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Corona-Krise
Hessen: Unterricht beginnt wieder schrittweise
Die ersten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden nun gelockert. Die Landesregierung hat sich am Donnerstag darauf festgelegt, die Schulen übernächsten Montag wieder für Abschlussklassen und „qualifikationsrelevante“ Jahrgänge zu öffnen.
Am Mittwoch hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gemeinsam mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder die ersten Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beraten. Anschließend gaben sie bekannt, dass die Kontaktbeschränkungen deutschlandweit bis zum 3. Mai verlängert werden. Am Donnerstagnachmittag traten der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Kultusminister Alexander Lorz (CDU) erneut vor die Kameras, um detailliert über die Änderungen in Hessen aufzuklären.
„Die bisherigen Maßnahmen haben Erfolg gezeigt. Es ist gelungen, die Ausbreitung des Virus auch in Hessen zu verlangsamen. Nun gilt es, zu schauen, welche Lockerungen sich in kleinen Teilen sinnvoll umsetzen lassen – insbesondere mit Blick auf den Schulunterricht“, äußerte sich Bouffier. Den 230 000 hessischen Schülerinnen und Schülern, die die Lockerung betrifft, wolle man damit die Möglichkeit geben, die Zeit vor den Sommerferien noch „so gut wie möglich“ zu nutzen. Abschlussklassen aus Haupt-, Real- und Berufsschulen, Abiturientinnen und Abiturienten, die ihre mündlichen Prüfungen absolvieren müssen, Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 12 sowie der vierten Klassen in den Grundschulen werden deshalb ab dem 27. April wieder die Schulen besuchen. Dabei dürfen die Unterrichtseinheiten und Kurse vorerst maximal 15 Personen umfassen. Die zentralen Haupt- und Realschulprüfungen werden vom 25. bis zum 29. Mai stattfinden. „Wir sind uns sehr bewusst: Jede Lockerung, jede Schulklasse, die wir wieder zulassen, führt zu einem erhöhten Infektionsrisiko. Gleichzeitig wollen wir unseren Schülerinnen und Schülern aber so viel Bildung wie möglich anbieten“, so Kultusminister Alexander Lorz (CDU).
Kindertagesstätten bleiben weiterhin geschlossen, allerdings wird die Notbetreuung ausgebaut. So haben ab dem 20. April auch alleinerziehende Berufstätige einen Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder. Das Kontakt- und Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen bleibt vorerst weiterhin bestehen. Jedoch werde die Landesregierung Schutzkonzepte für solche Einrichtungen entwickeln, um soziale Kontakte auf lange Sicht wieder zu ermöglichen.
Ab kommenden Montag dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern unter Auflagen wieder öffnen. Als Richtwert gilt, dass sich eine Person auf einer Fläche von 20 Quadratmetern aufhalten darf. Ausgenommen von der Verkaufsflächen-Beschränkung sind Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen. Bouffier betonte am Donnerstag: „Es ist keine Pflicht, aber wir empfehlen beim Besuchen von Geschäften dringlich das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes.“ Restaurants, Bars und Cafés sollen weiterhin geschlossen bleiben.
Am Donnerstag entschied sich die Landesregierung allerdings noch für eine weitere Neuerung: Eisdielen dürfen ab kommenden Montag ebenfalls wieder ausliefern. Diese waren bisher bei den Regelungen anderer Abhol- und Lieferdienste ausgenommen. Friseure dürfen zudem ihre Arbeit unter den geltenden Abstands- und Hygieneregeln ab dem 4. Mai wieder aufnehmen. Am 30. April wollen die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten erneut tagen, um über weitere Schritte zu verhandeln.
„Die bisherigen Maßnahmen haben Erfolg gezeigt. Es ist gelungen, die Ausbreitung des Virus auch in Hessen zu verlangsamen. Nun gilt es, zu schauen, welche Lockerungen sich in kleinen Teilen sinnvoll umsetzen lassen – insbesondere mit Blick auf den Schulunterricht“, äußerte sich Bouffier. Den 230 000 hessischen Schülerinnen und Schülern, die die Lockerung betrifft, wolle man damit die Möglichkeit geben, die Zeit vor den Sommerferien noch „so gut wie möglich“ zu nutzen. Abschlussklassen aus Haupt-, Real- und Berufsschulen, Abiturientinnen und Abiturienten, die ihre mündlichen Prüfungen absolvieren müssen, Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 12 sowie der vierten Klassen in den Grundschulen werden deshalb ab dem 27. April wieder die Schulen besuchen. Dabei dürfen die Unterrichtseinheiten und Kurse vorerst maximal 15 Personen umfassen. Die zentralen Haupt- und Realschulprüfungen werden vom 25. bis zum 29. Mai stattfinden. „Wir sind uns sehr bewusst: Jede Lockerung, jede Schulklasse, die wir wieder zulassen, führt zu einem erhöhten Infektionsrisiko. Gleichzeitig wollen wir unseren Schülerinnen und Schülern aber so viel Bildung wie möglich anbieten“, so Kultusminister Alexander Lorz (CDU).
Kindertagesstätten bleiben weiterhin geschlossen, allerdings wird die Notbetreuung ausgebaut. So haben ab dem 20. April auch alleinerziehende Berufstätige einen Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder. Das Kontakt- und Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen bleibt vorerst weiterhin bestehen. Jedoch werde die Landesregierung Schutzkonzepte für solche Einrichtungen entwickeln, um soziale Kontakte auf lange Sicht wieder zu ermöglichen.
Ab kommenden Montag dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern unter Auflagen wieder öffnen. Als Richtwert gilt, dass sich eine Person auf einer Fläche von 20 Quadratmetern aufhalten darf. Ausgenommen von der Verkaufsflächen-Beschränkung sind Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen. Bouffier betonte am Donnerstag: „Es ist keine Pflicht, aber wir empfehlen beim Besuchen von Geschäften dringlich das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes.“ Restaurants, Bars und Cafés sollen weiterhin geschlossen bleiben.
Am Donnerstag entschied sich die Landesregierung allerdings noch für eine weitere Neuerung: Eisdielen dürfen ab kommenden Montag ebenfalls wieder ausliefern. Diese waren bisher bei den Regelungen anderer Abhol- und Lieferdienste ausgenommen. Friseure dürfen zudem ihre Arbeit unter den geltenden Abstands- und Hygieneregeln ab dem 4. Mai wieder aufnehmen. Am 30. April wollen die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten erneut tagen, um über weitere Schritte zu verhandeln.
17. April 2020, 13.15 Uhr
jwe
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6. Februar 2025
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