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Goethe-Uni Frankfurt
Das müssen Studierende für 6,75 Euro auf sich nehmen
Im vergangenen Wintersemester zahlten Studierende der Frankfurter Goethe-Universität 6 Euro und 75 Cent zu viel. Zurück gibt es das Geld nur in bar und gegen Vorlage des Studierendenausweises.
Update, 21. März: Studierende der Goethe-Universität in Frankfurt zahlten im vergangenen Wintersemester rund sieben Euro zu viel.
Info
So bekommen Studierende ihr Geld zurück
1. Formgerechte E-Mail (von der HRZ-Mail-Adresse und nur mit Matrikelnummer im Betreff) an semesterticket@asta-frankfurt.de schreiben.
2. Terminvergabe abwarten. Diese erfolgt per automatischer E-Mail zurück in der Woche nach der Deadline und für die letzten beiden März-Wochen.
3. Die Rückzahlung erfolgt gegen Vorlage des validierten Studierendenausweises (Goethe-Card) im Sekretariat des AStA.
Der AStA bittet darum, die oben angegebene E-Mail-Adresse nur für diesen Zweck zu verwenden. Anfragen sind weiterhin an verkehr@asta-frankfurt.de zu richten.
Wie ein Mitarbeiter des AStA angab, hätten sich bisher etwa 200 Personen den Betrag von 6,75 Euro zurückerstatten lassen.
AStA Frankfurt zahlt zu viel gezahlten Semesterbeitrag zurück
Erstmeldung, 11. Januar: Im Oktober 2023 stellte sich auf Anfrage des JOURNAL heraus, dass den Studierenden der Frankfurter Goethe-Universität, die ohnehin den zweithöchsten Semesterbeitrag in ganz Deutschland zahlen, für das Wintersemester 2023/24 fast sieben Euro zu viel abgerechnet wurden. Genau genommen sind es 6 Euro und 75 Cent. Der Umstand ergab sich daraus, dass der Nordhessische Verkehrsverbund (NVV) und die Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS) aus dem Geltungsbereich des Semestertickets herausgefallen sind, um eine Doppelbelastung durch das Upgrade zum Deutschland-Ticket zu vermeiden.
„Die zu viel bezahlten Beträge werden zurückgeführt“, versprach der Verkehrsreferent des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) Bastian Schindler vergangenen Oktober. An der Umsetzung arbeite man noch… bis jetzt. Gemeinsam mit dem Universitätspräsidium habe man ein System für die Rückerstattungen entwickelt, heißt es nun in einer E-Mail an die Studierenden der Goethe-Uni.
Goethe-Uni Frankfurt: „Der Betrag wird persönlich in bar ausgezahlt“
„Der Betrag wird persönlich in bar ausgezahlt“, lautet die etwas kuriose Lösung des Problems, welche im Laufe der Mail erläutert wird: „Auszahlungstermine werden immer zum Ende des Semesters vergeben, beginnend mit diesem Semester (WiSe 23/24) und werden für insgesamt 6 Semester (3 Jahre) angeboten. Die Frist für die Anmeldung wird immer gleich sein (01.03. im Frühjahr und 01.09. im Herbst). Alle Gelder, die nach 3 Jahren nicht abgerufen sind, werden in zweckgebundene Rücklagen zur Finanzierung der technischen Ausrüstung im Studierendenhaus umgewandelt.“
Für die Auszahlung kann ab sofort eine „formgerechte“ E-Mail an semesterticket@asta-frankfurt.de geschrieben werden. Formgerecht bedeutet in diesem Fall, dass die Mail von der unieigenen HRZ-Adresse abgeschickt werden muss und im Betreff nur die eigene Matrikelnummer stehen darf. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die E-Mails automatisch ausgewertet werden. Bei nicht-formgerechten Mails sei das nicht möglich, es könne allerdings eine weitere formgerechte Mail geschickt werden.
Goethe-Uni Frankfurt: Bares gibt es nur gegen eine Immatrikulationsbescheinigung
Ist die E-Mail versendet, heißt es warten. In der Woche nach der jeweiligen Deadline soll eine automatische Mail zurückkommen, in der ein Termin innerhalb der zwei Wochen am Ende des jeweiligen Monats sowie ein Ort angegeben ist. Zu besagtem Termin an besagtem Ort muss der oder die Studierende dann nur noch seinen Studierendenausweis mitbringen und erhält im Gegenzug 6,75 Euro auf die Hand.
Böse Zungen würden jetzt verlauten lassen, dass die Uni mit diesem Verfahren vielleicht auf die vermeintliche Faulheit von Studierenden setzt, um das Geld nicht gänzlich auszahlen zu müssen.
So bekommen Studierende ihr Geld zurück
1. Formgerechte E-Mail (von der HRZ-Mail-Adresse und nur mit Matrikelnummer im Betreff) an semesterticket@asta-frankfurt.de schreiben.
2. Terminvergabe abwarten. Diese erfolgt per automatischer E-Mail zurück in der Woche nach der Deadline und für die letzten beiden März-Wochen.
3. Die Rückzahlung erfolgt gegen Vorlage des validierten Studierendenausweises (Goethe-Card) im Sekretariat des AStA.
Der AStA bittet darum, die oben angegebene E-Mail-Adresse nur für diesen Zweck zu verwenden. Anfragen sind weiterhin an verkehr@asta-frankfurt.de zu richten.
Wie ein Mitarbeiter des AStA angab, hätten sich bisher etwa 200 Personen den Betrag von 6,75 Euro zurückerstatten lassen.
Erstmeldung, 11. Januar: Im Oktober 2023 stellte sich auf Anfrage des JOURNAL heraus, dass den Studierenden der Frankfurter Goethe-Universität, die ohnehin den zweithöchsten Semesterbeitrag in ganz Deutschland zahlen, für das Wintersemester 2023/24 fast sieben Euro zu viel abgerechnet wurden. Genau genommen sind es 6 Euro und 75 Cent. Der Umstand ergab sich daraus, dass der Nordhessische Verkehrsverbund (NVV) und die Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS) aus dem Geltungsbereich des Semestertickets herausgefallen sind, um eine Doppelbelastung durch das Upgrade zum Deutschland-Ticket zu vermeiden.
„Die zu viel bezahlten Beträge werden zurückgeführt“, versprach der Verkehrsreferent des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) Bastian Schindler vergangenen Oktober. An der Umsetzung arbeite man noch… bis jetzt. Gemeinsam mit dem Universitätspräsidium habe man ein System für die Rückerstattungen entwickelt, heißt es nun in einer E-Mail an die Studierenden der Goethe-Uni.
„Der Betrag wird persönlich in bar ausgezahlt“, lautet die etwas kuriose Lösung des Problems, welche im Laufe der Mail erläutert wird: „Auszahlungstermine werden immer zum Ende des Semesters vergeben, beginnend mit diesem Semester (WiSe 23/24) und werden für insgesamt 6 Semester (3 Jahre) angeboten. Die Frist für die Anmeldung wird immer gleich sein (01.03. im Frühjahr und 01.09. im Herbst). Alle Gelder, die nach 3 Jahren nicht abgerufen sind, werden in zweckgebundene Rücklagen zur Finanzierung der technischen Ausrüstung im Studierendenhaus umgewandelt.“
Für die Auszahlung kann ab sofort eine „formgerechte“ E-Mail an semesterticket@asta-frankfurt.de geschrieben werden. Formgerecht bedeutet in diesem Fall, dass die Mail von der unieigenen HRZ-Adresse abgeschickt werden muss und im Betreff nur die eigene Matrikelnummer stehen darf. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die E-Mails automatisch ausgewertet werden. Bei nicht-formgerechten Mails sei das nicht möglich, es könne allerdings eine weitere formgerechte Mail geschickt werden.
Ist die E-Mail versendet, heißt es warten. In der Woche nach der jeweiligen Deadline soll eine automatische Mail zurückkommen, in der ein Termin innerhalb der zwei Wochen am Ende des jeweiligen Monats sowie ein Ort angegeben ist. Zu besagtem Termin an besagtem Ort muss der oder die Studierende dann nur noch seinen Studierendenausweis mitbringen und erhält im Gegenzug 6,75 Euro auf die Hand.
Böse Zungen würden jetzt verlauten lassen, dass die Uni mit diesem Verfahren vielleicht auf die vermeintliche Faulheit von Studierenden setzt, um das Geld nicht gänzlich auszahlen zu müssen.
21. März 2024, 13.24 Uhr
Sina Claßen
Sina Claßen
Studium der Publizistik und des Öffentlichen Rechts an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Seit Oktober 2023 beim Journal Frankfurt. Mehr von Sina
Claßen >>
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