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Corona-Pandemie

2G-Regel für Studierende an der Uniklinik

Die Universitätsklinik Frankfurt hat zum Semesterbeginn festgelegt, dass künftig nur noch geimpfte oder genesene Studierende auf dem Gelände zugelassen sind. Diese 2G-Regelung stößt derweil auf Protest von einigen Medizin-Studierenden.
Nachdem Besucher und Besucherinnen im Krankenhaus Nordwest sowie im Frankfurter Universitätsklinikum seit kurzem einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen, um Patient:innen besuchen zu dürfen, gilt nun dasselbe auch für Medizin-Studierende an der Uniklinik. Diese erhalten ab sofort nur noch Zutritt zu den Räumlichkeiten und Vorlesungssälen der Klinik, wenn sie geimpft oder genesen sind. Ein negativer Schnelltest reicht dafür nicht mehr aus.

„Das Universitätsklinikum hat für jedwede Besucher, die keine Patienten sind, das 2G-Modell beschlossen. Krankenhäuser dürfen das“, betont Jan Steinmetzer, Leiter des Studiendekanats des Fachbereichs Medizin an der Goethe-Universität. An dieser Stelle komme es jedoch zu einer Kollision mit dem Recht auf Ausbildung der Studierenden. „Diese zwei Punkte gilt es jetzt auszubalancieren. Das Dilemma versuchen wir im Gespräch mit allen Beteiligten aufzulösen“, sagt Steinmetzer.

Auf der administrativen Ebene stehe man laut Steinmetzer zwischen mehreren Positionen: Zum einen gebe es die Corona-Schutzverordnung, die eine 3G-Regel besagt. „Diese Form wird an der ganzen Goethe-Universität durchexerziert.“ Andererseits sei man aber auch integraler Bestandteil des Universitätsklinikums. „Zahlreiche unserer Medizin-Lehrveranstaltungen befinden sich in Gebäuden des Klinikums, wo zum Teil auch Patienten-Untersuchungen stattfinden. Das Infektionsrisiko in diesen Räumlichkeiten soll so klein wie möglich gehalten werden“, sagt er.

Für alle Lehrveranstaltungen, die nicht unmittelbar Patienten-bezogen seien, schaffe man derzeit Ersatzangebote, die beispielsweise in den digitalen Raum ausweichen, so Steinmetzer. Beim sogenannten „Praktischen Jahr“ von Medizin-Studierenden, das vor Ort in einem Krankenhaus stattfinden müsse, gelinge das aber nicht, ebenso wie bei praktischen Lehrveranstaltungen für Zahnmediziner:innen. Auch die Blockpraktika auf den Klinikstationen oder der Ambulanz, bei denen Studierende unausweichlich Kontakt mit Patient:innen haben, könnten nicht digital abgehalten werden. „Diese Praktika beginnen erst im Januar und ich hoffe, dass sich das Dilemma bis dahin aufgelöst haben wird“, sagt er. Wenn bis dahin nicht alles geklärt sei und die betreffenden Studierenden sich nicht impfen ließen, werde es, so Steinmetzer, viele geben, die dann nicht an den Veranstaltungen teilnehmen könnten.

Bestätigen konnte der Leiter des Studiendekanats indes, dass es eine „kleine zweistellige Zahl“ an Studierenden gebe, die sich über die neue 2G-Regelung beschwere. „Wir verstehen den Protest nicht, da sie ein Ersatzangebot bekommen“, erklärt Steinmetzer. Man übertrage bereits jetzt viele der Lehrveranstaltungen online nach draußen. „Auch durch Stundenplanumstellungen versuchen wir einiges auf der organisatorischen Ebene möglich zu machen.“
 
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20. Oktober 2021, 12.31 Uhr
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