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Taxi Deutschland eG verklagt Uber

Streit um Frankfurts Straßen

Seit Jahren streiten sich lokale Taxiunternehmen mit dem amerikanischen Fahrdienstvermittler Uber. Nun zieht Taxi Deutschland eG erneut mit einer Klage gegen das Konkurrenzunternehmen vor das Frankfurter Landgericht.
Der Streit zwischen der Taxivereinigung und Uber geht in die nächste Runde: Wie Taxi Deutschland eG am Mittwoch mitteilte, zieht die Taxi-Vereinigung gegen den amerikanischen Fahrdienstvermittler Uber vor Gericht. Grund sei der permanente Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz: „Uber verstößt weiterhin täglich gegen das deutsche Gesetz und baut darauf sein Geschäftsmodell auf“, kritisiert die Taxi-Vereinigung. Entgegen den fortlaufend von Uber-Vertreterinnen und Vertretern vorgebrachten Beteuerungen, sich an die Gesetze halten zu wollen, würden die deutschen Gesetze vorsätzlich ignoriert. Wenn ein Gesetzesverstoß publik wird, lehne Uber jede Verantwortung ab und verwiese auf die Subunternehmer. Fahrerinnen und Fahrer, die von Subunternehmern für Uber Fahrgäste befördern, seien nachweislich bis zu 70 Stunden pro Woche in der App angemeldet. „Das ist ein klarer Verstoß gegen Arbeitsgesetze und ein erhebliches Risiko für die Sicherheit der Fahrgäste“, heißt es von Seiten der Taxi-Vereinigung.

Nach der erfolgreichen Klage aus dem Jahr 2015, mit der die Fahrvermittlung durch Uber an nicht ausgebildete Privatfahrerinnen und -fahrer (als Geschäftsmodell vom Oberlandesgericht Frankfurt gerichtlich untersagt wurde, erwartet Taxi Deutschland auch durch die erneute Klage eine gerichtliche Klärung im Sinne der Verbraucher. Dieter Schlenker, Vorstandsvorsitzender von Taxi Deutschland, sagt: „Uber bricht jeden Tag deutsche Gesetze, um sich einen Vorteil im Wettbewerb zu verschaffen. Tatsächlich hat Uber in Deutschland nicht einmal eine Genehmigung zur Personenbeförderung.“ Dies umgehe das Unternehmen, indem es behaupte, nur als Vermittler und technischer Dienstleister tätig zu sein. Dass Uber die Fahrten durch selbst nicht namentlich auftretende Subunternehmer ausführen ließe, ändere nichts daran, dass Uber selbst das Beförderungsunternehmen ist, kritisiert Taxi Deutschland. Da Uber überhaupt keine Genehmigung zur Beförderung von Fahrgästen habe, verstöße das Unternehmen permanent gegen das Personenbeförderungsgesetz.

Auch in anderen Ländern und Regionen gibt es Klagen gegen Uber: In Österreich hat die Taxizentrale 40100 am vergangenen Donnerstag, den 25. Juli, eine einstweilige Verfügung beim Handelsgericht Wien erwirkt, nach der Uber „die Durchführung von Verkehrsdienstleistungen ohne Niederlassung und Gewerbeberechtigung untersagt“ wurde. Betroffen vom Verbot sind alle Dienste in Wien – also UberX, Green, Black und Van – sowie die Pilotphasen in Graz, Linz und Salzburg. Auch in Deutschland seien laut Taxi Deutschland mehrere Verfahren anhängig, darunter Klagen in Köln und in Düsseldorf.

Streit seit 2014

Und die Diskussion um Uber ist keine Neue: Bereits 2014 hatte sich Uber versucht auf dem Markt in Frankfurt zu behaupten und ist gescheitert. Damals wurden Fahrerinnen und Fahrer ohne Taxilizenz beschäftigt und Fahrten zu Preisen angeboten, mit denen lokale Taxiunternehmen nicht konkurrieren konnten. Dagegen wehrten sich nicht nur diese Betroffenen, europaweit sprachen Gerichte ein Verbot des Uber-Geschäftsmodells aus, das seit Jahren vor allem auf dem US-amerikanischen Markt erfolgreich agiert. Vier Jahre später sollte mit einem neuen Geschäftsmodell alles besser werden. Der Kern des neuen Geschäftsmodells: Enge Zusammenarbeit mit lokalen Taxiunternehmen und das Einstellen von professionellen Chauffeuren. Auf das damals umstrittene Konzept UberPop, das vorsah, dass Privatleute andere Privatleute chauffieren, wurde beim neuen Versuch verzichtet. Doch der Neustart kam bei den lokalen Taxiunternehmen nicht gut an. Viele befürchteten, dass sich Uber weiterhin nicht an die Gesetze halten wird. Ob sich diese Befürchtungen nun vor Gericht bestätigen, bleibt abzuwarten.
 
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2. August 2019, 12.17 Uhr
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