Zwei Polizisten sollen in Frankfurt gegenüber einem Mann gewalttätig geworden sein, der wehrlos am Boden lag. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage erhoben.
Till Geginat /
Nach knapp dreieinhalb Jahren Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt zwei Polizeibeamte wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt angeklagt. Der Vorwurf: Sie sollen am 16. August 2020 im Frankfurter Kneipenviertel Alt-Sachsenhausen einen am Boden liegenden und wehrlosen Mann Gewalt angetan haben, wie der hr die Staatsanwaltschaft zitiert.
Die beiden angeklagten Polizisten im Alter von 28 und 37 Jahren hätten den randalierenden Mann „zunächst rechtmäßig zu Boden gebracht“, gab die Staatsanwaltschaft weiter an. Im Anschluss sollen sie ihm jedoch „im Zuge der Fesselung einen weiteren Schlag ins Gesicht und einen Fußtritt gegen die rechte Flanke versetzt sowie ihm Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben, ohne dass dies erforderlich gewesen wäre“.
Zeuge filmte Vorgehen der Polizei im Frankfurter Kneipenviertel
Die Polizei meldete damals, dass der angetrunkene Mann als Teil einer Gruppe die Beamten beleidigt und angespuckt habe. Ermittlungen gegen einen dritten Polizisten sind laut Staatsanwaltschaft bereits Ende 2022 eingestellt worden mangels Tatverdachtes. Der 34-jährige Polizeioberkommissar wurde beschuldigt, den Festgenommenen im Streifenwagen weiter getreten zu haben.
Ermittlungen gegen Frankfurter Polizisten dauerten mehr als drei Jahre trotz Videomaterials
Warum mehr als drei Jahre ermittelt wurde, obschon Videomaterial als Beweis vorliegt, war zunächst unklar. Der FR gegenüber gab die Anklagebehörde an, dass „der Umfang und die Komplexität“ des Verfahrens dazu führe, „dass der Dezernent angesichts der quasi dauerhaften Belastung mit zahlreichen Haft- und Unterbringungssachen seit dem Eingang des polizeilichen Abschlussberichts leider nicht die Zeit hatte, sich dem Verfahren in der auch nur im Mindestmaß gebotenen Tiefe zu widmen“.
Ob die Anklagen zugelassen werden und ein Hauptverfahren gegen die beiden Polizisten eröffnet wird, muss nun das Amtsgericht Frankfurt entscheiden.