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OLG Frankfurt
87-jähriger Kartograf gegen EZB: Millionen-Klage abgewiesen
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Klage eines Kartografen gegen die Europäische Zentralbank abgewiesen. Er verlangte 5,5 Millionen Euro.
In einem Berufungsverfahren wies das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt die Klage eines 87-jährigen Kartografen gegen die Europäische Zentralbank (EZB) ab. Der Mann hatte die EZB in erster Instanz wegen einer Urheberrechtsverletzung um 5,5 Millionen Euro verklagt, wie das Gericht am Donnerstag (29. Februar) bekannt gab.
Klagegegenstand sind Abbildungen der europäischen Landmasse auf der Rückseite der Euro-Banknoten der ersten (2002) und der zweiten Serie (2019). Diese Darstellungen fußen auf einer Foto-Kollage aus mehreren Satellitenbildern, die die Firma des Klägers weiter lizenziert hatte.
Lizenz an Europa-Karte ging von österreichischer Zentralbank an EZB über
„Der für Urheberrecht zuständige 11. Zivilsenat kommt zu dem Ergebnis, dass dem Kläger auch bei einer zu seinen Gunsten unterstellten Urheberschaft an der Datei und der Annahme eines urheberrechtsschutzfähigen Werks kein Nachvergütungsanspruch zusteht“, steht im Urteil. Das OLG ist der Ansicht, dass die auf den Euro-Scheinen abgebildete Landmasse tatsächlich ein anderes Werk sei.
Im Jahr 1997 übertrug der österreichische Kartenmacher nach Angaben seines Anwaltes die Nutzungsrechte für die Europa-Karte gegen Zahlung von 30 000 Schilling – umgerechnet 2180 Euro – an die österreichische Zentralbank. Später ging diese Lizenz auf die EZB über, welche das Europa-Relief auf sämtliche Euro-Banknoten drucken ließ.
„Europa auf Scheinen ist eigenständiges Werk“ – Landgericht wies Klage gegen EZB ab
In erster Instanz war der Kartograf am Landgericht Frankfurt gescheitert, welches die erhobene Nachforderung von 2,5 Millionen Euro unverzüglich und weiteren 3 Millionen Euro für die kommenden 30 Jahre für nicht rechtmäßig hielt. Im Mai 2022 begründeten die Richter ihr Urteil damit, dass die Bilddatei zwar Grundlage der Banknoten war, aber gleichzeitig so weit abweiche, dass ein selbstständiges Werk geschaffen worden sei. So seien die Farbe verändert und einige geografische Elemente nicht beibehalten worden.
OLG Frankfurt: Seigniorage-Gewinne der EZB hängen nicht mit Abbildung zusammen
Dieser ersten Entscheidung schloss sich das OLG an. Weiter begründete es, dass es keinen Zusammenhang gebe zwischen der Nutzung der Europa-Karte auf den Banknoten und der Höhe der sogenannten Seigniorage-Einkünfte der EZB, an denen der Kläger beteiligt werden wollte. Solcherlei Einnahmen entstünden auch, wenn die Karte nicht für die Banknoten genutzt worden wäre.
Info
Seigniorage beziehungsweise Geldschöpfungsgewinn bezeichnet den von der Zentralbank erwirtschafteten Gewinn, der allein durch das Ausgeben von Zentralbankgeld – also auch Bargeld – entsteht. Beispielsweise kostet die Herstellung eines 5-Euro-Scheines weniger als fünf Euro, sodass die ausgebende Zentralbank einen Gewinn macht.
Eine Revision wurde nicht zugelassen, allerdings kann der Kläger eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil am Bundesgerichtshof einlegen. Sein Anwalt halte diesen Schritt für „sehr wahrscheinlich“, wie aus einer ersten Reaktion hervorging.
Klagegegenstand sind Abbildungen der europäischen Landmasse auf der Rückseite der Euro-Banknoten der ersten (2002) und der zweiten Serie (2019). Diese Darstellungen fußen auf einer Foto-Kollage aus mehreren Satellitenbildern, die die Firma des Klägers weiter lizenziert hatte.
„Der für Urheberrecht zuständige 11. Zivilsenat kommt zu dem Ergebnis, dass dem Kläger auch bei einer zu seinen Gunsten unterstellten Urheberschaft an der Datei und der Annahme eines urheberrechtsschutzfähigen Werks kein Nachvergütungsanspruch zusteht“, steht im Urteil. Das OLG ist der Ansicht, dass die auf den Euro-Scheinen abgebildete Landmasse tatsächlich ein anderes Werk sei.
Im Jahr 1997 übertrug der österreichische Kartenmacher nach Angaben seines Anwaltes die Nutzungsrechte für die Europa-Karte gegen Zahlung von 30 000 Schilling – umgerechnet 2180 Euro – an die österreichische Zentralbank. Später ging diese Lizenz auf die EZB über, welche das Europa-Relief auf sämtliche Euro-Banknoten drucken ließ.
In erster Instanz war der Kartograf am Landgericht Frankfurt gescheitert, welches die erhobene Nachforderung von 2,5 Millionen Euro unverzüglich und weiteren 3 Millionen Euro für die kommenden 30 Jahre für nicht rechtmäßig hielt. Im Mai 2022 begründeten die Richter ihr Urteil damit, dass die Bilddatei zwar Grundlage der Banknoten war, aber gleichzeitig so weit abweiche, dass ein selbstständiges Werk geschaffen worden sei. So seien die Farbe verändert und einige geografische Elemente nicht beibehalten worden.
Dieser ersten Entscheidung schloss sich das OLG an. Weiter begründete es, dass es keinen Zusammenhang gebe zwischen der Nutzung der Europa-Karte auf den Banknoten und der Höhe der sogenannten Seigniorage-Einkünfte der EZB, an denen der Kläger beteiligt werden wollte. Solcherlei Einnahmen entstünden auch, wenn die Karte nicht für die Banknoten genutzt worden wäre.
Seigniorage beziehungsweise Geldschöpfungsgewinn bezeichnet den von der Zentralbank erwirtschafteten Gewinn, der allein durch das Ausgeben von Zentralbankgeld – also auch Bargeld – entsteht. Beispielsweise kostet die Herstellung eines 5-Euro-Scheines weniger als fünf Euro, sodass die ausgebende Zentralbank einen Gewinn macht.
Eine Revision wurde nicht zugelassen, allerdings kann der Kläger eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil am Bundesgerichtshof einlegen. Sein Anwalt halte diesen Schritt für „sehr wahrscheinlich“, wie aus einer ersten Reaktion hervorging.
1. März 2024, 11.10 Uhr
tig/dpa
Till Geginat
Jahrgang 1994, Studium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft an der Goethe Universität Frankfurt, seit November 2022 beim JOURNAL FRANKFURT. Mehr von Till
Geginat >>
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