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Champions-League-Rückspiel
Eintracht Frankfurt: Menschen mit Frankfurt-Wohnsitz haben in Neapel Stadionverbot
Neapel will allen Menschen mit Wohnsitz in Frankfurt den Zugang zum Stadion verbieten. Die SGE klagt erneut - zieht jedoch für das Achtelfinale beim SSC Neapel Konsequenzen.
Der Streit um Frankfurter Auswärtsfans beim Champions-League-Rückspiel in Neapel geht in die nächste Runde. Zunächst hatte das italienische Innenministerium eine Verfügung gegen den SSC Neapel erlassen, wonach dem Verein der Verkauf von Gästetickets für das Achtelfinalrückspiel untersagt ist. Ein weiterer Erlass der Präfektur Neapel sah schließlich ein Verbot für alle Personen mit deutschem Wohnsitz vor.
Das kampanische Verwaltungsgericht gab einem Eilantrag von Eintracht Frankfurt jedoch statt und erklärte den Erlass für rechtswidrig. Jetzt legten die neapolitanischen Behörden nach und verfügten am Abend, dass die SSC Napoli keine Eintrittskarten für den kommenden Mittwoch, 15. März, an Menschen mit Wohnsitz in Frankfurt verkaufen darf.
Eintracht Frankfurt kommentiert Erlass aus Neapel: „rechtswidrig“
Auf der Eintracht-Website kommentiert Vorstandsmitglied Philipp Reschke: „Der neue Erlass ist in Inhalt und Begründung nicht minder rechtswidrig und zudem auch völlig untauglich, weil zwei Drittel unserer Fans bekanntermaßen aus der Rhein-Main-Region und nicht aus Frankfurt kommen.“
Weiter erklärt Reschke, dass es „womöglich unzählige Wege [gebe], diesen Erlass faktisch zu umgehen und Teile unserer Fans ins Stadion zu bringen. Aber erstens werden wir uns nicht in Postleitzahlengebiete aufspalten lassen. Und zweitens möchten wir niemanden vor Ort der offensichtlichen Gefahr behördlicher Willkür aussetzen, wie wir sie jetzt seit dem Hinspiel in beispielloser Form mit allen Verantwortlichen in Neapel erleben.“ Die Eintracht werde daher „auf das Auswärtskontingent vollständig verzichten, sollte sich an der Verfügungslage nicht wider Erwarten noch kurzfristig etwas ändern“.
SGE will gegen Verfügung Rechtsmittel einlegen
Dennoch wird Eintracht Frankfurt auch gegen die neue Verfügung Neapels Rechtsmittel einlegen. „In Anbetracht der Zeit geht es jetzt vor allem ums Prinzip und um die Zukunft“, sagt Reschke.
Das kampanische Verwaltungsgericht gab einem Eilantrag von Eintracht Frankfurt jedoch statt und erklärte den Erlass für rechtswidrig. Jetzt legten die neapolitanischen Behörden nach und verfügten am Abend, dass die SSC Napoli keine Eintrittskarten für den kommenden Mittwoch, 15. März, an Menschen mit Wohnsitz in Frankfurt verkaufen darf.
Eintracht Frankfurt kommentiert Erlass aus Neapel: „rechtswidrig“
Auf der Eintracht-Website kommentiert Vorstandsmitglied Philipp Reschke: „Der neue Erlass ist in Inhalt und Begründung nicht minder rechtswidrig und zudem auch völlig untauglich, weil zwei Drittel unserer Fans bekanntermaßen aus der Rhein-Main-Region und nicht aus Frankfurt kommen.“
Weiter erklärt Reschke, dass es „womöglich unzählige Wege [gebe], diesen Erlass faktisch zu umgehen und Teile unserer Fans ins Stadion zu bringen. Aber erstens werden wir uns nicht in Postleitzahlengebiete aufspalten lassen. Und zweitens möchten wir niemanden vor Ort der offensichtlichen Gefahr behördlicher Willkür aussetzen, wie wir sie jetzt seit dem Hinspiel in beispielloser Form mit allen Verantwortlichen in Neapel erleben.“ Die Eintracht werde daher „auf das Auswärtskontingent vollständig verzichten, sollte sich an der Verfügungslage nicht wider Erwarten noch kurzfristig etwas ändern“.
SGE will gegen Verfügung Rechtsmittel einlegen
Dennoch wird Eintracht Frankfurt auch gegen die neue Verfügung Neapels Rechtsmittel einlegen. „In Anbetracht der Zeit geht es jetzt vor allem ums Prinzip und um die Zukunft“, sagt Reschke.
13. März 2023, 08.58 Uhr
ktho
Katja Thorwarth
Die gebürtige Frankfurterin studierte an der Goethe-Uni Soziologie, Politik und Sozialpsychologie. Ihre journalistischen Schwerpunkte sind Politik, politisches Feuilleton und Meinung. Seit März 2023 Leitung online beim JOURNAL FRANKFURT. Mehr von Katja
Thorwarth >>
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