Rund zwanzig Rumänen hausen unter widrigen Umständen in Bretterverschlägen auf einer Industriebrache, die in Privatbesitz ist. Die Bauaufsicht will nun einschreiten, den Müll durch das Ordnungsamt beseitigen lassen und den Grundstückseigentümer kontaktieren.
Nicole Brevoord /
Am Dienstagvormittag berichteten wir von den rund zwanzig Personen, die vermutlich alle aus Rumänien stammen und sich auf einem brachliegenden Gelände in der Gutleutstraße 332 notdürftig Bretterverschläge als Unterschlupf gebaut haben. Umrandet von Müll und in Gesellschaft von umher flitzenden Ratten. Da es sich dabei um ein Privatgelände handelt, konnte die Polizei nicht viel ausrichten. Letztlich ist es Sache des Grundstückseigentümers, Schritte gegen die illegalen Bewohner des Areals einzuleiten. Die Bauaufsicht hat sich nun in einer Stellungnahme positioniert und möchte nun tatsächlich eingreifen.
Es handele sich bei der Liegenschaft Gutleutstraße 332 um ein ehemaliges Betriebsgelände, bei welchem die Gebäude vollständig abgerissen wurden. Das Grundstück werde seit mehreren Jahren nicht bewirtschaftet odergenutzt und befinde sich in Privatbesitz, bestätigt die Behörde. Ebenso, dass das Areal mit einer zwei Meter hohen Mauer umfriedet sei sowie mit mehren Metallgittertoren, wovon eines aufgebrochen worden sei.
Mehrfach sei das Areal von der Polizei, vom Ordnungsamt und auch durch die Bauaufsicht überprüft worden. Man habe umfangreiche Müllansammlungen vorgefunden und aus Müll und Holzresten bestehende Witterungsschütze. Seitens des Ordnungsamtes sei nun beabsichtigt, die Beseitigung der Müllansammlungen zu veranlassen und weitergehende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr wegen eventueller hygienischer Missstände wie zum Beispiel Rattenbefall zu prüfen.
Da es sich bei den Holzverschlägen nicht um baulichen Anlagen handele, gegen die auf der Grundlage der Hessischen Bauordnung vorgegangen werden könne, werde man nun den Eigentümer auf dessen Verkehrssicherungspflicht hinweisen, um künftige erneute Vorfälle dieser Art möglichst zu verhindern. Die Behörde glaubt aber nicht, dass es von amtlicher Seite möglich sein werde, ein erneutes rechtswidriges Eindringen auf das Gelände oder vergleichbare Privatflächen in der Nachbarschaft zu verhindern. Es läge nun am Eigentümer, Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs, Einbruchs oder Sachbeschädigung zu prüfen.