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Verwaltungsgericht Frankfurt
74 Euro für falsch geparkten E-Scooter
Für das Umsetzen eines falsch geparkten E-Scooters stellte die Stadt Frankfurt der Anbieterin 74 Euro in Rechnung. Eine Klage gegen den Kostenbescheid lehnte das Verwaltungsgericht nun ab.
Über sie scheiden sich die Geister: Die einen finden E-Scooter praktisch, um im Alltag von A nach B zu gelangen, insbesondere wenn Busse und Bahnen stillstehen – die anderen ärgern sich über falsch geparkte Roller und Verkehrschaos. Weil die Stadt Frankfurt einer Anbieterin von Elektro-Scootern im September 2023 für das Umsetzen eines Rollers 74 Euro in Rechnung stellte, zog diese vor Gericht. Das Urteil: Der Kostenbescheid ist rechtmäßig, wie das Frankfurter Verwaltungsgericht am Dienstagnachmittag (3. Juli) mitteilte.
Geparkt war der E-Scooter auf dem Gehweg in der Goethestraße, sodass er das taktile Bodenleitsystem zur Orientierung von blinden und sehbehinderten Menschen versperrte. Eine Hilfskraft der Frankfurter Polizei setzte ihn um, wobei der Scooter einen „starken Rollwiderstand“ aufgewiesen hätte. Berechnet wurden die Kosten nach dem allgemeinen Gebührentatbestand für Verwaltungstätigkeiten, dessen Mindestgebühr 74 Euro beträgt.
Abstellen auf dem Gehweg verstößt gegen Rücksichtnahmegebot
Die Klägerin beschwerte sich über die Höhe des Kostenbescheids, da das Umsetzen „nicht länger als 30 Sekunden“ gedauert haben könne und verwies auf andere Städte, in denen geringere Gebühren anfallen würden. Aufgrund mangelnder Daten könne sie diejenige Person, die den Roller dort geparkt habe, nicht ausfindig machen. Das Abstellen des E-Scooters auf dem Gehweg verstößt laut Verwaltungsgericht jedenfalls gegen das straßenverkehrsrechtliche Rücksichtnahmegebot.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel können gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden. In Berlin entschied das Amtsgericht in einem ähnlichen Fall, dass Verleihfirmen haften, sofern sie den Fahrer oder die Fahrerin nicht nennen. Ein vergleichbares Bußgeldverfahren in Hamburg wurde eingestellt, die Firma trug jedoch die Verfahrenskosten.
Frankfurt: Mit App gegen E-Scooter-Chaos
Seit Juni können E-Roller im Frankfurter Bahnhofsviertel und in Teilen der Innenstadt nur noch auf dafür vorgesehenen Stellplätzen abgestellt werden. Stehen sie nicht innerhalb dieser Zonen, kann die gebuchte Fahrt und damit das Mietverhältnis nicht beendet werden. Die für die Buchung benötigten Apps von Bolt, Lime, Tier und Voi verfügen über eine GPS-basierte Funktion, in denen alle Stellplätze und deren Grenzen genau vermerkt sind.
Geparkt war der E-Scooter auf dem Gehweg in der Goethestraße, sodass er das taktile Bodenleitsystem zur Orientierung von blinden und sehbehinderten Menschen versperrte. Eine Hilfskraft der Frankfurter Polizei setzte ihn um, wobei der Scooter einen „starken Rollwiderstand“ aufgewiesen hätte. Berechnet wurden die Kosten nach dem allgemeinen Gebührentatbestand für Verwaltungstätigkeiten, dessen Mindestgebühr 74 Euro beträgt.
Die Klägerin beschwerte sich über die Höhe des Kostenbescheids, da das Umsetzen „nicht länger als 30 Sekunden“ gedauert haben könne und verwies auf andere Städte, in denen geringere Gebühren anfallen würden. Aufgrund mangelnder Daten könne sie diejenige Person, die den Roller dort geparkt habe, nicht ausfindig machen. Das Abstellen des E-Scooters auf dem Gehweg verstößt laut Verwaltungsgericht jedenfalls gegen das straßenverkehrsrechtliche Rücksichtnahmegebot.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel können gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden. In Berlin entschied das Amtsgericht in einem ähnlichen Fall, dass Verleihfirmen haften, sofern sie den Fahrer oder die Fahrerin nicht nennen. Ein vergleichbares Bußgeldverfahren in Hamburg wurde eingestellt, die Firma trug jedoch die Verfahrenskosten.
Seit Juni können E-Roller im Frankfurter Bahnhofsviertel und in Teilen der Innenstadt nur noch auf dafür vorgesehenen Stellplätzen abgestellt werden. Stehen sie nicht innerhalb dieser Zonen, kann die gebuchte Fahrt und damit das Mietverhältnis nicht beendet werden. Die für die Buchung benötigten Apps von Bolt, Lime, Tier und Voi verfügen über eine GPS-basierte Funktion, in denen alle Stellplätze und deren Grenzen genau vermerkt sind.
3. Juli 2024, 12.22 Uhr
Sina Claßen
Sina Claßen
Studium der Publizistik und des Öffentlichen Rechts an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Seit Oktober 2023 beim Journal Frankfurt. Mehr von Sina
Claßen >>
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