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Sozialer Wohnungsbau
Petzold: „Mietenstopp bei ABG löchrig wie ein Schweizer Käse“
Der Mieterschutzverein „Mieter helfen Mietern“ kritisiert die ABG für Mieterhöhungen im geförderten Wohnungsbau trotz eigener Mietpreisbremse.
Die ABG Frankfurt Holding hat die Miete von Sozialwohnungen, die rund einen Drittel ihres 54 000 umfassenden Wohnungsbestandes ausmachen, um teilweise zehn Prozent erhöht. Dies gab der Mieterschutzverein „Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V.“ am Montag, den 15. April, bekannt und kritisierte die Entscheidung der ABG scharf.
Dem Verein liegen nach eigenen Angaben Mieterhöhungsverlangen vor, die ihm von Mitgliedern in der Rechtsberatung zur Verfügung gestellt wurden. Demnach sehe sich die Wohnungsbaugesellschaft bei den betroffenen rund 17 800 mietpreisgebundenen Wohnungen nicht an den von ihr selbst beschlossenen Mietpreisdeckel gebunden.
ABG verlängerte Mietenstopp 2020 auf zehn Jahre
Die kommunale Wohnungsbaugesellschaft hatte im Juli 2016 beschlossen, die Mieten im freifinanzierten Wohnungsbau nur noch um fünf Prozent in fünf Jahren zu erhöhen. Im Oktober 2020 verlängerte sie dann den Mietenstopp auf 10 Jahre, um den Mietern mehr „Planungssicherheit“ und ein „bezahlbares Zuhause“ infolge der Pandemie zu garantieren, wie aus einem Schreiben an die Mieter hervorgeht.
Conny Petzold von „Mieter helfen Mietern“ fordert daher von der ABG, die Mietbremsregelung auch für den geförderten Wohnungsbau einzuhalten und alle Mieterhöhungen, die die Fünf-Prozent-Grenze überschreiten, zurückzunehmen. Folgen von Inflation, Energiekrise und eine Steigerung der Betriebskostenvorauszahlungen um 110 Prozent seit 2012 würden es den Mietern ohnehin schwer machen.
Junker sieht „null Spielraum“ für Kostenanpassung
Um etwaigen Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten zuvorzukommen, verlangt sie eine Klarstellung der rechtlichen Lage von politisch Verantwortlichen wie dem Oberbürgermeister Mike Josef und dem Planungsdezernenten. Zumal ein Aufsichtsratsbeschluss der ABG von 2018, in dem es auch um den Geltungsbereich des Mietpreisdeckels gehe, vom Mieterschutzverein mit Verweis auf Vertraulichkeit nicht hätte eingesehen werden dürfen.
ABG-Geschäftsführer Frank Junker sagte derweil der Frankfurter Rundschau, dass es für die betroffenen preisgebundenen Wohnungen eine Kostenmiete gebe. Vom Gesetz her müssten die Mieten angepasst werden, wenn sich die Grundlagen für die Kostenrechnung änderten – wie durch höhere Instandhaltungs- und Verwaltungskostenpauschalen. Es gebe dabei „null Spielraum“ für die ABG und die Stadt habe den Erhöhungen formal zustimmen müssen.
Dem Verein liegen nach eigenen Angaben Mieterhöhungsverlangen vor, die ihm von Mitgliedern in der Rechtsberatung zur Verfügung gestellt wurden. Demnach sehe sich die Wohnungsbaugesellschaft bei den betroffenen rund 17 800 mietpreisgebundenen Wohnungen nicht an den von ihr selbst beschlossenen Mietpreisdeckel gebunden.
Die kommunale Wohnungsbaugesellschaft hatte im Juli 2016 beschlossen, die Mieten im freifinanzierten Wohnungsbau nur noch um fünf Prozent in fünf Jahren zu erhöhen. Im Oktober 2020 verlängerte sie dann den Mietenstopp auf 10 Jahre, um den Mietern mehr „Planungssicherheit“ und ein „bezahlbares Zuhause“ infolge der Pandemie zu garantieren, wie aus einem Schreiben an die Mieter hervorgeht.
Conny Petzold von „Mieter helfen Mietern“ fordert daher von der ABG, die Mietbremsregelung auch für den geförderten Wohnungsbau einzuhalten und alle Mieterhöhungen, die die Fünf-Prozent-Grenze überschreiten, zurückzunehmen. Folgen von Inflation, Energiekrise und eine Steigerung der Betriebskostenvorauszahlungen um 110 Prozent seit 2012 würden es den Mietern ohnehin schwer machen.
Um etwaigen Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten zuvorzukommen, verlangt sie eine Klarstellung der rechtlichen Lage von politisch Verantwortlichen wie dem Oberbürgermeister Mike Josef und dem Planungsdezernenten. Zumal ein Aufsichtsratsbeschluss der ABG von 2018, in dem es auch um den Geltungsbereich des Mietpreisdeckels gehe, vom Mieterschutzverein mit Verweis auf Vertraulichkeit nicht hätte eingesehen werden dürfen.
ABG-Geschäftsführer Frank Junker sagte derweil der Frankfurter Rundschau, dass es für die betroffenen preisgebundenen Wohnungen eine Kostenmiete gebe. Vom Gesetz her müssten die Mieten angepasst werden, wenn sich die Grundlagen für die Kostenrechnung änderten – wie durch höhere Instandhaltungs- und Verwaltungskostenpauschalen. Es gebe dabei „null Spielraum“ für die ABG und die Stadt habe den Erhöhungen formal zustimmen müssen.
17. Mai 2023, 17.00 Uhr
Till Geginat
Till Geginat
Jahrgang 1994, Studium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft an der Goethe Universität Frankfurt, seit November 2022 beim JOURNAL FRANKFURT. Mehr von Till
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