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Urteil des VGH Kassel
Vorerst keine Diesel-Fahrverbote in Frankfurt
Aufatmen bei Land und Stadt: Mit dem gestrigen Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichthofs sind flächendeckende Diesel-Fahrverbote vom Tisch – das Gericht befindet diese als „unverhältnismäßig“. Nun werden begrenzte Fahrverbotszonen geprüft.
Diesen Tag hatten viele mit Spannung erwartet: Am gestrigen Dienstag hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel das Urteil über drohende Diesel-Fahrverbote in Frankfurt gesprochen. Nun steht fest, dass es vorerst keine Fahrverbote in der Stadt geben wird. Flächendeckende Fahrverbote seien „unverhältnismäßig“, heißt es in der Urteilsverkündung. Damit ist eine Verbotszone in Größe der bestehenden Umweltzone vom Tisch.
Prüfung von begrenzten Fahrverboten
Allerdings wird die Stadt verpflichtet, begrenzte Fahrverbote zu prüfen. Denn das Gericht findet, die bisher vorgesehenen Maßnahmen der Stadt hätten sich „als ungeeignet erwiesen, in kürzest möglicher Zeit eine Grenzwertunterschreitung im gesamten Stadtgebiet zu erreichen“. Frankfurt hatte mit der Förderung des Radverkehrs, der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs und der Erhöhung von Parkgebühren versucht, ein drohendes Diesel-Fahrverbot zu umgehen.
Nun bekommt das Land Hessen ein Jahr Aufschub: Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil bemängelt, dass die vorhandenen Emissionsdaten „überholt“ seien. Das Land bekommt deshalb bis Ende 2020 Zeit, einen neuen Luftreinhalteplan für Frankfurt zu erstellen. Stadt und Land müssen prüfen, wie der europäische Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft einzuhalten ist. Sind die Grenzwerte mit anderen Maßnahmen nicht einzuhalten, könnte es ab dem Jahr 2021 auf einzelnen Straßen und Streckenabschnitten Verkehrsverbote geben. Allerdings betonte das Gericht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wonach Fahrverbote nur als „Ultima Ratio“ in Betracht zu ziehen seien. Auch müsse sichergestellt werden, dass es nicht zu Verlagerungseffekten komme.
Reaktionen der DUH und aus der Politik
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verbucht das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs als Sieg. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, sagte: „Wir fordern die hessische Landesregierung auf, das Urteil des höchsten hessischen Verwaltungsgerichts zu respektieren und nun unmittelbar die notwendigen Dieselfahrverbote umzusetzen.“ Diese seien alternativlos, um 2020 im gesamten Stadtgebiet die Saubere Luft durchzusetzen.
Die SPD-Fraktion im Römer zeigt sich erleichtert, ruft aber weiter dazu auf, an einer echten Mobilitätswende zu arbeiten. Eugen Emmerling, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Römer, sagte, die angekündigten Maßnahmen müssten nun von der Stadt konsequent umgesetzt und weitergeführt werden. Umweltdezernentin Rosemarie Heilig (Bündnis 90/Die Grünen) empfindet das Urteil als „blauen Brief“. Man müsse die gewährte Jahresfrist nun nutzen. Ähnlich reagierte Martina Feldmayer, Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion für Umwelt- und Klimaschutz. Sie sagte, die gewährte Zeit müsse nun genutzt werden, „um die vom Umweltministerium geforderten Schritte zur Verbesserung der Luftqualität einzuleiten“.
Klagen der Deutschen Umwelthilfe
Die DUH hatte Klage gegen Frankfurt und 34 weitere Städte wegen der Überschreitung der Stickoxidgrenzen eingereicht. Im Fall Frankfurt ist der Beklagte jedoch das Land Hessen, das für die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne verantwortlich ist. Im September vergangenen Jahres beschloss das Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass ein Diesel-Fahrverbot in Frankfurt nötig sei, um den Luftreinhalteplan des Landes Hessen einzuhalten. Die Umsetzung war bereits zum 1. Februar 2019 geplant, allerdings ging das Land Hessen in Berufung.
In Hessen wurde bisher lediglich in Darmstadt auf einem rund 650 Meter langen Abschnitt eine Fahrverbotszone für Fahrzeuge der Diesel-Abgasnorm 1 bis 5 und Benziner der Klassen Euro 1 und 2 erhoben. In Wiesbaden konnten sich Kläger und Angeklagte auf einen außergerichtlichen Vergleich einigen. Unter anderem gegen Offenbach laufen noch Klagen.
Prüfung von begrenzten Fahrverboten
Allerdings wird die Stadt verpflichtet, begrenzte Fahrverbote zu prüfen. Denn das Gericht findet, die bisher vorgesehenen Maßnahmen der Stadt hätten sich „als ungeeignet erwiesen, in kürzest möglicher Zeit eine Grenzwertunterschreitung im gesamten Stadtgebiet zu erreichen“. Frankfurt hatte mit der Förderung des Radverkehrs, der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs und der Erhöhung von Parkgebühren versucht, ein drohendes Diesel-Fahrverbot zu umgehen.
Nun bekommt das Land Hessen ein Jahr Aufschub: Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil bemängelt, dass die vorhandenen Emissionsdaten „überholt“ seien. Das Land bekommt deshalb bis Ende 2020 Zeit, einen neuen Luftreinhalteplan für Frankfurt zu erstellen. Stadt und Land müssen prüfen, wie der europäische Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft einzuhalten ist. Sind die Grenzwerte mit anderen Maßnahmen nicht einzuhalten, könnte es ab dem Jahr 2021 auf einzelnen Straßen und Streckenabschnitten Verkehrsverbote geben. Allerdings betonte das Gericht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wonach Fahrverbote nur als „Ultima Ratio“ in Betracht zu ziehen seien. Auch müsse sichergestellt werden, dass es nicht zu Verlagerungseffekten komme.
Reaktionen der DUH und aus der Politik
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verbucht das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs als Sieg. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, sagte: „Wir fordern die hessische Landesregierung auf, das Urteil des höchsten hessischen Verwaltungsgerichts zu respektieren und nun unmittelbar die notwendigen Dieselfahrverbote umzusetzen.“ Diese seien alternativlos, um 2020 im gesamten Stadtgebiet die Saubere Luft durchzusetzen.
Die SPD-Fraktion im Römer zeigt sich erleichtert, ruft aber weiter dazu auf, an einer echten Mobilitätswende zu arbeiten. Eugen Emmerling, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Römer, sagte, die angekündigten Maßnahmen müssten nun von der Stadt konsequent umgesetzt und weitergeführt werden. Umweltdezernentin Rosemarie Heilig (Bündnis 90/Die Grünen) empfindet das Urteil als „blauen Brief“. Man müsse die gewährte Jahresfrist nun nutzen. Ähnlich reagierte Martina Feldmayer, Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion für Umwelt- und Klimaschutz. Sie sagte, die gewährte Zeit müsse nun genutzt werden, „um die vom Umweltministerium geforderten Schritte zur Verbesserung der Luftqualität einzuleiten“.
Klagen der Deutschen Umwelthilfe
Die DUH hatte Klage gegen Frankfurt und 34 weitere Städte wegen der Überschreitung der Stickoxidgrenzen eingereicht. Im Fall Frankfurt ist der Beklagte jedoch das Land Hessen, das für die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne verantwortlich ist. Im September vergangenen Jahres beschloss das Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass ein Diesel-Fahrverbot in Frankfurt nötig sei, um den Luftreinhalteplan des Landes Hessen einzuhalten. Die Umsetzung war bereits zum 1. Februar 2019 geplant, allerdings ging das Land Hessen in Berufung.
In Hessen wurde bisher lediglich in Darmstadt auf einem rund 650 Meter langen Abschnitt eine Fahrverbotszone für Fahrzeuge der Diesel-Abgasnorm 1 bis 5 und Benziner der Klassen Euro 1 und 2 erhoben. In Wiesbaden konnten sich Kläger und Angeklagte auf einen außergerichtlichen Vergleich einigen. Unter anderem gegen Offenbach laufen noch Klagen.
11. Dezember 2019, 12.59 Uhr
Helen Schindler
Helen Schindler
Jahrgang 1993, Studium der Politikwissenschaft an der Goethe-Universität, seit 2017 beim Journal Frankfurt Mehr von Helen
Schindler >>
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