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FDP-Spitzenkandidat Réne Rock zum Diesel-Urteil
„Es macht mich sprachlos, dass die Regierung nicht einschreitet.“
Im Februar 2019 soll das Dieselfahrverbot in Frankfurt wirksam werden – das entschied Anfang September das Verwaltungsgericht Wiesbaden. Als unverhältnismäßig bezeichnet Réne Rock das Urteil. Der Vorsitzende der hessischen FDP-Fraktion erklärt die weitreichenden Folgen des Fahrverbots.
Die Tragweite des Diesel-Urteils ist enorm: 100.000 Frankfurter sind von dem Fahrverbot betroffen, diese Menschen dürfen demnächst nicht mehr mit ihrem Auto fahren. Das ist ein unfassbarer Eingriff in deren persönliche Freiheit. Das Verbot schränkt nicht nur Privatpersonen massiv ein. Rund die Hälfte der Frankfurter Taxiflotte und ein Drittel der Busflotte wird davon betroffen sein, der gesamte ÖPNV muss sich neu aufstellen. Dass Oberbürgermeister Peter Feldmann ein flächendeckendes 365 Euro-Ticket fordert, ist löblich, aber wem nutzt das, wenn der Bus nicht mehr fährt? Und weitergedacht: Wer holt zukünftig den Müll ab, wer beliefert die Supermärkte? Das Urteil ist brutal und die Konsequenzen sind weitreichend. Aus unserer Sicht ist die Entscheidung des Gerichts absolut unverhältnismäßig.
Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden 100.000 Frankfurter enteignet. Ganz gleich, ob Sie ein Auto für 5.000 oder 50.000 Euro in der Garage stehen haben: es wird nichts mehr wert sein, Sie dürfen es nicht mal mehr nutzen. 360.000 Menschen pendeln jeden Tag nach Frankfurt, im gesamten Rhein-Main-Gebiet sind 700.000 Menschen betroffen, die mit ihrem Fahrzeug nicht mehr nach Frankfurt fahren dürfen. Das wird sich auch auf den Einzelhandel auswirken, schließlich kauft auch der Pendler ein. Gleiches gilt für Kultur und Tourismus. Es sind ja nicht nur Frankfurter, die das Theater oder die Oper besuchen. Der ÖPNV ist bereits jetzt in Stoßzeiten völlig überlastet, der kann das nicht einfach kompensieren – und darf auch zum Teil selbst nicht fahren.
Dieses Urteil muss unbedingt in den Fokus genommen werden; es fehlt jede Verhältnismäßigkeit. Der Richter hat erklärt, dass es temporäre Ausnahmen geben darf, aber jede Inanspruchnahme dieser Ausnahmeregelungen kostet den Bürger viel Geld und verschafft höchstens ein bis zwei Jahre Schonfrist. Wir fordern die Landesregierung daher auf, sofort einen Krisengipfel einzuberufen und Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Bei diesen gigantischen Auswirkungen muss es Übergangsfristen geben. Alles andere wäre irre. Sobald dieses Urteil in Kraft tritt, wird jeder dritte bis vierte Hesse einen Vermögensverlust tragen müssen. Ganz egal, wo Sie in Hessen leben und herumfahren: Ihr Diesel wird weniger wert und schwerer zu verkaufen sein. Bei rund 900.000 Betroffenen mit jeweils 3.000 bis 5.000 Euro Vermögensschaden, sind wir sofort bei mehreren Milliarden Euro Schaden zu Lasten des Bürgers. Es macht mich sprachlos, dass die Regierung nicht einschreitet.
Wir erwarten, dass der Ministerpräsident diesen Fall als „Chefsache“ übernimmt, gute Juristen einsetzt und die Rechtspositionen verteidigt, die das Land hat. Wir brauchen Zeit für die Umsetzung und ein konkretes Konzept, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Und wir verlangen eine Revision des Urteils vom Obergericht. Das Urteil wurde in Wiesbaden vom Verwaltungsgericht entschieden, das eine Revision nicht zulassen will. Das heißt für uns als Land Hessen, dass wir, sobald das Urteil vorliegt, Rechtsmittel und Beschwerde am Obergericht Kassel einreichen müssen, um eine Revision erzwingen zu können. Dafür haben wir vier Wochen Zeit. Wir gehen davon aus, dass wir gute Chancen haben; ein Urteil von solcher Tragweite nicht in zweiter Instanz zu überprüfen, wäre sehr unüblich. Aus unserer Sicht ist nicht nachvollziehbar, dass der Richter die Revision ausschließen wollte. Das Urteil muss durch ein Obergericht überprüft werden – das geht jedoch nur, wenn die hessische Landesregierung in der genannten Frist einschreitet. Und die endet möglicherweise genau mit dem Tag der Wahl.
Zu Réne Rock: Jahrgang 1967, geboren in Offenbach, aufgewachsen in Seligenstadt, seit 2008 Mitlgied des Hessischen Landtags, seit 2017 Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.
Der Kommentar wurde aufgezeichnet von Ronja Merkel.
Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden 100.000 Frankfurter enteignet. Ganz gleich, ob Sie ein Auto für 5.000 oder 50.000 Euro in der Garage stehen haben: es wird nichts mehr wert sein, Sie dürfen es nicht mal mehr nutzen. 360.000 Menschen pendeln jeden Tag nach Frankfurt, im gesamten Rhein-Main-Gebiet sind 700.000 Menschen betroffen, die mit ihrem Fahrzeug nicht mehr nach Frankfurt fahren dürfen. Das wird sich auch auf den Einzelhandel auswirken, schließlich kauft auch der Pendler ein. Gleiches gilt für Kultur und Tourismus. Es sind ja nicht nur Frankfurter, die das Theater oder die Oper besuchen. Der ÖPNV ist bereits jetzt in Stoßzeiten völlig überlastet, der kann das nicht einfach kompensieren – und darf auch zum Teil selbst nicht fahren.
Dieses Urteil muss unbedingt in den Fokus genommen werden; es fehlt jede Verhältnismäßigkeit. Der Richter hat erklärt, dass es temporäre Ausnahmen geben darf, aber jede Inanspruchnahme dieser Ausnahmeregelungen kostet den Bürger viel Geld und verschafft höchstens ein bis zwei Jahre Schonfrist. Wir fordern die Landesregierung daher auf, sofort einen Krisengipfel einzuberufen und Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Bei diesen gigantischen Auswirkungen muss es Übergangsfristen geben. Alles andere wäre irre. Sobald dieses Urteil in Kraft tritt, wird jeder dritte bis vierte Hesse einen Vermögensverlust tragen müssen. Ganz egal, wo Sie in Hessen leben und herumfahren: Ihr Diesel wird weniger wert und schwerer zu verkaufen sein. Bei rund 900.000 Betroffenen mit jeweils 3.000 bis 5.000 Euro Vermögensschaden, sind wir sofort bei mehreren Milliarden Euro Schaden zu Lasten des Bürgers. Es macht mich sprachlos, dass die Regierung nicht einschreitet.
Wir erwarten, dass der Ministerpräsident diesen Fall als „Chefsache“ übernimmt, gute Juristen einsetzt und die Rechtspositionen verteidigt, die das Land hat. Wir brauchen Zeit für die Umsetzung und ein konkretes Konzept, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Und wir verlangen eine Revision des Urteils vom Obergericht. Das Urteil wurde in Wiesbaden vom Verwaltungsgericht entschieden, das eine Revision nicht zulassen will. Das heißt für uns als Land Hessen, dass wir, sobald das Urteil vorliegt, Rechtsmittel und Beschwerde am Obergericht Kassel einreichen müssen, um eine Revision erzwingen zu können. Dafür haben wir vier Wochen Zeit. Wir gehen davon aus, dass wir gute Chancen haben; ein Urteil von solcher Tragweite nicht in zweiter Instanz zu überprüfen, wäre sehr unüblich. Aus unserer Sicht ist nicht nachvollziehbar, dass der Richter die Revision ausschließen wollte. Das Urteil muss durch ein Obergericht überprüft werden – das geht jedoch nur, wenn die hessische Landesregierung in der genannten Frist einschreitet. Und die endet möglicherweise genau mit dem Tag der Wahl.
Zu Réne Rock: Jahrgang 1967, geboren in Offenbach, aufgewachsen in Seligenstadt, seit 2008 Mitlgied des Hessischen Landtags, seit 2017 Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.
Der Kommentar wurde aufgezeichnet von Ronja Merkel.
19. September 2018, 10.21 Uhr
Ronja Merkel
Ronja Merkel
Jahrgang 1989, Kunsthistorikerin, von Mai 2014 bis Oktober 2015 leitende Kunstredakteurin des JOURNAL FRANKFURT, von September 2018 bis Juni 2021 Chefredakteurin. Mehr von Ronja
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