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Erneute Klage der „Allianz für den freien Sonntag“

Verkaufsoffen oder nicht?

Der erste Eilantrag wurde abgelehnt, jetzt hat die „Allianz für den freien Sonntag“ Einspruch gegen diese Entscheidung eingelegt. Bis Freitag will sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof endgültig festlegen.
Dürfen die Frankfurter Ladengeschäft am Sonntag öffnen oder nicht? Mit dieser Frage beschäftigt sich aktuell der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Streitpunkt ist die Aufhebung des Feiertagsschutzes am kommenden Sonntag von 13-19 Uhr. Dass Geschäfte auch sonntags ihre Türen öffnen, ist gesetzlich aber nur viermal im Jahr erlaubt und muss an einen besonderen Anlass gebunden sein. Die Gewerkschaft ver.di und der Diözesanverband Limburg hatten am Dienstag bereits versucht, den verkaufsoffenen Sonntag in wenigen Tagen mit einer Klage zu verhindern. Diesen Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht Frankfurt allerdings ab. Die Begründung: Mit der Buchmesse und seinen 100.000 erwarteten Besuchern gebe es Anlass genug, den Feiertagsschutz temporär zu durchbrechen. Nun klagt die „Allianz für den freien Sonntag“ erneut. Bis Freitagmorgen will der Gerichtshof in Kassel eine finale Entscheidung treffen.

Im letzten Jahr durften die Geschäfte im Rahmen der Buchmesse auch sonntags öffnen, bei der diesjährigen Musikmesse im April verbot der Verwaltungsgerichtshof in Kassel allerdings die Sonderöffnung. Der Besucherstrom der Musikmesse strahle nicht auf viele Stadtteile aus, ein verkaufsoffener Sonntag im gesamten Stadtgebiet sei daher nicht angemessen, lautete die Urteilsbegründung.
 
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20. Oktober 2016, 10.13 Uhr
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