Der Taubenschlag im Parkhaus Am Gericht muss weg. Das hat das Amtsgericht nun endgültig entschieden. Die Stadt selbst hat noch keine neuen Standorte für Taubenschläge gefunden.
Zur Erinnerung: Die ABG Holding, dessen Tochtergesellschaft FAAG die Parkhäuser Am Gericht und Hauptwache betreibt, hatte den Nutzungsvertrag zunächst gekündigt und Räumungsklage eingereicht. Begründet wurde dies mit vermeintlich zu viel Kot im Parkhaus. Dieser sollte ebenfalls entfernt werden. Dagegen erhob das Stadttaubenprojekt wiederum eine Klageerwiderung.
Parkhaus Am Gericht: Stadttauben verlieren Taubenschlag
Die zuständige Richterin machte am Mittwoch, den 14. September, erneut deutlich, dass die Betreiber nicht einmal einen Kündigungsgrund bräuchten, da es sich um eine Leihe gehandelt habe. Ähnlich argumentierte die Richterin bei einem vorangegangenen Gerichtstermin in der Sache Ende August, über den die FR berichtete. Das Urteil „sei vorläufig vollstreckbar“, was im Klartext heiße, dass der Taubenhort „sofort“ abgebaut werden müsse. Auch müsse das Stadttaubenprojekt den Großteil der Verfahrenskosten übernehmen.
Stadt Frankfurt plant Stadttaubenmanagement mit eigenen Taubenschlägen
Tatsächlich will sich die Stadt um ein Taubenmanagement kümmern. Im städtischen Haushalt sind einmalig Mittel in Höhe von 150 000 Euro für solch ein Management vorgesehen, bei dem auch neue Taubenhäuser entstehen sollen. „Die Einbeziehung ehrenamtlicher Vereine sollte nur ergänzend erfolgen“, heißt es im Etatantrag vom Juni. Bisher habe sie dazu oder neuen Standorten jedenfalls noch nichts von der Stadt gehört, sagt Stürmer.