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Corona: Lockerung für Gotteshäuser und Pflegeheime
Ministerpräsident Bouffier: „Trost spenden, Orientierung geben und Mut zusprechen“
Ab Freitag dürfen in Hessen wieder Gottesdienste aller Religionen und Konfessionen stattfinden. Am Montag folgt dann eine weitere Lockerung: Der Besuch von Angehörigen in Pflege- und Altenheimen wird wieder möglich sein.
Ab Freitag dürfen sich Glaubensgemeinschaften aller Religionen und Konfessionen wieder bei Gottesdiensten versammeln. Zudem dürfen Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen mit Auflagen ab Montag, 4. Mai, wieder Besuch von engen Verwandten und Vertrauenspersonen empfangen. Das haben der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Gesundheitsminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) am Dienstagnachmittag in Wiesbaden mitgeteilt.
„Wir hatten intensive und konstruktive Gespräche, um diese Neuregelungen möglich zu machen. Wir sind froh, dass wir einen praktikablen Konsens mit den Vertretern der Glaubensgemeinschaften gefunden haben und die Gläubigen wieder zusammenkommen können“, sagte Bouffier. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften hätten eigene Konzepte zur Einhaltung der Abstandsregeln, der Hygiene und der Steuerung des Zutritts erarbeitet und diese zusammen mit den Ländern und dem Robert Koch-Institut abgestimmt, so der hessische Ministerpräsident. Allgemein gelte die Abstandsregelung von 1,5 Meter. Zudem müsse ein Desinfektionsspender aufgestellt werden, das Herumreichen eines Kollekten-Körbchens sei nicht gestattet. Das Kabinett entschied zudem, dass entsprechend der Regelungen für Gottesdienste auch Zusammenkünfte bei Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen wieder möglich seien.
Besuche im Pflegeheim: Eine Stunde pro Woche
Auch der Schritt, alten und kranken Menschen wieder den Besuch von nahen Angehörigen und Bezugspersonen zu ermöglichen, sei sehr wichtig gewesen, ergänzte Bouffier. Die Aussicht darauf, überhaupt keinen Besuch empfangen zu dürfen, habe mit „einem würdevollen Leben nichts zu tun“, so der Ministerpräsident. „Trost spenden, Orientierung geben und Mut zusprechen – das ist es, was die Menschen in dieser Zeit ganz besonders brauchen. Diesen Zuspruch finden sie vor allem im Kreis der Familie und in den Kirchen oder Glaubensstätten vor Ort.“ Vorerst werde sich die Besuchszeit in Alten- und Pflegeheimen auf eine Stunde pro Woche beschränken, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sei dabei Pflicht. Um die Lockerung zu ermöglichen, müssten die Einrichtungen über ein individuelles Schutzkonzept verfügen, dass sich nach den aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Handlungsempfehlungen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration sowie der einrichtungsbezogenen Hygienepläne richte.
Das Kabinett gab am Dienstagnachmittag außerdem bekannt, dass die Möglichkeit, an Sonntagen einzukaufen, auf die Zeit von 13 bis 18 Uhr beschränkt werde. An Feiertagen blieben die Geschäfte nun ganz geschlossen.
„Wir hatten intensive und konstruktive Gespräche, um diese Neuregelungen möglich zu machen. Wir sind froh, dass wir einen praktikablen Konsens mit den Vertretern der Glaubensgemeinschaften gefunden haben und die Gläubigen wieder zusammenkommen können“, sagte Bouffier. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften hätten eigene Konzepte zur Einhaltung der Abstandsregeln, der Hygiene und der Steuerung des Zutritts erarbeitet und diese zusammen mit den Ländern und dem Robert Koch-Institut abgestimmt, so der hessische Ministerpräsident. Allgemein gelte die Abstandsregelung von 1,5 Meter. Zudem müsse ein Desinfektionsspender aufgestellt werden, das Herumreichen eines Kollekten-Körbchens sei nicht gestattet. Das Kabinett entschied zudem, dass entsprechend der Regelungen für Gottesdienste auch Zusammenkünfte bei Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen wieder möglich seien.
Besuche im Pflegeheim: Eine Stunde pro Woche
Auch der Schritt, alten und kranken Menschen wieder den Besuch von nahen Angehörigen und Bezugspersonen zu ermöglichen, sei sehr wichtig gewesen, ergänzte Bouffier. Die Aussicht darauf, überhaupt keinen Besuch empfangen zu dürfen, habe mit „einem würdevollen Leben nichts zu tun“, so der Ministerpräsident. „Trost spenden, Orientierung geben und Mut zusprechen – das ist es, was die Menschen in dieser Zeit ganz besonders brauchen. Diesen Zuspruch finden sie vor allem im Kreis der Familie und in den Kirchen oder Glaubensstätten vor Ort.“ Vorerst werde sich die Besuchszeit in Alten- und Pflegeheimen auf eine Stunde pro Woche beschränken, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sei dabei Pflicht. Um die Lockerung zu ermöglichen, müssten die Einrichtungen über ein individuelles Schutzkonzept verfügen, dass sich nach den aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Handlungsempfehlungen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration sowie der einrichtungsbezogenen Hygienepläne richte.
Das Kabinett gab am Dienstagnachmittag außerdem bekannt, dass die Möglichkeit, an Sonntagen einzukaufen, auf die Zeit von 13 bis 18 Uhr beschränkt werde. An Feiertagen blieben die Geschäfte nun ganz geschlossen.
29. April 2020, 13.40 Uhr
jwe
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