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Stellungnahme
Peter Fischer weist Drogen-Vorwürfe zurück
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Peter Fischer wegen Verdachts des Erwerbs und Besitzes von Kokain. Am Donnerstag haben sich nun die Rechtsanwälte des Eintracht-Präsidenten gemeldet und alle Vorwürfe zurückgewiesen.
Aktuell laufen die Ermittlungen gegen Eintracht-Präsident Peter Fischer; es besteht der Verdacht des Erwerbs und Besitzes von Kokain. Am Donnerstagnachmittag haben sich nun dessen Anwälte in einer Stellungnahme zu Wort gemeldet, darin beantragen sie unter anderem die Einstellung des Verfahrens. Die Vorwürfe seien „haltlos“ und demnach werde Fischer sich mit „aller Entschiedenheit verteidigen“. Weiter heißt es in dem Schreiben, der Erlass sowie der Vollzug des Durchsuchungsbeschlusses in der Wohnung der Familie Fischer Ende Januar sei „rechtswidrig“ gewesen und „entziehe sich jedem Verständnis“.
Ausgelöst wurden die Ermittlungen, da Peter Fischers 13-jähriger Sohn gemeinsam mit einem Klassenkameraden Drogen konsumiert haben soll. Die Mutter des besagten Klassenkameraden hatte eine Verhaltensänderung bei ihrem Sohn festgestellt und daraufhin Anzeige erstattet. In dessen Folge veranlasste die Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung im Hause Fischer, bei der zwar geringe Kokain-Rückstände gefunden worden seien, jedoch – wie die Anwälte Fischers nun mitteilen – weder Konsumutensilien noch Verkäuferkontakte auffindbar waren. Fischers Sohn habe laut der beiden Anwälte zu keinem Zeitpunkt Zugang zu Drogen gehabt. Das vor Ort gefundene Marihuana gehöre der Haushaltshilfe, von der sich Fischer unverzüglich getrennt habe.
Ferner geben die beiden Verteidiger in der Stellungnahme an, dass nun, nach Einsicht in die Ermittlungsakten, aus ihrer Sicht erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Mutter des Klassenkameraden und ihren Schilderungen bestünden. Darüber hinaus kritisieren sie, dass es zahlreiche Widersprüche in den vorangegangenen Vernehmungen von etwa dem Klassenkameraden gegeben habe, die die Behörden jedoch ignorierten hätten. Auch der negative Drogen-Urintest bei dem Freund des Fischer-Sohnes sei nicht berücksichtigt worden.
Abschließend erklärten die Anwälte, dass Fischer juristisch gegen die falschen Vorwürfe der Mutter vorgehen werde. Die Einstellung des Verfahrens gegen Fischer, dessen Lebensgefährtin und seinen Sohn wurde zudem bereits beantragt. Wie die Staatanwaltschaft am Freitag mitteilte, erwägt sie derzeit nicht die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Die Ermittlungen laufen weiter, für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Ausgelöst wurden die Ermittlungen, da Peter Fischers 13-jähriger Sohn gemeinsam mit einem Klassenkameraden Drogen konsumiert haben soll. Die Mutter des besagten Klassenkameraden hatte eine Verhaltensänderung bei ihrem Sohn festgestellt und daraufhin Anzeige erstattet. In dessen Folge veranlasste die Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung im Hause Fischer, bei der zwar geringe Kokain-Rückstände gefunden worden seien, jedoch – wie die Anwälte Fischers nun mitteilen – weder Konsumutensilien noch Verkäuferkontakte auffindbar waren. Fischers Sohn habe laut der beiden Anwälte zu keinem Zeitpunkt Zugang zu Drogen gehabt. Das vor Ort gefundene Marihuana gehöre der Haushaltshilfe, von der sich Fischer unverzüglich getrennt habe.
Ferner geben die beiden Verteidiger in der Stellungnahme an, dass nun, nach Einsicht in die Ermittlungsakten, aus ihrer Sicht erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Mutter des Klassenkameraden und ihren Schilderungen bestünden. Darüber hinaus kritisieren sie, dass es zahlreiche Widersprüche in den vorangegangenen Vernehmungen von etwa dem Klassenkameraden gegeben habe, die die Behörden jedoch ignorierten hätten. Auch der negative Drogen-Urintest bei dem Freund des Fischer-Sohnes sei nicht berücksichtigt worden.
Abschließend erklärten die Anwälte, dass Fischer juristisch gegen die falschen Vorwürfe der Mutter vorgehen werde. Die Einstellung des Verfahrens gegen Fischer, dessen Lebensgefährtin und seinen Sohn wurde zudem bereits beantragt. Wie die Staatanwaltschaft am Freitag mitteilte, erwägt sie derzeit nicht die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Die Ermittlungen laufen weiter, für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
10. Februar 2023, 12.45 Uhr
sie
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