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Airbnb, 9flats und Co.
Viele Touristenunterkünfte in Frankfurt sind illegal
Wer in Frankfurt zu Messezeiten ein günstiges Zimmer sucht, findet bei Internetportalen Alternativen zu Hotelzimmern. Wer diese Zimmer anbietet, kann jedoch Ärger bekommen, wenn keine Genehmigung vorliegt.
Frankfurt wird zunehmend zum Touristenmagnet und zieht auch während der Messen Besucher aus aller Welt an. Die Gäste müssen irgendwo unterkommen, und da Hotels in der Hochsaison und während der IAA oder der Buchmesse horrende Preise verlangen, sind Onlineplattformen wie Airbnb oder 9flats längst zu einer beliebten Anlaufstelle geworden. Wer bei Airbnb derzeit nach einer Bleibe in Frankfurt und der Umgebung sucht, der bekommt mehr als 1000 private Zimmerangebote mit Preisen, die zwischen 20 und 110 Euro liegen. Ganz klar, dass sich bei dem neuen Übernachtungstrend zahlreiche Frankfurter versuchen, sich etwas dazuzuverdienen und während der Übernachtungsgast in der Wohnung weilt, selbst beispielsweise bei Freunden unterkommen. Leicht verdientes Geld. Aber Vorsicht! Denn das Vermieten von Wohnraum kann sehr schnell illegal werden.
Michael Kummer, Leiter der Bauaufsicht, gibt zu bedenken, dass man erstmal mit dem Eigentümer der Wohnung klären muss, ob das Untervermieten überhaupt erlaubt ist. Falls nicht, kann der Übernachtungsdienst dem Mieter Ärger einbringen. Dann ist zu klären, ob die gewerbsmäßige Vermietung der Wohnung erlaubt ist. Nicht überall in Frankfurt ist das der Fall. „Nutzungsänderungen sind immer baurechtlich genehmigungspflichtig. Außerdem muss man ein Gewerbe anmelden und die Einnahmen versteuern“, sagt Kummer. Aspekte, die die meisten Gästezimmervermieter wohl außer Acht lassen. „Bisher gibt es fast nur illegale Angebote“, fasst Kummer zusammen. Vor allem die Wohnungseigentümer habe die Bauaufsicht im Visier. Wer einen Bekannten für einige Zeit bei sich wohnen lässt, dürfe das laut der Bauaufsicht auch tun. „Wir verfolgen nur die gewerblichen Fälle. Eine Wohnung dient nun mal dem Wohnzweck und ist kein Ort für Gewerbe.“ Im Zweifelsfall würde man auch einen Prozess anstreben, um Klarheit zu gewinnen, warnt Kummer.
Die Verfolgung illegaler Vermieter ist aufwändig und kostspielig. Nur weil Ämter bislang daher nicht so strikt durchgriffen, heißt es nicht, dass die gewerbliche Nutzung von Wohnungen früher erlaubt war. Die erfolgreiche Zimmervermarktung übers Internet jedoch veranlasst viele Gemeinden jetzt dazu, den ungenehmigten Touristenherbergen nachzugehen. Wer erwischt wird, dem droht ein saftiges Bußgeld.
Die Stadt Frankfurt hat angesichts eines angespannten Wohnungsmarktes und steigenden Einwohnerzahlen bereits Anfang des Jahres angekündigt, verstärkt gegen illegale Vermietungen vorzugehen. Rund 1000 Wohnungen könnten dann wieder zur Verfügung stehen, schätzt Planungsdezernent und Bürgermeister Olaf Cunitz (Grüne). Schon mehr als 430 Wohnungen würden jetzt schon nicht mehr online angeboten. „Wir werden die Ferienwohnungen weiterverfolgen und machen das in Kooperation mit den Internetportalen“, sagt Kummer. Theoretisch müssten die Plattformen künftig Zimmervermieter darauf hinweisen, dass für die gewerbliche Nutzung eine Genehmigung vorliegen muss.
Michael Kummer, Leiter der Bauaufsicht, gibt zu bedenken, dass man erstmal mit dem Eigentümer der Wohnung klären muss, ob das Untervermieten überhaupt erlaubt ist. Falls nicht, kann der Übernachtungsdienst dem Mieter Ärger einbringen. Dann ist zu klären, ob die gewerbsmäßige Vermietung der Wohnung erlaubt ist. Nicht überall in Frankfurt ist das der Fall. „Nutzungsänderungen sind immer baurechtlich genehmigungspflichtig. Außerdem muss man ein Gewerbe anmelden und die Einnahmen versteuern“, sagt Kummer. Aspekte, die die meisten Gästezimmervermieter wohl außer Acht lassen. „Bisher gibt es fast nur illegale Angebote“, fasst Kummer zusammen. Vor allem die Wohnungseigentümer habe die Bauaufsicht im Visier. Wer einen Bekannten für einige Zeit bei sich wohnen lässt, dürfe das laut der Bauaufsicht auch tun. „Wir verfolgen nur die gewerblichen Fälle. Eine Wohnung dient nun mal dem Wohnzweck und ist kein Ort für Gewerbe.“ Im Zweifelsfall würde man auch einen Prozess anstreben, um Klarheit zu gewinnen, warnt Kummer.
Die Verfolgung illegaler Vermieter ist aufwändig und kostspielig. Nur weil Ämter bislang daher nicht so strikt durchgriffen, heißt es nicht, dass die gewerbliche Nutzung von Wohnungen früher erlaubt war. Die erfolgreiche Zimmervermarktung übers Internet jedoch veranlasst viele Gemeinden jetzt dazu, den ungenehmigten Touristenherbergen nachzugehen. Wer erwischt wird, dem droht ein saftiges Bußgeld.
Die Stadt Frankfurt hat angesichts eines angespannten Wohnungsmarktes und steigenden Einwohnerzahlen bereits Anfang des Jahres angekündigt, verstärkt gegen illegale Vermietungen vorzugehen. Rund 1000 Wohnungen könnten dann wieder zur Verfügung stehen, schätzt Planungsdezernent und Bürgermeister Olaf Cunitz (Grüne). Schon mehr als 430 Wohnungen würden jetzt schon nicht mehr online angeboten. „Wir werden die Ferienwohnungen weiterverfolgen und machen das in Kooperation mit den Internetportalen“, sagt Kummer. Theoretisch müssten die Plattformen künftig Zimmervermieter darauf hinweisen, dass für die gewerbliche Nutzung eine Genehmigung vorliegen muss.
27. Februar 2014, 11.53 Uhr
Nicole Brevoord
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