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Unfall in Sachsenhausen
Frau nach Unfall mit E-Roller im Krankenhaus
Seit Juni sind die E-Roller fester Bestandteil im Frankfurter Stadtverkehr. Dass die Roller nicht nur Spaß machen, sondern auch gefährlich sein können, zeigt nun ein Unfall in Sachsenhausen, bei dem eine junge Frau schwer verletzt wurde.
In der Nacht von Sonntag auf Montag ist eine Frau im Bereich der Friedensbrücke schwer verletzt worden. Die 26-Jährige und ihr 27-jähriger „Beifahrer“ stürzten gegen Mitternacht am Ende der Brücke mit dem E-Roller. Die Fahrerin wurde so schwer verletzt, dass sie umgehend in ein Krankenhaus gebracht und dort stationär aufgenommen wurde. Ihr Begleiter wurde nach bisherigen Erkenntnissen leicht verletzt. Ein bei dem 27-Jährigen durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von zwei Promille. Um zu klären, ob die Fahrerin ebenfalls alkoholisiert war, wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Ihr Führerschein wurde beschlagnahmt.
In den vergangenen Wochen häuften sich die Unfälle mit E-Rollern. Mehrere Unfälle hatte die Polizei bereits in den ersten Wochen seit Einführung der E-Roller registriert. Bei einer Kontrolle stellten die Beamtinnen und Beamten zudem einen Roller sicher, der weder über die vorgeschriebenen Bremsen, noch über das notwendige Fabrikschild verfügte. Eine Überprüfung ergab zudem, dass der E-Scooter statt den erlaubten 20 Stundenkilometern insgesamt 30 Stundenkilometer schnell fahren konnte. Wie gefährlich die Roller im Straßenverkehr sein können, zeigte ein Unfall vergangene Woche in England: Dort ist eine 35-jährige Frau auf einem E-Roller mit einem Lkw kollidiert und tödlich verunglückt.
Stadt sieht erhebliches Konfliktpotenzial
Über die Gefahren der E-Roller wurde zuvor auch schon in Frankfurt diskutiert, da für die Roller erhebliches Konfliktpotential mit anderen Verkehrsbeteiligten gesehen wurde. Frankfurts Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) kritisierte, dass die Verkehrsflächen der Stadt zu eng seien, um noch ein zusätzliches Verkehrsmittel aufzunehmen. „Dann haben wir Fahrräder mit 12 bis 17 Stundenkilometern, E-Tretroller mit 20 Stundenkilometern und E-Fahrräder mit 25 Stundenkilometern auf dem gleichen schmalen Weg. Das ist nicht gut, was sich der Bundesverkehrsminister ausgedacht hat“, kritisierte Oesterling den Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Um Konflikten vorzubeugen, habe er ein Merkblatt mit Regeln und Wünsche für die Anbieter aufgesetzt, sagte der Dezernent Ende April. Schließlich gelte auch bei neuen Fahrzeugen Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung: die gegenseitige Rücksichtnahme. In dem Merkblatt ist unter anderem geregelt, dass Anbieter maximal fünf Fahrzeuge pro Standort abstellen dürfen und dass die E-Roller nur auf dafür vorgesehenen Flächen genutzt werden dürfen. Das Fahren in unerlaubten Bereichen wie Grünflächen, Fußgängerzonen und am Mainufer soll durch technische Einrichtungen unterbunden werden.
In den vergangenen Wochen häuften sich die Unfälle mit E-Rollern. Mehrere Unfälle hatte die Polizei bereits in den ersten Wochen seit Einführung der E-Roller registriert. Bei einer Kontrolle stellten die Beamtinnen und Beamten zudem einen Roller sicher, der weder über die vorgeschriebenen Bremsen, noch über das notwendige Fabrikschild verfügte. Eine Überprüfung ergab zudem, dass der E-Scooter statt den erlaubten 20 Stundenkilometern insgesamt 30 Stundenkilometer schnell fahren konnte. Wie gefährlich die Roller im Straßenverkehr sein können, zeigte ein Unfall vergangene Woche in England: Dort ist eine 35-jährige Frau auf einem E-Roller mit einem Lkw kollidiert und tödlich verunglückt.
Stadt sieht erhebliches Konfliktpotenzial
Über die Gefahren der E-Roller wurde zuvor auch schon in Frankfurt diskutiert, da für die Roller erhebliches Konfliktpotential mit anderen Verkehrsbeteiligten gesehen wurde. Frankfurts Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) kritisierte, dass die Verkehrsflächen der Stadt zu eng seien, um noch ein zusätzliches Verkehrsmittel aufzunehmen. „Dann haben wir Fahrräder mit 12 bis 17 Stundenkilometern, E-Tretroller mit 20 Stundenkilometern und E-Fahrräder mit 25 Stundenkilometern auf dem gleichen schmalen Weg. Das ist nicht gut, was sich der Bundesverkehrsminister ausgedacht hat“, kritisierte Oesterling den Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Um Konflikten vorzubeugen, habe er ein Merkblatt mit Regeln und Wünsche für die Anbieter aufgesetzt, sagte der Dezernent Ende April. Schließlich gelte auch bei neuen Fahrzeugen Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung: die gegenseitige Rücksichtnahme. In dem Merkblatt ist unter anderem geregelt, dass Anbieter maximal fünf Fahrzeuge pro Standort abstellen dürfen und dass die E-Roller nur auf dafür vorgesehenen Flächen genutzt werden dürfen. Das Fahren in unerlaubten Bereichen wie Grünflächen, Fußgängerzonen und am Mainufer soll durch technische Einrichtungen unterbunden werden.
16. Juli 2019, 10.59 Uhr
ez
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5. Februar 2025
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