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Corona-Kabinett
Lockerungen für Einzelhandel, Veranstaltungen und Altenheime
Im Anschluss an die Sitzung des hessischen Corona-Kabinetts haben Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose am Donnerstag über weitere Lockerungen informiert. Diese betreffen neben dem Einzelhandel vor allem Alten- und Pflegeeinrichtungen.
Im Anschluss an die Sitzung des Corona-Kabinetts der Hessischen Landesregierung informierten Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Sozialminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) über die weiteren Lockerungsmaßnahmen in Hessen. Neben Veränderungen der Besuchszeiten in Alten- und Pflegeheimen, treten auch Lockerungen für den Einzelhandel und Veranstaltungsgrößen ab Montag, den 22. Juni, in Kraft. „Wir halten an unserem hessischen Weg fest und werden weiterhin genau abwägen, welche Schritte wir zurück in den Alltag gehen können und welche noch nicht“, sagte Volker Bouffier am Donnerstagmittag.
Mehr Besuche in Altenheimen möglich
Das Besuchsrecht in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird ab Montag gelockert. Statt einem Besuch pro Woche sind dann drei Besuche pro Woche durch jeweils eine Person möglich. Dabei sei unwichtig, ob es sich um einen direkten Familienangehörigen oder eine andere Bezugsperson handele. Es gehe darum, ältere Menschen zu schützen und ihnen dennoch soziale Kontakte zu ermöglichen, so Bouffier. Menschen mit Behinderung, die in einer stationären Einrichtung betreut werden, könnten ab diesem Tag von einer Person pro Tag besucht werden, teilte Klose mit. „Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für stationär betreute Menschen mit Behinderung ist das ein wichtiger Schritt heraus aus der teilweise entstandenen sozialen Isolation, die die Maßnahmen zu ihrem Schutz vor dem Virus ausgelöst haben.“ Auch Seniorenbegegnungsstätten können wieder öffnen. Dort dürfen Veranstaltungen unter Einhaltung bestimmter Abstands- und Hygieneregeln mit bis zu 100 Personen wieder stattfinden.
10 Quadratmeter pro Kunde
Für den Einzelhandel wurden ebenfalls Lockerungen getroffen. Pro Kundin oder Kunde müssen nun nur noch zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche bereitgestellt werden. Zuvor lag die Begrenzung bei 20 Quadratmetern. Es müsste aber weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Die Sonderregelung, dass Geschäfte auch sonntags öffnen dürfen, werde kommenden Sonntag auslaufen, erklärte Bouffier.
Buchmesse soll stattfinden
Für Großveranstaltungen sei man auf Bundesebene zu einer gemeinsamen Einschätzung gekommen, so Bouffier. Diese wären bis Ende Oktober dann weiterhin untersagt, wenn eine Nachverfolgung der Besucherinnen und Besucher nicht möglich ist. Darunter fielen beispielsweise Stadt- und Straßenfeste sowie Kirmesveranstaltungen. Die Buchmesse in Frankfurt sei laut Bouffier ein gutes Beispiel dafür, dass Großveranstaltungen „mit einem intensiven Hygienekonzept" durchaus stattfinden könnten.
In Bezug auf kleinere Veranstaltungsgrößen wurden hingegen neue Regelungen getroffen; diese dürfen ab kommenden Montag mit 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattfinden, ohne dass dafür eine Genehmigung des Gesundheitsamts eingeholt werden muss. Voraussetzung bleibe jedoch weiterhin die Vorlage eines Hygienekonzepts; Abstands- und Sicherheitsvorkehrungen müssten eingehalten werden. Bislang galt dafür eine Obergrenze von 100 Personen. Nach Angaben der Landesregierung gelten diese Maßnahmen vorerst bis zum 16. August.
Mehr Besuche in Altenheimen möglich
Das Besuchsrecht in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird ab Montag gelockert. Statt einem Besuch pro Woche sind dann drei Besuche pro Woche durch jeweils eine Person möglich. Dabei sei unwichtig, ob es sich um einen direkten Familienangehörigen oder eine andere Bezugsperson handele. Es gehe darum, ältere Menschen zu schützen und ihnen dennoch soziale Kontakte zu ermöglichen, so Bouffier. Menschen mit Behinderung, die in einer stationären Einrichtung betreut werden, könnten ab diesem Tag von einer Person pro Tag besucht werden, teilte Klose mit. „Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für stationär betreute Menschen mit Behinderung ist das ein wichtiger Schritt heraus aus der teilweise entstandenen sozialen Isolation, die die Maßnahmen zu ihrem Schutz vor dem Virus ausgelöst haben.“ Auch Seniorenbegegnungsstätten können wieder öffnen. Dort dürfen Veranstaltungen unter Einhaltung bestimmter Abstands- und Hygieneregeln mit bis zu 100 Personen wieder stattfinden.
10 Quadratmeter pro Kunde
Für den Einzelhandel wurden ebenfalls Lockerungen getroffen. Pro Kundin oder Kunde müssen nun nur noch zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche bereitgestellt werden. Zuvor lag die Begrenzung bei 20 Quadratmetern. Es müsste aber weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Die Sonderregelung, dass Geschäfte auch sonntags öffnen dürfen, werde kommenden Sonntag auslaufen, erklärte Bouffier.
Buchmesse soll stattfinden
Für Großveranstaltungen sei man auf Bundesebene zu einer gemeinsamen Einschätzung gekommen, so Bouffier. Diese wären bis Ende Oktober dann weiterhin untersagt, wenn eine Nachverfolgung der Besucherinnen und Besucher nicht möglich ist. Darunter fielen beispielsweise Stadt- und Straßenfeste sowie Kirmesveranstaltungen. Die Buchmesse in Frankfurt sei laut Bouffier ein gutes Beispiel dafür, dass Großveranstaltungen „mit einem intensiven Hygienekonzept" durchaus stattfinden könnten.
In Bezug auf kleinere Veranstaltungsgrößen wurden hingegen neue Regelungen getroffen; diese dürfen ab kommenden Montag mit 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattfinden, ohne dass dafür eine Genehmigung des Gesundheitsamts eingeholt werden muss. Voraussetzung bleibe jedoch weiterhin die Vorlage eines Hygienekonzepts; Abstands- und Sicherheitsvorkehrungen müssten eingehalten werden. Bislang galt dafür eine Obergrenze von 100 Personen. Nach Angaben der Landesregierung gelten diese Maßnahmen vorerst bis zum 16. August.
18. Juni 2020, 15.20 Uhr
sie
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6. Februar 2025
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