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Sachsenhausen
Frankfurter Polizisten wegen Körperverletzung angeklagt
Zwei Polizisten sollen in Frankfurt gegenüber einem Mann gewalttätig geworden sein, der wehrlos am Boden lag. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage erhoben.
Nach knapp dreieinhalb Jahren Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt zwei Polizeibeamte wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt angeklagt. Der Vorwurf: Sie sollen am 16. August 2020 im Frankfurter Kneipenviertel Alt-Sachsenhausen einen am Boden liegenden und wehrlosen Mann Gewalt angetan haben, wie der hr die Staatsanwaltschaft zitiert.
Die beiden angeklagten Polizisten im Alter von 28 und 37 Jahren hätten den randalierenden Mann „zunächst rechtmäßig zu Boden gebracht“, gab die Staatsanwaltschaft weiter an. Im Anschluss sollen sie ihm jedoch „im Zuge der Fesselung einen weiteren Schlag ins Gesicht und einen Fußtritt gegen die rechte Flanke versetzt sowie ihm Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben, ohne dass dies erforderlich gewesen wäre“.
Zeuge filmte Vorgehen der Polizei im Frankfurter Kneipenviertel
Die Polizei meldete damals, dass der angetrunkene Mann als Teil einer Gruppe die Beamten beleidigt und angespuckt habe. Ermittlungen gegen einen dritten Polizisten sind laut Staatsanwaltschaft bereits Ende 2022 eingestellt worden mangels Tatverdachtes. Der 34-jährige Polizeioberkommissar wurde beschuldigt, den Festgenommenen im Streifenwagen weiter getreten zu haben.
Für Aufsehen sorgte in der damaligen Zeit ein Handyvideo eines Zeugen, der das Vorgehen der Polizei filmte und ins Internet stellte. Dieses und weitere Videoaufnahmen wurden im Zuge der Ermittlungen ausgewertet. Laut Polizei schritt der Einsatzleiter ein und meldete den Fall daraufhin intern. Dienstrechtliche Maßnahmen wurden eingeleitet, die betroffenen Beamten suspendiert und die Ermittlungen aufgenommen.
Ermittlungen gegen Frankfurter Polizisten dauerten mehr als drei Jahre trotz Videomaterials
Warum mehr als drei Jahre ermittelt wurde, obschon Videomaterial als Beweis vorliegt, war zunächst unklar. Der FR gegenüber gab die Anklagebehörde an, dass „der Umfang und die Komplexität“ des Verfahrens dazu führe, „dass der Dezernent angesichts der quasi dauerhaften Belastung mit zahlreichen Haft- und Unterbringungssachen seit dem Eingang des polizeilichen Abschlussberichts leider nicht die Zeit hatte, sich dem Verfahren in der auch nur im Mindestmaß gebotenen Tiefe zu widmen“.
Ob die Anklagen zugelassen werden und ein Hauptverfahren gegen die beiden Polizisten eröffnet wird, muss nun das Amtsgericht Frankfurt entscheiden.
Die beiden angeklagten Polizisten im Alter von 28 und 37 Jahren hätten den randalierenden Mann „zunächst rechtmäßig zu Boden gebracht“, gab die Staatsanwaltschaft weiter an. Im Anschluss sollen sie ihm jedoch „im Zuge der Fesselung einen weiteren Schlag ins Gesicht und einen Fußtritt gegen die rechte Flanke versetzt sowie ihm Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben, ohne dass dies erforderlich gewesen wäre“.
Die Polizei meldete damals, dass der angetrunkene Mann als Teil einer Gruppe die Beamten beleidigt und angespuckt habe. Ermittlungen gegen einen dritten Polizisten sind laut Staatsanwaltschaft bereits Ende 2022 eingestellt worden mangels Tatverdachtes. Der 34-jährige Polizeioberkommissar wurde beschuldigt, den Festgenommenen im Streifenwagen weiter getreten zu haben.
Für Aufsehen sorgte in der damaligen Zeit ein Handyvideo eines Zeugen, der das Vorgehen der Polizei filmte und ins Internet stellte. Dieses und weitere Videoaufnahmen wurden im Zuge der Ermittlungen ausgewertet. Laut Polizei schritt der Einsatzleiter ein und meldete den Fall daraufhin intern. Dienstrechtliche Maßnahmen wurden eingeleitet, die betroffenen Beamten suspendiert und die Ermittlungen aufgenommen.
Warum mehr als drei Jahre ermittelt wurde, obschon Videomaterial als Beweis vorliegt, war zunächst unklar. Der FR gegenüber gab die Anklagebehörde an, dass „der Umfang und die Komplexität“ des Verfahrens dazu führe, „dass der Dezernent angesichts der quasi dauerhaften Belastung mit zahlreichen Haft- und Unterbringungssachen seit dem Eingang des polizeilichen Abschlussberichts leider nicht die Zeit hatte, sich dem Verfahren in der auch nur im Mindestmaß gebotenen Tiefe zu widmen“.
Ob die Anklagen zugelassen werden und ein Hauptverfahren gegen die beiden Polizisten eröffnet wird, muss nun das Amtsgericht Frankfurt entscheiden.
4. April 2024, 17.00 Uhr
Till Geginat
Till Geginat
Jahrgang 1994, Studium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft an der Goethe Universität Frankfurt, seit November 2022 beim JOURNAL FRANKFURT. Mehr von Till
Geginat >>
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5. Februar 2025
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