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GDL vs. DB
Lokführer-Streik: Erst Samstag läuft es wieder normal
Der Streik der Lokführergewerkschaft endet am Freitag um 18 Uhr. Die Deutsche Bahn lässt den Notfallplan noch nach Streikende bestehen. Derweil kündigt die GDL neue Streiks an.
Update, 12. Januar: Am Freitag, 18 Uhr, endet der dreitägige Streik der Lokführergewerkschaft GDL. Allerdings bleibt der Notfallplan nach Angaben der Deutschen Bahn auch nach Streik-Ende bestehen. Erst am Samstagmorgen soll der Betrieb wieder nach dem regulären Fahrplan laufen.
GDL-Chef Claus Weselsky kündigte an, erneut streiken zu wollen, wenn die DB die Forderung nach einer Absenkung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich nicht akzeptiert.
GDL-Streik betrifft bahnverkehr in Frankfurt
Update, 10. Januar: Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL beeinträchtigt am Mittwoch auch in Hessen den Bahnverkehr erheblich. Betroffen von dem Warnstreik sind sowohl der Fern- als auch der Regionalverkehr, zu dem unter anderem die S-Bahnen im Rhein-Main-Gebiet gehören. Straßenbahnen, Busse und U-Bahnen im öffentlichen Nahverkehr fahren dagegen wie gewohnt.
Am Dienstagabend war der Konzern am Landesarbeitsgericht in Frankfurt auch in zweiter Instanz mit dem Versuch gescheitert, den Streik juristisch stoppen zu lassen. Im Güterverkehr hatten zuvor bereits erste Lokführer die Arbeit ungeachtet der ausstehenden Gerichtsentscheidung niedergelegt. Die Bahn hat einen online abrufbaren Notfahrplan aufgestellt.
GDL kündigt Streik ab Mittwoch an – Bahn scheitert mit Klage
Update, 9. Januar: Die Deutsche Bahn ist mit dem Versuch gescheitert, den geplanten Lokführerstreik mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte am Montag eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf der Gewerkschaft GDL ab. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht möglich. Diesen Weg will die Bahn beschreiten.
GDL will von Mittwoch bis Freitag streiken
Update, 8. Januar: Vor den Fahrgästen der Deutschen Bahn liegt vermutlich eine schwere Woche: Die Lokführergewerkschaft GDL mit ihrem Chef Claus Weselsky will das Unternehmen von Mittwoch bis Freitagabend bundesweit bestreiken.
Der Tarifkonflikt erreicht damit die nächste Eskalationsstufe, worauf der bundeseigene Konzern bereits reagiert hat. Die Bahn kündigte einen Eilantrag beim Arbeitsgericht in Frankfurt an, um die Arbeitsniederlegung per einstweiliger Verfügung zu stoppen. Sofern der Streik nicht gerichtlich gestoppt wird oder sich die Parteien doch auf weitere Gespräche einigen, trifft er mit der Aktionswoche der Landwirte zusammen, die ab Montag mit ihren Traktoren vielerorts den Verkehr behindern wollen. Die Protestwoche und der GDL-Streik haben inhaltlich nichts miteinander zu tun.
Deutsche Bahn bietet der GDL 35-Stunden-Woche - bei weniger Lohn
„Der DB-Konzern hat den Weihnachtsfrieden nicht genutzt, um mit einem verhandlungsfähigen Angebot Arbeitskampfmaßnahmen entgegenzuwirken“, teilte die GDL pünktlich zum Ende des sogenannten Weihnachtsfriedens mit. Der Streikaufruf von Mittwoch, 2.00 Uhr, bis Freitag, 18.00 Uhr, richtet sich an alle GDL-Mitglieder, die bei der Bahn sowie beim Konkurrenten Transdev arbeiten. Die Bahn kündigte an, für den Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr einen Notfahrplan aufzustellen, der aber nur ein „sehr begrenztes Zugangebot“ enthalten werde.
Kern des festgefahrenen Tarifkonflikts ist die GDL-Forderung nach einer Verringerung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Stunden bei vollem Lohn. Der Konzern hatte am Freitag vorgeschlagen, bestehende Wahlmodelle bei der Arbeitszeit auszuweiten. Die Bahn bietet an, die Wochenarbeitszeit bis auf 35 Stunden verringern zu können. Man könnte zudem für etwas mehr Geld auch bis zu 40 Stunden in der Woche arbeiten. Wer sich für kürzere Arbeitszeiten entscheide, müsse dafür Abstriche beim Lohn machen, betonte die Bahn. Den von der GDL geforderten vollen Lohn lehnt der Konzern ab.
Deutsche Bahn zieht gegen GDL vor Gericht
Erstmeldung: Das Hessische Landesarbeitsgericht berät über die Frage, ob die Lokführergewerkschaft GDL um Claus Weselsky Tarifverträge abschließen darf. Das Gericht bestätigte am Mittwoch in Frankfurt den Eingang eines entsprechenden Antrags des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Bahn AG (AGV Move) vom Vortag.
In einer entsprechenden Mitteilung bezeichnete sich das zweitinstanzliche Gericht als „direkt zuständig“ für dieses besondere Beschlussverfahren. Rechtsmittel gegen eine spätere Entscheidung könnten dann beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingelegt werden.
Deutsche Bahn reicht Klage gegen GDL ein: Darf die Gewerkschaft zum Streik aufrufen?
Das Landesarbeitsgericht nannte zunächst keinen Zeitraum oder Termin für eine öffentliche Verhandlung. Es wurde aber darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz handele. Hier wird in der Regel eine einstweilige Verfügung angestrebt, die auch einen Streik unterbinden könnte, wie ihn die GDL nach dem 7. Januar plant. Ein Beschluss zur Tariffähigkeit entfalte seine Wirkung hingegen erst mit seiner Rechtskraft.
Die Deutsche Bahn hat nach eigenen Angaben eine sogenannte Feststellungsklage eingereicht. Damit lasse man gerichtlich klären, ob die GDL durch ihre neu gegründete Leiharbeitergenossenschaft Fair Train ihre Tariffähigkeit verloren habe. Die Bahn wirft der GDL vor, gleichzeitig als Arbeitgeber und als Gewerkschaft aufzutreten.
Tarifstreit zwischen deutscher Bahn und GDL
Derweil hält die GDL an ihren Streik-Drohungen fest. Im Tarifstreit mit der Deutschen Bahn (DB) kann es vor allem ab dem Montag, 8. Januar, zu Streiks mit Zugausfällen und -verspätungen im Fern- sowie im Regionalverkehr kommen. Bahn und GDL liefern sich gerade einen Tarifstreit, in dem es unter anderem um höhere Löhne, vor allem aber um eine kürzere Arbeitszeit für Schichtarbeiter geht. Fahrgäste müssen ab der kommenden Woche mit mehrtägigen Streiks rechnen, da eine Annäherung nicht in Sicht ist.
GDL-Chef Claus Weselsky kündigte an, erneut streiken zu wollen, wenn die DB die Forderung nach einer Absenkung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich nicht akzeptiert.
Update, 10. Januar: Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL beeinträchtigt am Mittwoch auch in Hessen den Bahnverkehr erheblich. Betroffen von dem Warnstreik sind sowohl der Fern- als auch der Regionalverkehr, zu dem unter anderem die S-Bahnen im Rhein-Main-Gebiet gehören. Straßenbahnen, Busse und U-Bahnen im öffentlichen Nahverkehr fahren dagegen wie gewohnt.
Am Dienstagabend war der Konzern am Landesarbeitsgericht in Frankfurt auch in zweiter Instanz mit dem Versuch gescheitert, den Streik juristisch stoppen zu lassen. Im Güterverkehr hatten zuvor bereits erste Lokführer die Arbeit ungeachtet der ausstehenden Gerichtsentscheidung niedergelegt. Die Bahn hat einen online abrufbaren Notfahrplan aufgestellt.
Update, 9. Januar: Die Deutsche Bahn ist mit dem Versuch gescheitert, den geplanten Lokführerstreik mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte am Montag eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf der Gewerkschaft GDL ab. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht möglich. Diesen Weg will die Bahn beschreiten.
Update, 8. Januar: Vor den Fahrgästen der Deutschen Bahn liegt vermutlich eine schwere Woche: Die Lokführergewerkschaft GDL mit ihrem Chef Claus Weselsky will das Unternehmen von Mittwoch bis Freitagabend bundesweit bestreiken.
Der Tarifkonflikt erreicht damit die nächste Eskalationsstufe, worauf der bundeseigene Konzern bereits reagiert hat. Die Bahn kündigte einen Eilantrag beim Arbeitsgericht in Frankfurt an, um die Arbeitsniederlegung per einstweiliger Verfügung zu stoppen. Sofern der Streik nicht gerichtlich gestoppt wird oder sich die Parteien doch auf weitere Gespräche einigen, trifft er mit der Aktionswoche der Landwirte zusammen, die ab Montag mit ihren Traktoren vielerorts den Verkehr behindern wollen. Die Protestwoche und der GDL-Streik haben inhaltlich nichts miteinander zu tun.
Deutsche Bahn bietet der GDL 35-Stunden-Woche - bei weniger Lohn
„Der DB-Konzern hat den Weihnachtsfrieden nicht genutzt, um mit einem verhandlungsfähigen Angebot Arbeitskampfmaßnahmen entgegenzuwirken“, teilte die GDL pünktlich zum Ende des sogenannten Weihnachtsfriedens mit. Der Streikaufruf von Mittwoch, 2.00 Uhr, bis Freitag, 18.00 Uhr, richtet sich an alle GDL-Mitglieder, die bei der Bahn sowie beim Konkurrenten Transdev arbeiten. Die Bahn kündigte an, für den Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr einen Notfahrplan aufzustellen, der aber nur ein „sehr begrenztes Zugangebot“ enthalten werde.
Kern des festgefahrenen Tarifkonflikts ist die GDL-Forderung nach einer Verringerung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Stunden bei vollem Lohn. Der Konzern hatte am Freitag vorgeschlagen, bestehende Wahlmodelle bei der Arbeitszeit auszuweiten. Die Bahn bietet an, die Wochenarbeitszeit bis auf 35 Stunden verringern zu können. Man könnte zudem für etwas mehr Geld auch bis zu 40 Stunden in der Woche arbeiten. Wer sich für kürzere Arbeitszeiten entscheide, müsse dafür Abstriche beim Lohn machen, betonte die Bahn. Den von der GDL geforderten vollen Lohn lehnt der Konzern ab.
Erstmeldung: Das Hessische Landesarbeitsgericht berät über die Frage, ob die Lokführergewerkschaft GDL um Claus Weselsky Tarifverträge abschließen darf. Das Gericht bestätigte am Mittwoch in Frankfurt den Eingang eines entsprechenden Antrags des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Bahn AG (AGV Move) vom Vortag.
In einer entsprechenden Mitteilung bezeichnete sich das zweitinstanzliche Gericht als „direkt zuständig“ für dieses besondere Beschlussverfahren. Rechtsmittel gegen eine spätere Entscheidung könnten dann beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingelegt werden.
Das Landesarbeitsgericht nannte zunächst keinen Zeitraum oder Termin für eine öffentliche Verhandlung. Es wurde aber darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz handele. Hier wird in der Regel eine einstweilige Verfügung angestrebt, die auch einen Streik unterbinden könnte, wie ihn die GDL nach dem 7. Januar plant. Ein Beschluss zur Tariffähigkeit entfalte seine Wirkung hingegen erst mit seiner Rechtskraft.
Die Deutsche Bahn hat nach eigenen Angaben eine sogenannte Feststellungsklage eingereicht. Damit lasse man gerichtlich klären, ob die GDL durch ihre neu gegründete Leiharbeitergenossenschaft Fair Train ihre Tariffähigkeit verloren habe. Die Bahn wirft der GDL vor, gleichzeitig als Arbeitgeber und als Gewerkschaft aufzutreten.
Tarifstreit zwischen deutscher Bahn und GDL
Derweil hält die GDL an ihren Streik-Drohungen fest. Im Tarifstreit mit der Deutschen Bahn (DB) kann es vor allem ab dem Montag, 8. Januar, zu Streiks mit Zugausfällen und -verspätungen im Fern- sowie im Regionalverkehr kommen. Bahn und GDL liefern sich gerade einen Tarifstreit, in dem es unter anderem um höhere Löhne, vor allem aber um eine kürzere Arbeitszeit für Schichtarbeiter geht. Fahrgäste müssen ab der kommenden Woche mit mehrtägigen Streiks rechnen, da eine Annäherung nicht in Sicht ist.
12. Januar 2024, 09.00 Uhr
ktho/dpa
Katja Thorwarth
Die gebürtige Frankfurterin studierte an der Goethe-Uni Soziologie, Politik und Sozialpsychologie. Ihre journalistischen Schwerpunkte sind Politik, politisches Feuilleton und Meinung. Seit März 2023 Leitung online beim JOURNAL FRANKFURT. Mehr von Katja
Thorwarth >>
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