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Haftstrafe für Michael W. - Ehefrau tritt als Richterin zurück
Wortlos nimmt der angeklagte Neu-Isenburger Anwalt Michael W. das Urteil wegen Steuerhinterziehung hin. Bei Verkündung des Strafmaßes schüttelt der 61-Jährige mit dem Kopf. Das Darmstädter Landgericht verurteilte ihn am Freitag wegen 1,1 Millionen Euro hinterzogener Steuern und «massiver Täuschung» der Finanzbehörden zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Seine Frau Karin W. trat am Abend von ihrem Posten als Richterin am hessischen Staatsgerichtshof zurück.
Von 1999 bis 2003 habe der Angeklagte in insgesamt 52 Fällen dem Fiskus Schenkungs- und Umsatzsteuer vorenthalten, betonte das Gericht. Als «fast nicht zu glauben» bezeichnete der Vorsitzende Richter Rainer Buss dabei den Umstand, dass im Offenbacher Finanzamt die Straftaten W.s jahrelang unentdeckt blieben.
Der Anwalt profitierte im fraglichen Zeitraum von Zahlungen der Frankfurter Immobilienunternehmerin Margit C. Für die für ihn «vorteilhafte Liaison mit der Frau im Greisenalter» habe sich W. mit einer «Halteprämie» in Millionenhöhe bezahlen lassen, sagte Buss. Margit C. ließ über Jahre hinweg insgesamt 2,4 Millionen Euro dem Anwalt zukommen und beteiligte ihn zunehmend an den Geschäften. Die Unternehmerin ist fast 26 Jahre älter als W., ihr Mann Ignaz C. starb 2006.
Mit seinen Straftaten habe W. nicht nur fällige Steuern hinterziehen wollen, sagte Buss. Der Anwalt sei auch «auf der Flucht vor Pflichtteilansprüchen» von C.s Erben gewesen. Mit einer Selbstanzeige begegnete W. 2005 einer Strafanzeige von C.s Tochter und Schwiegersohn. Um sich die Schenkungen auf Dauer zu sichern, habe er sie nachträglich als Einkommen deklariert und einen gefälschten Darlehensvertrag präsentiert, erklärte der Richter. Das auf 2001 datierte Schriftstück bekundete einen angeblichen Honorarvorschuss an W., der durch künftige Beratertätigkeit erworben werden könne.
In der Beweisaufnahme zeigte sich, dass der fingierte Vertrag 2004 auf W.s PC erstellt worden war. Das Gericht bescheinigte dem Anwalt, im Verfahren «samt und sonders erfundene Behauptungen» aufgetischt zu haben. In der Beweisaufnahme habe er einen «Parcours aus Nebelkerzen» ausgelegt, mit «Unwahrheiten und erlogenen Szenarien». Bei W. handele es sich um einen «eingeschliffenen Steuerhinterzieher», sagte Buss. Zugriff auf die Zahlungen von C. habe auch seine Frau Karin W. gehabt, da das Geld stets auf das Privatkonto der Eheleute geflossen sei.
Eine Zeugin hatte vor Gericht ausgesagt, Karin W. habe «ihre Hand über das Konto gehalten». Unternehmerin C. bezahlte den Eheleuten auch Luxuskarossen, darunter einen dann auf Karin W. zugelassenen Ferrari, und Immobilien. Gegen die Staatsgerichtshof-Richterin wurde nicht ermittelt. Am Abend legte sie ihr Richteramt nieder. Sie sei diffamierenden Vorwürfen ausgesetzt gewesen, denen sie aber während des Prozesses nicht adäquat habe entgegentreten können. Nach dem Abschluss des Strafverfahrens habe sie nun den Spielraum für den Rücktritt gewonnen, mit dem sie weiteren Schaden vom Staatsgerichtshof abwenden wolle. Sie betonte, dass ihr «von den zuständigen Stellen nach sorgfältiger Prüfung zu keinem Zeitpunkt ein Vorwurf gemacht» worden sei.
Die letzte gemeinsame Einkommenssteuererklärung vor Beginn der Ermittlungen hätten die Eheleute W. 1998 abgegeben, sagte Buss. Den beteiligten Finanzämtern und betroffenen Beamten bescheinigte der Richter, in Gefahr zu sein, Strafvereitelung im Amt begangen zu haben. Buss kritisierte auch «handwerkliche Fehler» der Staatsanwaltschaft. Die in wichtigen Details ungenaue Anklageschrift habe das Verfahren verzögert und W. Strafnachlass eingebracht.
Die Staatsanwaltschaft hatte für W. drei Jahre und neun Monate Haft gefordert, die Verteidigung eine «milde» Strafe. Prozessbeobachter rechnen damit, dass W.s Anwälte Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werden.
Text: Stefan Höhle und Martin Roy/ ddp
Von 1999 bis 2003 habe der Angeklagte in insgesamt 52 Fällen dem Fiskus Schenkungs- und Umsatzsteuer vorenthalten, betonte das Gericht. Als «fast nicht zu glauben» bezeichnete der Vorsitzende Richter Rainer Buss dabei den Umstand, dass im Offenbacher Finanzamt die Straftaten W.s jahrelang unentdeckt blieben.
Der Anwalt profitierte im fraglichen Zeitraum von Zahlungen der Frankfurter Immobilienunternehmerin Margit C. Für die für ihn «vorteilhafte Liaison mit der Frau im Greisenalter» habe sich W. mit einer «Halteprämie» in Millionenhöhe bezahlen lassen, sagte Buss. Margit C. ließ über Jahre hinweg insgesamt 2,4 Millionen Euro dem Anwalt zukommen und beteiligte ihn zunehmend an den Geschäften. Die Unternehmerin ist fast 26 Jahre älter als W., ihr Mann Ignaz C. starb 2006.
Mit seinen Straftaten habe W. nicht nur fällige Steuern hinterziehen wollen, sagte Buss. Der Anwalt sei auch «auf der Flucht vor Pflichtteilansprüchen» von C.s Erben gewesen. Mit einer Selbstanzeige begegnete W. 2005 einer Strafanzeige von C.s Tochter und Schwiegersohn. Um sich die Schenkungen auf Dauer zu sichern, habe er sie nachträglich als Einkommen deklariert und einen gefälschten Darlehensvertrag präsentiert, erklärte der Richter. Das auf 2001 datierte Schriftstück bekundete einen angeblichen Honorarvorschuss an W., der durch künftige Beratertätigkeit erworben werden könne.
In der Beweisaufnahme zeigte sich, dass der fingierte Vertrag 2004 auf W.s PC erstellt worden war. Das Gericht bescheinigte dem Anwalt, im Verfahren «samt und sonders erfundene Behauptungen» aufgetischt zu haben. In der Beweisaufnahme habe er einen «Parcours aus Nebelkerzen» ausgelegt, mit «Unwahrheiten und erlogenen Szenarien». Bei W. handele es sich um einen «eingeschliffenen Steuerhinterzieher», sagte Buss. Zugriff auf die Zahlungen von C. habe auch seine Frau Karin W. gehabt, da das Geld stets auf das Privatkonto der Eheleute geflossen sei.
Eine Zeugin hatte vor Gericht ausgesagt, Karin W. habe «ihre Hand über das Konto gehalten». Unternehmerin C. bezahlte den Eheleuten auch Luxuskarossen, darunter einen dann auf Karin W. zugelassenen Ferrari, und Immobilien. Gegen die Staatsgerichtshof-Richterin wurde nicht ermittelt. Am Abend legte sie ihr Richteramt nieder. Sie sei diffamierenden Vorwürfen ausgesetzt gewesen, denen sie aber während des Prozesses nicht adäquat habe entgegentreten können. Nach dem Abschluss des Strafverfahrens habe sie nun den Spielraum für den Rücktritt gewonnen, mit dem sie weiteren Schaden vom Staatsgerichtshof abwenden wolle. Sie betonte, dass ihr «von den zuständigen Stellen nach sorgfältiger Prüfung zu keinem Zeitpunkt ein Vorwurf gemacht» worden sei.
Die letzte gemeinsame Einkommenssteuererklärung vor Beginn der Ermittlungen hätten die Eheleute W. 1998 abgegeben, sagte Buss. Den beteiligten Finanzämtern und betroffenen Beamten bescheinigte der Richter, in Gefahr zu sein, Strafvereitelung im Amt begangen zu haben. Buss kritisierte auch «handwerkliche Fehler» der Staatsanwaltschaft. Die in wichtigen Details ungenaue Anklageschrift habe das Verfahren verzögert und W. Strafnachlass eingebracht.
Die Staatsanwaltschaft hatte für W. drei Jahre und neun Monate Haft gefordert, die Verteidigung eine «milde» Strafe. Prozessbeobachter rechnen damit, dass W.s Anwälte Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werden.
Text: Stefan Höhle und Martin Roy/ ddp
26. März 2010, 19.05 Uhr
julez82
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