Seit einigen Tagen läuft ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann. Nun teilt die Behörde mit, dass der türkische Staatspräsident Erdogan offiziell einen Strafantrag gestellt hat.
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In dem durch eine Rechtsanwaltskanzlei gestellten Strafantrag gehe es um das Schmähgedicht der Sendung vom 31. März 2016. In der Sendung "Neo Magazin Royale", die die Staatsanwaltschaft als "ZDF Neo Royal" bezeichnet, hatte Jan Böhmermann laut seiner Vorrede die Grenzen von Satire und Schmähkritik anhand einer Lyrik auf Präsident Erdogan ausgelotet. Wie schon zuvor bei der öffentlich-rechtlichen Sendung Extra 3 waren diplomatische Verwicklungen die Folge. Der Antrag beruft sich auf Beleidigung und soll ins schon laufende Verfahren nach § 103 des Strafgesetzbuches eingeflochten werden – dabei geht es um die "Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten".
Am Sonntag hatte die türkische Botschaft bereits über das Außenministerium ein Verfahren gegen Jan Böhmermann gefordert. Die entsprechende Passage der Sendung war vom ZDF kurz nach der Erstausstrahlung gelöscht worden.