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Corona
Verschärfte Corona-Regeln ab Donnerstag
Ab dem heutigen Donnerstag gelten in Hessen die neuen Schutzmaßnahmen der Landesregierung. Die größte Änderung betrifft Menschen, die weder geimpft noch genesen sind. Sie brauchen ab sofort einen PCR-Test, um als getestet zu gelten.
Um den seit einiger Zeit steigenden Zahlen und dem Anstieg der belegten Intensivbetten entgegenzuwirken, hat die Hessische Landesregierung am Montag neue Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen. Diese gelten ab dem heutigen Donnerstag.
PCR-Test statt Schnelltest
Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, brauchen künftig einen aktuellen PCR-Test, um als getestet zu gelten. Ein Schnelltest ist nun nicht mehr ausreichend. Dies betrifft vor allem Innenbereiche von Veranstaltungen, Messen und im Kulturbetrieb, in Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen sowie Bordellen, bei denen die 3G-Regelungen gelten. Ausgenommen davon sind Kinder und Menschen, die sich nicht impfen lassen können.
Verpflichtende Tests bei Kundenkontakt
Auch am Arbeitsplatz gilt nun in einigen Bereichen die 3G-Regel. In Berufen mit Kundenkontakt müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwingend zwei Mal pro Woche getestet werden. Bisher war der Arbeitgeber nur dazu verpflichtet, seinen Beschäftigten zweimal pro Woche einen Test anzubieten.
Änderungen für Großveranstaltungen
Eine weitere Maßnahme wird Großveranstaltungen ab 5000 Teilnehmenden betreffen. Diese dürfen künftig nur noch einen Anteil von zehn Prozent an Personen, die nicht geimpft oder bereits vollständig genesen sind, haben.
Schulen: drei Tests pro Woche
In Schulen sollen drei Tests pro Woche durchgeführt werden. Diese Regelung habe sich bewährt, sagte Hessens Ministerpräsident, Volker Bouffier (CDU), am Montag. Diese wolle man noch bis zum 31. Januar 2022 fortsetzen. Auf Maskenpflicht innerhalb der Klassenräume werde man jedoch verzichten. Diese soll nur dann durchgesetzt werden, sobald es einen Corona-Fall in der Klasse gebe und ein Kind entsprechend in Quarantäne müsse.
Gastronomie und Hotels
Im Innenbereich gilt die 3G-Pflicht für Personal und Gäste. Das heißt: Nicht-Geimpft und -Genesene müssen auch hier einen PCR-Test vorlegen. Die Maske muss zudem bis zum Platz getragen werden.
Der Hauptgeschäftsführer des hessischen Hotel- und Gaststättenverband Dehoga, Julius Wagner, sagte der Deutschen Presse Agentur, dass momentan die Stornierungen in den Gastronomie- und Hotel-Bereichen deutlich stiegen. Dies liege neben den steigenden Infektionszahlen auch an der Verschärfung des Testnachweises.
PCR-Test statt Schnelltest
Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, brauchen künftig einen aktuellen PCR-Test, um als getestet zu gelten. Ein Schnelltest ist nun nicht mehr ausreichend. Dies betrifft vor allem Innenbereiche von Veranstaltungen, Messen und im Kulturbetrieb, in Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen sowie Bordellen, bei denen die 3G-Regelungen gelten. Ausgenommen davon sind Kinder und Menschen, die sich nicht impfen lassen können.
Verpflichtende Tests bei Kundenkontakt
Auch am Arbeitsplatz gilt nun in einigen Bereichen die 3G-Regel. In Berufen mit Kundenkontakt müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwingend zwei Mal pro Woche getestet werden. Bisher war der Arbeitgeber nur dazu verpflichtet, seinen Beschäftigten zweimal pro Woche einen Test anzubieten.
Änderungen für Großveranstaltungen
Eine weitere Maßnahme wird Großveranstaltungen ab 5000 Teilnehmenden betreffen. Diese dürfen künftig nur noch einen Anteil von zehn Prozent an Personen, die nicht geimpft oder bereits vollständig genesen sind, haben.
Schulen: drei Tests pro Woche
In Schulen sollen drei Tests pro Woche durchgeführt werden. Diese Regelung habe sich bewährt, sagte Hessens Ministerpräsident, Volker Bouffier (CDU), am Montag. Diese wolle man noch bis zum 31. Januar 2022 fortsetzen. Auf Maskenpflicht innerhalb der Klassenräume werde man jedoch verzichten. Diese soll nur dann durchgesetzt werden, sobald es einen Corona-Fall in der Klasse gebe und ein Kind entsprechend in Quarantäne müsse.
Gastronomie und Hotels
Im Innenbereich gilt die 3G-Pflicht für Personal und Gäste. Das heißt: Nicht-Geimpft und -Genesene müssen auch hier einen PCR-Test vorlegen. Die Maske muss zudem bis zum Platz getragen werden.
Der Hauptgeschäftsführer des hessischen Hotel- und Gaststättenverband Dehoga, Julius Wagner, sagte der Deutschen Presse Agentur, dass momentan die Stornierungen in den Gastronomie- und Hotel-Bereichen deutlich stiegen. Dies liege neben den steigenden Infektionszahlen auch an der Verschärfung des Testnachweises.
11. November 2021, 12.24 Uhr
ez
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5. Februar 2025
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