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Demo gegen Abtreibungsparagraphen

„Weg mit Paragraphen 218 und 219!“

Vergangenen Samstag fand ein bundesweiter Aktionstag zur Streichung des Paragraphen 219a statt. Dieser regelt das Verbot von Werbung für Schwangerschafts-abbrüche. In Frankfurt versammelten sich rund 300 Personen, um für die Abschaffung der Anti-Abtreibungsparagraphen zu demonstrieren.
Unter dem Motto „Weg mit Paragraphen 218 und 219!“ versammelten sich vergangenen Samstag rund 300 Menschen am Paulsplatz. Die Demonstration war Teil des bundesweiten Aktionstages „Keine Kompromisse! Sexuelle Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar. Weg mit 219a!“. In über 30 Städten demonstrierten mehrere Tausend Menschen. Als Erkennungszeichen des Flashmobs trugen die Teilnehmenden in Frankfurt Klebeband vor dem Mund – als Symbol dafür, dass man ihnen den Mund verbietet, statt ihnen ein Informationsrecht zu gewähren. Die Organisatorinnen des Frankfurter Protests kritisierten, dass Abtreibungen gesellschaftlich immer noch tabuisiert und als Straftatbestand im Strafgesetzbuch definiert seien. Sie forderten, dass Schwangerschaftsabbrüche als Möglichkeit der körperlichen Selbstbestimmung legal und kostenlos sein müssen. Zudem forderten sie die Abschaffung der Anti-Abtreibungsparagraphen 218 und 219 im Strafgesetzbuch.

Martina Wronka vom Bündnis für körperliche Selbstbestimmung machte deutlich, dass es nicht bei der Forderung nach der Abschaffung des Paragraphen 219a bleiben dürfe. Die Abtreibungsparagraphen 218 und 219 müssten komplett aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. „Für uns heißt ‚Keine Kompromisse‘ auch: ALLE Anti-Abtreibungs-Paragraphen müssen gestrichen werden. Wir fordern deshalb, dass Schwangerschaftsabbrüche als Möglichkeit der körperlichen Selbstbestimmung legal und kostenlos sein müssen. Alles andere bedeutet eine Bevormundung von Frauen und ungewollt Schwangeren. Niemand muss sich vorschreiben lassen, ob sie ein Kind bekommt oder nicht“, so die Sprecherin. Auch das Bündnis Frankfurt für Frauenrechte beteiligte sich an den Protesten. „Der von der Bundesregierung Ende des vergangenen Jahres vorgeschlagene ‚Kompromiss‘ zum § 219a StGB ist völlig unzureichend. Wir lehnen diesen Vorschlag ab und fordern eine tragfähige Lösung“, so Brigitte Ott vom Bündnis Frankfurt für Frauenrechte.
 
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28. Januar 2019, 14.55 Uhr
hes
 
 
 
 
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Zwei Frankfurter Initiativen rufen den Bundestag dazu auf, einem Antrag „zur Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD“ zuzustimmen. Eine Mitmachaktion wurde bereits zehntausendfach geteilt.
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