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Frankfurt-Nordend
Stalburg-Miteigentümer verklagt Theater-Macher Michael Herl
Die Traditionsgaststätte Stalburg im Frankfurter Nordend ist Geschichte. Doch der Streit um den Standort geht weiter. Im Fokus stehen der Investor, Miteigentümer Grimm und Michi Herl.
Seit 30. Dezember ist die Traditionsgaststätte Stalburg Geschichte, die allerdings anders endete als erwartet. Der Investor um Geschäftsführer Christoph Fröhlich tauschte kurzerhand die Schlösser aus, sodass Mitarbeiterinnen und Gäste den letzten Abend im Garten verbringen mussten.
Doch wie geht es weiter mit dem nicht denkmalgeschützten Gebäude, das das Stalburgtheater beherbergt, und in dem Leute zur Miete, jedoch auch Eigentümer wohnen? Das JOURNAL hat sich mit dem Eigentümer Harald G. Grimm unterhalten, der dem Investor schwere Vorwürfe macht.
Unklar, wie es mit der Stalburg im Frankfurter Nordend weiter geht
Grimm lebt mit seinem Partner seit 2002 in der Stalburg, 2013 wurden sie Eigentümer und bewohnen circa ein Drittel des Gebäudes. Aktuell steht er in einem Rechtsstreit mit der Nordend GmbH & Co. Verwaltungs KG, die die Stimmenmehrheit in der Wohnungseigentümergemeinschaft besitzt. Ihm seien Renovierungskosten auferlegt worden, „die nicht meinem rechnerischen Anteil laut Teilungserklärung, das ‚Grundgesetz‘ jeder Eigentümergemeinschaft, entsprechen“, erzählt er. Auch werde vom „selbsternannten Hausverwalter keine ordnungsgemäße Hausverwaltung durchgeführt. Es gibt keine Betriebskostenabrechnung für 2022, keine Bildung von Rücklagen, keinen Wirtschaftsplan.“
Geschäftsführer der Stalburg GmbH steht im Fokus
Im Fokus steht Christoph Fröhlich, der als Geschäftsführer der Stalburg GmbH und der nun geschlossenen Gastronomie fungiert. Die Stalburg GmbH ist vollumfänglich haftender Komplementär der Nordend GmbH mit dem Eigner Arthur Wöhner (Quelle: North Data). Fröhlich sei für Grimm problematisch, „weil er erkennbar die Eigeninteressen seines Investors Arthur Wöhner vertritt und versucht, die verbliebenen Eigentümer und sicherlich auch bald die verbliebenen Mieter aus dem Gebäude hinauszudrängen“. Weiter habe Michael Herl die Übertragung des Grundstücks von „Fritz Reuter auf den Investor eingefädelt“, wie Herl gegenüber Grimm geäußert haben soll: „Auch wenn er damals noch gute Absichten gehabt haben sollte, war mir die Entwicklung klar.“
Es sei insbesondere Fröhlich gewesen, der die Schließung der Gaststätte aufgrund fragwürdiger wirtschaftlicher Handlungen beigeführt habe: „Was soll man von jemanden halten, der für den eigentlich letzten Tag der Gaststätte am 30. Dezember noch das Personal einteilt, Lebensmittel einkauft und in der Nacht vom 29.12 auf den 30.12. alle Schlösser austauschen lässt, damit diese Feier nicht stattfindet?“
Stalburg: Amtsgericht Frankfurt urteilt zugunsten des Klägers
Jenseits der Ereignisse rund um die Gaststätte fühlt sich Harald G. Grimm von Fröhlich unter Druck gesetzt. Fröhlich sei ihm auf der Straße mit vorgefertigten notariellen Verträgen hinterhergelaufen und habe eine E-Mail verfasst, in der er Verkaufsabsichten behauptet hätte. Dabei betont Grimm, lediglich einmal eine potentielle Verkaufsbereitschaft erwähnt zu haben – ohne jedoch einen konkreten Käufer zu benennen. Entsprechend habe Fröhlich unterstellt, „dass wir selbstverständlich nur an den ‚Investor‘ verkaufen dürften und er dies als Hausverwalter bestimmen könnte“. Auf Nachfrage des JOURNAL hat Fröhlich bislang nicht reagiert.
Das Amtsgericht Frankfurt hingegen hat die Klage von Grimm für zulässig befunden und Beschlüsse einer Eigentümerversammlung für ungültig erklärt – das betrifft auch die Bestellung von Christoph Fröhlich als Verwalter. Wichtige Eckpunkte eines Verwaltervertrags seien nicht geklärt, urteilt das Gericht. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Stalburg-Miteigentümer klagt gegen Michael Herl
Doch Grimm hat noch eine weitere Klage am Laufen - gegen den Theatermacher und ehemaligen Stalburg-Geschäftsführer Michael Herl: „Streitgegenständlich ist der Einbau einer Heizungstherme im ehemaligen Sattlerladen der Humboldtstraße 67, der vom Theater als Lager für Bühnenbilder, Stühle etc. genutzt wird.“ Herl habe, „entgegen den Regelungen in seinem Mietvertrag mit der Voreigentümerin Petra Minkowitsch-Reuter und mir als Nachfolger, einschneidende bauliche Veränderung ohne Absprache mit seinen jeweiligen Vermietern vorgenommen“. Konkret geht es um den Durchbruch einer Wand, „die zum Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft gehört“. Hierzu hätten keine erforderlichen schriftlichen Vereinbarungen vorgelegen: „Über diese baulichen Veränderungen hat Michael Herl seine Vermieter auch nicht informiert.“ Herl selbst ist auf Nachfrage nicht klar, was diese Klage soll. Das Programm für sein Theater stehe jedenfalls bis 2026.
Final zeigt sich Grimm im Gespräch enttäuscht, auch will er mit dem Kapitel abschließen: „Die nervliche Anspannung ist enorm. Ich habe Krebs bekommen und weiße Haare. Ich warte nur noch darauf, ein finanziell akzeptables Angebot zu bekommen, und will danach ausziehen und mit der Stalburg nichts mehr zu tun haben. Das Gebäude wird über kurz oder lang sowieso abgerissen. Auch wenn es noch etwas dauert, wird der Investor sein Ziel erreicht haben.“
Doch wie geht es weiter mit dem nicht denkmalgeschützten Gebäude, das das Stalburgtheater beherbergt, und in dem Leute zur Miete, jedoch auch Eigentümer wohnen? Das JOURNAL hat sich mit dem Eigentümer Harald G. Grimm unterhalten, der dem Investor schwere Vorwürfe macht.
Grimm lebt mit seinem Partner seit 2002 in der Stalburg, 2013 wurden sie Eigentümer und bewohnen circa ein Drittel des Gebäudes. Aktuell steht er in einem Rechtsstreit mit der Nordend GmbH & Co. Verwaltungs KG, die die Stimmenmehrheit in der Wohnungseigentümergemeinschaft besitzt. Ihm seien Renovierungskosten auferlegt worden, „die nicht meinem rechnerischen Anteil laut Teilungserklärung, das ‚Grundgesetz‘ jeder Eigentümergemeinschaft, entsprechen“, erzählt er. Auch werde vom „selbsternannten Hausverwalter keine ordnungsgemäße Hausverwaltung durchgeführt. Es gibt keine Betriebskostenabrechnung für 2022, keine Bildung von Rücklagen, keinen Wirtschaftsplan.“
Im Fokus steht Christoph Fröhlich, der als Geschäftsführer der Stalburg GmbH und der nun geschlossenen Gastronomie fungiert. Die Stalburg GmbH ist vollumfänglich haftender Komplementär der Nordend GmbH mit dem Eigner Arthur Wöhner (Quelle: North Data). Fröhlich sei für Grimm problematisch, „weil er erkennbar die Eigeninteressen seines Investors Arthur Wöhner vertritt und versucht, die verbliebenen Eigentümer und sicherlich auch bald die verbliebenen Mieter aus dem Gebäude hinauszudrängen“. Weiter habe Michael Herl die Übertragung des Grundstücks von „Fritz Reuter auf den Investor eingefädelt“, wie Herl gegenüber Grimm geäußert haben soll: „Auch wenn er damals noch gute Absichten gehabt haben sollte, war mir die Entwicklung klar.“
Es sei insbesondere Fröhlich gewesen, der die Schließung der Gaststätte aufgrund fragwürdiger wirtschaftlicher Handlungen beigeführt habe: „Was soll man von jemanden halten, der für den eigentlich letzten Tag der Gaststätte am 30. Dezember noch das Personal einteilt, Lebensmittel einkauft und in der Nacht vom 29.12 auf den 30.12. alle Schlösser austauschen lässt, damit diese Feier nicht stattfindet?“
Jenseits der Ereignisse rund um die Gaststätte fühlt sich Harald G. Grimm von Fröhlich unter Druck gesetzt. Fröhlich sei ihm auf der Straße mit vorgefertigten notariellen Verträgen hinterhergelaufen und habe eine E-Mail verfasst, in der er Verkaufsabsichten behauptet hätte. Dabei betont Grimm, lediglich einmal eine potentielle Verkaufsbereitschaft erwähnt zu haben – ohne jedoch einen konkreten Käufer zu benennen. Entsprechend habe Fröhlich unterstellt, „dass wir selbstverständlich nur an den ‚Investor‘ verkaufen dürften und er dies als Hausverwalter bestimmen könnte“. Auf Nachfrage des JOURNAL hat Fröhlich bislang nicht reagiert.
Das Amtsgericht Frankfurt hingegen hat die Klage von Grimm für zulässig befunden und Beschlüsse einer Eigentümerversammlung für ungültig erklärt – das betrifft auch die Bestellung von Christoph Fröhlich als Verwalter. Wichtige Eckpunkte eines Verwaltervertrags seien nicht geklärt, urteilt das Gericht. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Doch Grimm hat noch eine weitere Klage am Laufen - gegen den Theatermacher und ehemaligen Stalburg-Geschäftsführer Michael Herl: „Streitgegenständlich ist der Einbau einer Heizungstherme im ehemaligen Sattlerladen der Humboldtstraße 67, der vom Theater als Lager für Bühnenbilder, Stühle etc. genutzt wird.“ Herl habe, „entgegen den Regelungen in seinem Mietvertrag mit der Voreigentümerin Petra Minkowitsch-Reuter und mir als Nachfolger, einschneidende bauliche Veränderung ohne Absprache mit seinen jeweiligen Vermietern vorgenommen“. Konkret geht es um den Durchbruch einer Wand, „die zum Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft gehört“. Hierzu hätten keine erforderlichen schriftlichen Vereinbarungen vorgelegen: „Über diese baulichen Veränderungen hat Michael Herl seine Vermieter auch nicht informiert.“ Herl selbst ist auf Nachfrage nicht klar, was diese Klage soll. Das Programm für sein Theater stehe jedenfalls bis 2026.
Final zeigt sich Grimm im Gespräch enttäuscht, auch will er mit dem Kapitel abschließen: „Die nervliche Anspannung ist enorm. Ich habe Krebs bekommen und weiße Haare. Ich warte nur noch darauf, ein finanziell akzeptables Angebot zu bekommen, und will danach ausziehen und mit der Stalburg nichts mehr zu tun haben. Das Gebäude wird über kurz oder lang sowieso abgerissen. Auch wenn es noch etwas dauert, wird der Investor sein Ziel erreicht haben.“
12. Januar 2024, 11.48 Uhr
Katja Thorwarth
Katja Thorwarth
Die gebürtige Frankfurterin studierte an der Goethe-Uni Soziologie, Politik und Sozialpsychologie. Ihre journalistischen Schwerpunkte sind Politik, politisches Feuilleton und Meinung. Seit März 2023 Leitung online beim JOURNAL FRANKFURT. Mehr von Katja
Thorwarth >>
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