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Verwaltungsgericht Frankfurt
Eilantrag gegen Poller um Oeder Weg abgelehnt
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat den Eilantrag eines Anwohners im Nordend gegen die Poller auf der Cronstetten- und Humbrachtstraße abgelehnt. Laut Gericht werden die gesetzlichen Vorgaben bei Einsatzfahrten eingehalten.
Der Streit um die fahrradfreundliche Umgestaltung des Oeder Weges geht in die nächste Runde: Das Verwaltungsgericht Frankfurt (VG) hat gegen den Eilantrag eines Anwohners im Nordend entschieden, der sich gegen die Durchfahrtsperren in der Cronstettenstraße und der Humbrachtstraße wendet.
Die beiden Nebenstraßen sind seit der Umgestaltung des Oeder Weges einem erhöhten Verkehrsaufkommen ausgesetzt. Deshalb wurde im vergangenen Juni auf Anraten des Ortsbeirates 3 (Nordend) an den Einmündungen Humbrachtstraße/ Falkensteiner Straße sowie Cronstettenstraße/ Frauensteinplatz Poller errichtet und die Cronstettenstraße als Einbahnstraße ausgewiesen.
Anwohner im Nordend stellte Eilantrag gegen Poller in der Cronstettenstraße und Humbrachtstraße
Diese Maßnahme sorgte für Unmut bei Anwohnerinnen und Anwohnern wie auch zu einer Diskussion bei Rettungskräften und der Feuerwehr darüber, ob die Poller zu einer Verzögerung von Einsatzfahrten führen würden. Wie ein Sprecher der Bürgerinitiative „Frankfurt gemeinsam unterwegs“ der FR sagte, ist ein Mitglied der Initiative und gleichzeitig Anwohner nicht von den Durchfahrtssperren überzeugt – unter anderem, weil es zu zeitlich längeren Einsatzfahrten gekommen wäre. Deshalb habe er Klage gegen die Stadt samt Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eingereicht.
VG Frankfurt hält Poller für rechtmäßig und sieht keine Verzögerungen bei Einsatzfahrten
Das Gericht erteilte dem Eilantrag nun eine Absage: Einerseits sei der Antragssteller nicht in seinen persönlichen Rechten verletzt. Die Stadt habe die „notwendigen Verkehrsanordnungen“ getroffen und „die gesetzlichen Vorgaben für Rettungsdienst und Feuerwehr“ in Bezug auf die Hilfsfrist von 10 Minuten eingehalten. Eine Notfallrettung sei dann effektiv, „wenn sie nur wenig Zeit in Anspruch nehme und die schnellste Notfallrettung sei“, urteilte das Gericht.
Andererseits dürften die errichteten Sperrpfosten rechtmäßig sein, heißt es weiter. „Die Antragsgegnerin habe das Bestehen einer konkreten Gefahrenlage aufgrund der wissenschaftlich durchgeführten Verkehrszählung dargelegt und hinreichend begründet, warum keine anderen, ebenso effektiven Maßnahmen bestünden.“
Der Antragssteller kann nun innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eine Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.
Die beiden Nebenstraßen sind seit der Umgestaltung des Oeder Weges einem erhöhten Verkehrsaufkommen ausgesetzt. Deshalb wurde im vergangenen Juni auf Anraten des Ortsbeirates 3 (Nordend) an den Einmündungen Humbrachtstraße/ Falkensteiner Straße sowie Cronstettenstraße/ Frauensteinplatz Poller errichtet und die Cronstettenstraße als Einbahnstraße ausgewiesen.
Diese Maßnahme sorgte für Unmut bei Anwohnerinnen und Anwohnern wie auch zu einer Diskussion bei Rettungskräften und der Feuerwehr darüber, ob die Poller zu einer Verzögerung von Einsatzfahrten führen würden. Wie ein Sprecher der Bürgerinitiative „Frankfurt gemeinsam unterwegs“ der FR sagte, ist ein Mitglied der Initiative und gleichzeitig Anwohner nicht von den Durchfahrtssperren überzeugt – unter anderem, weil es zu zeitlich längeren Einsatzfahrten gekommen wäre. Deshalb habe er Klage gegen die Stadt samt Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eingereicht.
Das Gericht erteilte dem Eilantrag nun eine Absage: Einerseits sei der Antragssteller nicht in seinen persönlichen Rechten verletzt. Die Stadt habe die „notwendigen Verkehrsanordnungen“ getroffen und „die gesetzlichen Vorgaben für Rettungsdienst und Feuerwehr“ in Bezug auf die Hilfsfrist von 10 Minuten eingehalten. Eine Notfallrettung sei dann effektiv, „wenn sie nur wenig Zeit in Anspruch nehme und die schnellste Notfallrettung sei“, urteilte das Gericht.
Andererseits dürften die errichteten Sperrpfosten rechtmäßig sein, heißt es weiter. „Die Antragsgegnerin habe das Bestehen einer konkreten Gefahrenlage aufgrund der wissenschaftlich durchgeführten Verkehrszählung dargelegt und hinreichend begründet, warum keine anderen, ebenso effektiven Maßnahmen bestünden.“
Der Antragssteller kann nun innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eine Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.
22. Januar 2024, 14.50 Uhr
Till Geginat
Till Geginat
Jahrgang 1994, Studium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft an der Goethe Universität Frankfurt, seit November 2022 beim JOURNAL FRANKFURT. Mehr von Till
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