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Corona-Kabinett

Hessen bestätigt Lockdown-Beschlüsse

Der „harte“ Lockdown in Deutschland ist seit Sonntag beschlossen, seit Montag stehen auch die Verordnungen auf Landesebene fest. Weihnachten im kleinen Familienkreis bleibt weiterhin möglich, über Gottesdienst-Besuche soll am Mittwoch entschieden werden.
Ab Mittwoch kehrt Deutschland erneut in den sogenannten „harten“ Lockdown zurück, das haben die Ministerpräsident:innen der Länder am Sonntag in einer gemeinsamen Sitzung mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beschlossen. Wie diese Beschlüsse sich in Hessen darstellen, wurde am Montag im Corona-Kabinett konkretisiert. Man wisse um die Einschränkungen, die man den Bürger:innen abverlange, so Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU), doch man befinde sich „in einer sehr ernsten Lage, diese erfordert es auch von uns, schwerwiegende Beschlüsse zu treffen.“

Die Krankenhäuser und das Personal in Hessen seien mit einer Auslastung von 90 Prozent aktuell an ihrer Belastungsgrenze, teilte Sozialminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) mit. Derzeit seien rund 2400 Covid19-Patient:innen in Behandlung; insgesamt gebe es noch 55 freie Intensivbetten, die laut Klose ausschließlich Covid19-Patient:innen vorbehalten sind. Um auch überlastete Pflege- und Altenheime zu unterstützen und dort Personal wie Bewohner:innen besser zu schützen, werde man künftig eine halbe Million Schnelltests pro Woche in Hessen zur Verfügung stellen. Diese sollen mit einer Lieferzeit von maximal 36 Stunden in den jeweiligen Einrichtungen ankommen, so Klose.

Um die Infektionszahlen und somit auch die Auslastung der Krankenhäuser zu senken, werde man auch in Hessen an den Beschlüssen auf Bundesebene festhalten, teilte Ministerpräsident Bouffier mit. Das bedeutet, dass die Kontaktbeschränkungen mit zwei Hausständen mit maximal fünf Personen weiterhin eingehalten werden – auch an Silvester. Lediglich an Weihnachten wolle man die Maßnahmen „ein gutes Stück“ auflockern, so Bouffier. Dann könnten Treffen im engsten Familienkreis mit vier weiteren Personen jenseits des eigenen Hausstandes stattfinden. Kinder unter 14 Jahren werden weiterhin nicht mitgezählt. Zum engsten Familienkreis zählen insbesondere Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister und Lebenspartner:innen, heißt es in den Beschlüssen.

Für die Gottesdienste an den Feiertagen wolle man am Mittwoch noch eine hessenweit einheitliche Lösung finden. Diese sollten jedoch in jedem Fall unter Beachtung der Hygienevorschriften stattfinden. In einigen Fällen empfehle es sich auch, die Teilnahme vorher anzumelden, betonte Bouffier.

Bestellte Waren dürfen abgeholt werden

Der Einzelhandel und Baumärkte sowie Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege schließen, bestellte Waren dürfen jedoch nach wie vor in den Geschäften – auch ab Mittwoch – abgeholt werden. Floh- und Weihnachtsmärkte bleiben geschlossen, lediglich Wochenmärkte sollen zur Lebensmittelversorgung geöffnet bleiben. Hinzu kommt nun jedoch, dass Speisen nicht mehr direkt vor Ort oder unterwegs verzehrt werden dürfen. Darüber hinaus gilt ein generelles Alkoholverbot im öffentlichen Raum in ganz Hessen - unabhängig von der Inzidenz und der Tageszeit, wie es bislang noch der Fall war.

Bouffier verteidigt Schul-Entscheidung

Die Schulen und Kitas bleiben bis zum Ferienbeginn am Samstag weiterhin geöffnet, jedoch entfällt ab Mittwoch die Präsenzpflicht. Damit wolle man den Familien, die keine Betreuung haben, entgegenkommen, so Bouffier. Er verteidigte die Entscheidung, die Schulen nicht vorzeitig zu schließen, nachdem es unter anderem Kritik seitens der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) gegeben hatte. Dort forderte man, die Schulen grundsätzlich zu schließen und eine Notbetreuung einzurichten, um die Kontakte vor den Weihnachtstagen weitestgehend zu reduzieren. „Wo immer möglich, sollen die Kinder zu Hause bleiben“, betonte der Ministerpräsident. Auf Notbetreuung habe man bewusst verzichtet, hier sei es im Frühjahr zu vielen Streitpunkten gekommen, wer diese in Anspruch nehmen dürfe.
 
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15. Dezember 2020, 10.53 Uhr
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