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Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel
Verkaufsoffener Sonntag zur Musikmesse untersagt
Die Stadt Frankfurt muss sich einer Entscheidung aus Kassel beugen: Dort bekamen Kirchen und Gewerkschaften recht – der verkaufsoffene Sonntag ist rechtswidrig. CDU-Dezernent Markus Frank ist sauer.
Von 13 bis 19 Uhr hätten die Geschäfte am kommenden Sonntag geöffnet haben solllen. Doch die Erlaubnis der Stadt Frankfurt ist nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs "offensichtlich rechtswidrig", wie es von dort heißt.
Damit waren die Anträge der Gewerkschaft ver.di und der Katholischen Arbeitnehmerbewegung vom Diözesanverband Limburg erfolgreich. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt die Anträge abgelehnt hat. Die Richter des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs sehen es anders.
Die Begründung: Es sei nicht nachvollziehbar, dass der durch die Musikmesse verursachte Besucherstrom auf ein gut zehn Kilometer entferntes Einkaufszentrum wie das Nordwest-Zentrum, "geschweige denn generell auf das gesamte Gebiet der Großstadt Frankfurt am Main" auswirken werde. Einen Beitrag zur Versorgung der Messebesucher könnten solche weit entfernten Läden jedenfalls nicht leisten. Die Stadt habe das ihr vom Gesetzgeber eingeräumte Ermessen zudem auch deshalb überschritten, weil die Offenhaltung von Ladengeschäften und Verkaufsstellen nicht inhaltlich auf bestimmte Handelszweige beschränkt worden sei, für deren Öffnung an einem Sonntag anlässlich der Musikmesse ein sachlicher Grund bestehen
könnte.
Genau mit der Musikmesse hatte die Stadt Frankfurt ihre Sonntagsfreigabe aber begründet. Wirtschaftsdezernent Markus Frank beklagt die Unsicherheiten, die das Gesetz fördere. Es könne nicht sein, dass lediglich eine völlig unterschiedliche Einschätzung der Richter einer nicht klaren Rechtslage dazu führe, dass mit einer Frist von nur wenigen Tagen die umfangreichen Planungen und Vorbereitungen der zahlreichen Einzelhandelsbetriebe "über den Haufen geworfen würden und damit auch erhebliche finanzielle Verluste einhergingen". Die Entscheidung sei überraschend – auch wegen der klaren Haltung des Frankfurter Gerichts zu diesem Thema. „Ich sehe dadurch nicht nur unsere Stadt als Messestadt geschwächt, sondern verbinde dies auch mit meiner nochmaligen Aufforderung an den hessischen Gesetzgeber, eine eindeutige Präzisierung des Ladenöffnungsgesetzes vorzunehmen. Dies sind wir mit Blick auf Verlässlichkeit von Planungen sowohl den Einzelhandelsunternehmen als auch den Beschäftigen des Einzelhandels, wie auch den Frankfurtern und ihren zahlreichen Besuchern schuldig.“
Laut Gesetz gibt es viermal im Jahr die Möglichkeit einen verkaufsoffenen Sonntag zuzulassen – wenn dies entsprechend begründet werden kann. Der letzte verkaufsoffene Sonntag fand zur Ambiente-Messe im Februar statt. Die nächsten beiden Tage sind im September (anlässlich von Stadtteilfesten) und im Oktober (anlässlich der Buchmesse) geplant.
Damit waren die Anträge der Gewerkschaft ver.di und der Katholischen Arbeitnehmerbewegung vom Diözesanverband Limburg erfolgreich. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt die Anträge abgelehnt hat. Die Richter des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs sehen es anders.
Die Begründung: Es sei nicht nachvollziehbar, dass der durch die Musikmesse verursachte Besucherstrom auf ein gut zehn Kilometer entferntes Einkaufszentrum wie das Nordwest-Zentrum, "geschweige denn generell auf das gesamte Gebiet der Großstadt Frankfurt am Main" auswirken werde. Einen Beitrag zur Versorgung der Messebesucher könnten solche weit entfernten Läden jedenfalls nicht leisten. Die Stadt habe das ihr vom Gesetzgeber eingeräumte Ermessen zudem auch deshalb überschritten, weil die Offenhaltung von Ladengeschäften und Verkaufsstellen nicht inhaltlich auf bestimmte Handelszweige beschränkt worden sei, für deren Öffnung an einem Sonntag anlässlich der Musikmesse ein sachlicher Grund bestehen
könnte.
Genau mit der Musikmesse hatte die Stadt Frankfurt ihre Sonntagsfreigabe aber begründet. Wirtschaftsdezernent Markus Frank beklagt die Unsicherheiten, die das Gesetz fördere. Es könne nicht sein, dass lediglich eine völlig unterschiedliche Einschätzung der Richter einer nicht klaren Rechtslage dazu führe, dass mit einer Frist von nur wenigen Tagen die umfangreichen Planungen und Vorbereitungen der zahlreichen Einzelhandelsbetriebe "über den Haufen geworfen würden und damit auch erhebliche finanzielle Verluste einhergingen". Die Entscheidung sei überraschend – auch wegen der klaren Haltung des Frankfurter Gerichts zu diesem Thema. „Ich sehe dadurch nicht nur unsere Stadt als Messestadt geschwächt, sondern verbinde dies auch mit meiner nochmaligen Aufforderung an den hessischen Gesetzgeber, eine eindeutige Präzisierung des Ladenöffnungsgesetzes vorzunehmen. Dies sind wir mit Blick auf Verlässlichkeit von Planungen sowohl den Einzelhandelsunternehmen als auch den Beschäftigen des Einzelhandels, wie auch den Frankfurtern und ihren zahlreichen Besuchern schuldig.“
Laut Gesetz gibt es viermal im Jahr die Möglichkeit einen verkaufsoffenen Sonntag zuzulassen – wenn dies entsprechend begründet werden kann. Der letzte verkaufsoffene Sonntag fand zur Ambiente-Messe im Februar statt. Die nächsten beiden Tage sind im September (anlässlich von Stadtteilfesten) und im Oktober (anlässlich der Buchmesse) geplant.
7. April 2016, 09.37 Uhr
nil
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