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Fechenheimer Wald
Polizei will Kosten der Waldräumung wieder reinholen
Die Polizei hat den Großeinsatz im Fechenheimer Wald für offiziell beendet erklärt und Bilanz gezogen. Nun überprüft sie, wie die Kosten, die durch die Waldräumung entstanden sind, gedeckt werden können.
Die Polizei hat nach dem Großeinsatz im Fechenheimer Wald vergangene Woche nun Bilanz gezogen. Demnach kam es zu insgesamt 65 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren und in 27 Fällen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen. Laut Polizei wurden 22 Personen aus dem Wald gebracht. Laut einer Mitteilung überprüft die hessische Polizei nun, wie sie die Kosten, die durch die Waldräumung entstanden sind, decken kann. „Hierzu werden sämtliche zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft“, so die Polizei.
Die polizeilichen Zielsetzungen habe man während des Großeinsatzes erreichen können. Dabei habe man mehr als 20 Strukturen, Baumhäuser und Barrikaden im Waldstück zurückgebaut. „Insbesondere der polizeiliche Anspruch, dass im Einsatz niemand verletzt wird, wurde erfüllt“, heißt es in der bilanzierenden Mitteilung der Polizei.
Bereits am Freitag hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass 15 Personen dem Haftrichter vorgeführt worden seien. 14 dieser Personen wurden entlassen, gegen eine wurde aufgrund der weiterhin ungeklärten Identität ein
Untersuchungshaftbefehl mit dem Haftgrund der Fluchtgefahr erlassen.
Ein Großteil der eingeleiteten Verfahren gegen die Aktivistinnen und Aktivisten entfiel dabei laut Polizei auf Verstöße gegen das Hessische Waldgesetz, gegen das Versammlungsgesetz sowie gegen falsche Namensgabe. In drei Fällen wird wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie in einem Fall wegen Sachbeschädigung ermittelt.
Die polizeilichen Zielsetzungen habe man während des Großeinsatzes erreichen können. Dabei habe man mehr als 20 Strukturen, Baumhäuser und Barrikaden im Waldstück zurückgebaut. „Insbesondere der polizeiliche Anspruch, dass im Einsatz niemand verletzt wird, wurde erfüllt“, heißt es in der bilanzierenden Mitteilung der Polizei.
Bereits am Freitag hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass 15 Personen dem Haftrichter vorgeführt worden seien. 14 dieser Personen wurden entlassen, gegen eine wurde aufgrund der weiterhin ungeklärten Identität ein
Untersuchungshaftbefehl mit dem Haftgrund der Fluchtgefahr erlassen.
Ein Großteil der eingeleiteten Verfahren gegen die Aktivistinnen und Aktivisten entfiel dabei laut Polizei auf Verstöße gegen das Hessische Waldgesetz, gegen das Versammlungsgesetz sowie gegen falsche Namensgabe. In drei Fällen wird wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie in einem Fall wegen Sachbeschädigung ermittelt.
25. Januar 2023, 11.34 Uhr
sfk
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