Die Kinder einer Familie in der City spielen Fußball. Dann bekommen die Eltern einen Brief der städtischen Wohnungsbaugesellschaft FAAG. Das Spielen sei verboten. Der Grund: Beschwerden der Nachbarn.
Karolin Spies /
„Das Fußballspielen auf den Grünflächen ist grundsätzlich nicht gestattet!“ So steht es in einem Brief der Frankfurter Aufbau AG. Adressat: Eine Familie, die Mieter einer der Liegenschaften der städtischen Wohnungsbaugesellschaft in der Nähe der Fahrgasse ist. Nachbarn hatten sich über Gebrüll und das Fußballspiel der Kinder im Allgemeinen beschwert. Die FAAG schreibt in ihrem Brief weiterhin: "Wir bitten Sie daher, dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Kinder künftig kein Fußball oder ähnliches mehr auf unseren Liegenschaften spielen." Auch ein Verweis auf die Hausordnung und den Mietvertrag folgt.
Eine kontroverse Diskussion begann auf Facebook, als die Familie diesen Brief hochgeladen hatte und sich darüber beschwerte, dass ihren in der Stadt lebenden Kindern das Fußballspielen komplett verboten werden solle.
Was sagt die Wohnungsbaugesellschaft dazu? Anruf bei Geschäftsführer Frank Junker. Der sagt, es habe „massive Störungen“ gegeben. Auf die Frage, ob ein komplettes Fußballspiel-Verbot die grundsätzliche Regel sei, verneint er. „Der Brief ist wohl missverständlich formuliert worden.“ Herr Junker sagt aber auch, dass die Kinder auch nicht nur einfach Fußball gespielt hätten. Es habe sich um „hartes Bolzen“ gehandelt und die Kinder hätten sehr laut umhergeschrien. Wenn sie öfters an die Hauswand bolzten, sei es außerdem durchaus verständlich, dass sich Mieter, die auf dem Balkon darüber sitzen, gestört fühlten. Außerdem beschädige das „grobe Fußballspielen“ auch die Bepflanzung. Das, so Junker, sehe dann unschön aus und die Grünflächen seien ja für alle da.
Allerdings bemängelt Junker auch das Vorgehen der Mieter, die sich beschwerten. "Wir setzen auf Miteinander und eine nachbarschaftliche Klärung von Problemen." Bevor man den Gang zum Vermieter tätige, solle man lieber direkt zu der Familie gehen und diese darauf ansprechen.
Es gäbe in den Liegenschaften der städtischen Wohnungsbaugesellschaft immer mal wieder Beschwerden über lärmende Kinder, so Frank Junker. Grundsätzlich sei das Fußballspielen aber erlaubt – in gewissen Rahmen.