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Anwalt Joachim Bremer über den U60311-Prozess
Wessen Tritte waren die Todesursache?
Auch nach dem zweiten Prozess um die Türsteher des Clubs U60311, die einen Gast zu Tode prügelten, gibt es wenig verlässliche Aussagen über die Tat. Verteidiger Joachim Bremer überlegt, erneut in Revision zu gehen.
„Eine kürzere Haftstrafe ist immer ein Erfolg“, sagt Anwalt Joachim Bremer. Sein Mandant, der 38-jährige Athanassios G. war Türsteher im Techno-Club U60311 und einer der Haupttäter, durch dessen Schläge laut Gerichtsurteil ein 31-jähriger Gast zu Tode kam. In der zweiten Auflage des Prozesses konnte Bremer für den aus Griechenland stammenden Mann erreichen, dass er nur für sieben und neun Monate Jahre hinter Gitter muss – und nicht für zehneinhalb Jahre, wie es nach der ersten Verhandlung hieß.
Während viele Menschen entsetzt über die Milde des Urteils sind, überlegt der Anwalt, in Revision zu gehen. „Aber wir müssen alle erst einmal drüber schlafen“, sagt er. Sein Ziel war eine Verurteilung wegen Körperverletzung und somit eine Bewährungsstrafe. Das Urteil lautet nun auf Körperverletzung mit Todesfolge. „Der Unterschied liegt darin, ob der Täter zurechnungsfähig gehandelt hat oder nicht“, erklärt der Jurist.
Es scheint sehr schwierig, nachzuvollziehen, was wirklich an jenem Morgen im April 2011 passierte. Die Zeugen standen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss, waren übermüdet, es war dunkel. Wer wann wie zugeschlagen hat, kann niemand zweifellos bezeugen. Ein Gedächtnisprotokoll, das ein Polizist Tage nach dem Vorfall anfertigte, wurde erst am Ende der zweiten Verhandlung vorgelegt. Für Bremer ein grober Fehler. „Es müssen alle relevanten Schriftstücke vorliegen. Nicht einmal die Staatsanwaltschaft wusste von diesem Dokument.“ Warum die Beamten keinen regulären Vermerk zu der Tat anfertigten, ist ebenfalls unklar. Das wäre nämlich der normale, korrekte Weg gewesen.
Das Gericht sieht es als bewiesen an, dass die Tritte von Athanassios G. in den Bauch des Opfers einen Leberriss verursachten und somit die Todesursache waren. Bremer ist dagegen der Meinung, dass sein Mandant auf der linken Seite des Opfers stand, das auf dem Boden lag. So könne der Grieche die Leber gar nicht getroffen haben, als er brutal auf ihn eintrat. Außerdem sollen Sachverständige auf der rechten Seite des T-Shirts des Getöteten einen Schuhabdruck des anderen Haupttäters gefunden haben. „Laut Verteidigung ist der aber in einer anderen Situation entstanden, als das Opfer kniete“, so Bremer. Mag alles nach Haarspalterei klingen, juristisch gesehen macht es dennoch einen Unterscheid – schließlich wurde der zweite Haupttäter nur zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Nach Informationen von Bremer will die Mutter des Opfers das Verfahren nicht noch einmal aufrollen. Der Richter habe ihr geraten, ihrer anderen Kinder zuliebe nach vorne zu sehen. Diesen Rat soll sie sich zu Herzen genommen haben.
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Während viele Menschen entsetzt über die Milde des Urteils sind, überlegt der Anwalt, in Revision zu gehen. „Aber wir müssen alle erst einmal drüber schlafen“, sagt er. Sein Ziel war eine Verurteilung wegen Körperverletzung und somit eine Bewährungsstrafe. Das Urteil lautet nun auf Körperverletzung mit Todesfolge. „Der Unterschied liegt darin, ob der Täter zurechnungsfähig gehandelt hat oder nicht“, erklärt der Jurist.
Es scheint sehr schwierig, nachzuvollziehen, was wirklich an jenem Morgen im April 2011 passierte. Die Zeugen standen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss, waren übermüdet, es war dunkel. Wer wann wie zugeschlagen hat, kann niemand zweifellos bezeugen. Ein Gedächtnisprotokoll, das ein Polizist Tage nach dem Vorfall anfertigte, wurde erst am Ende der zweiten Verhandlung vorgelegt. Für Bremer ein grober Fehler. „Es müssen alle relevanten Schriftstücke vorliegen. Nicht einmal die Staatsanwaltschaft wusste von diesem Dokument.“ Warum die Beamten keinen regulären Vermerk zu der Tat anfertigten, ist ebenfalls unklar. Das wäre nämlich der normale, korrekte Weg gewesen.
Das Gericht sieht es als bewiesen an, dass die Tritte von Athanassios G. in den Bauch des Opfers einen Leberriss verursachten und somit die Todesursache waren. Bremer ist dagegen der Meinung, dass sein Mandant auf der linken Seite des Opfers stand, das auf dem Boden lag. So könne der Grieche die Leber gar nicht getroffen haben, als er brutal auf ihn eintrat. Außerdem sollen Sachverständige auf der rechten Seite des T-Shirts des Getöteten einen Schuhabdruck des anderen Haupttäters gefunden haben. „Laut Verteidigung ist der aber in einer anderen Situation entstanden, als das Opfer kniete“, so Bremer. Mag alles nach Haarspalterei klingen, juristisch gesehen macht es dennoch einen Unterscheid – schließlich wurde der zweite Haupttäter nur zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Nach Informationen von Bremer will die Mutter des Opfers das Verfahren nicht noch einmal aufrollen. Der Richter habe ihr geraten, ihrer anderen Kinder zuliebe nach vorne zu sehen. Diesen Rat soll sie sich zu Herzen genommen haben.
9. Juli 2014, 12.00 Uhr
Christina Weber
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