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Verwaltungsgerichtshof
Pro-Palästina-Demo in Frankfurt mit 75 anstatt 500 Teilnehmern
Auf zwei Pro-Palästina-Demos in Frankfurt darf eine umstrittene Parole genutzt werden. Erschienen sind deutlich weniger Teilnehmer, als erwartet worden war.
Update, 25. März: Eine pro-palästinensische Versammlung fand am Freitagabend mit deutlich weniger Teilnehmenden als erwartet statt. Entgegen der angekündigten
500 Personen versammelten sich in der Zeit von 20.30 Uhr bis 21.30 Uhr etwa 75 Personen an der Frankfurter Hauptwache. Im Verlauf der Kundgebung wurden während
eines Redebeitrages zwei strafbare Äußerungen getätigt, die unmittelbar und konsequent von der Polizei unterbunden wurden. Das teilte die Polizei in ihrer Pressemitteilung mit.
Umstrittene Parole auf Pro-Palästina-Demos in Frankfurt gestattet
Die zuständige fünfte Kammer des Verwaltungsgerichtes (VG) Frankfurt hatte am Donnerstag (21. März) erlaubt, dass auf zwei angekündigten pro-palästinensischen Demonstrationen die Parole „from the river to the sea – Palestine will be free“ genutzt werden darf. Für Freitag (22. März) ist unter dem Titel „Stopp den Krieg in Gaza Retten Rafah“ die erste geplant. Am Samstag (23. März) soll unter dem Motto „From the river to the sea – Palestine will be free! Für ein freies Palästina für alle Menschen!“ die zweite ablaufen. Beide Veranstaltungen sollen in der Innenstadt stattfinden.
VG Frankfurt widerspricht Beschränkungen der Stadt
Das Gericht stimmte damit gegen die Vorgabe der Stadt, die Parole „from the river to the sea – Palestine will be free“ nicht zuzulassen, da sie als juden- und israelfeindlich gelte. Der Anmelder hatte in beiden Fällen Rechtsschutz beim VG Frankfurt eingereicht und auch erhalten. Es sei aufgrund der bisherigen bundesweiten Rechtsprechung als offen anzusehen, ob das Rufen und Zeigen der fraglichen Parole strafrechtlich relevant und die Untersagung daher rechtmäßig sei.
Das Gericht wisse, dass die Parole von der Hamas genutzt werde. Allerdings habe sich der Antragsteller ausdrücklich für „ein freies und friedliches Palästina für alle Menschen mit gleichen Rechten, egal welcher Religion oder Herkunft“ ausgesprochen und sich damit von den Zielen der Hamas distanziert. Damit lasse sich „nicht einmal ansatzweise ein tatsächlicher Bezug zur Hamas – und damit einer eventuellen Strafbarkeit der Verwendung der Parole – herleiten“, hieß es im Urteil des Gerichtes.
Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel wiederum bestätigte die Entscheidung des VG Frankfurt und wies damit eine Beschwerde der Stadt zurück. Eine Strafbarkeit der Parole sei „äußerst zweifelhaft“.
500 Personen versammelten sich in der Zeit von 20.30 Uhr bis 21.30 Uhr etwa 75 Personen an der Frankfurter Hauptwache. Im Verlauf der Kundgebung wurden während
eines Redebeitrages zwei strafbare Äußerungen getätigt, die unmittelbar und konsequent von der Polizei unterbunden wurden. Das teilte die Polizei in ihrer Pressemitteilung mit.
Die zuständige fünfte Kammer des Verwaltungsgerichtes (VG) Frankfurt hatte am Donnerstag (21. März) erlaubt, dass auf zwei angekündigten pro-palästinensischen Demonstrationen die Parole „from the river to the sea – Palestine will be free“ genutzt werden darf. Für Freitag (22. März) ist unter dem Titel „Stopp den Krieg in Gaza Retten Rafah“ die erste geplant. Am Samstag (23. März) soll unter dem Motto „From the river to the sea – Palestine will be free! Für ein freies Palästina für alle Menschen!“ die zweite ablaufen. Beide Veranstaltungen sollen in der Innenstadt stattfinden.
Das Gericht stimmte damit gegen die Vorgabe der Stadt, die Parole „from the river to the sea – Palestine will be free“ nicht zuzulassen, da sie als juden- und israelfeindlich gelte. Der Anmelder hatte in beiden Fällen Rechtsschutz beim VG Frankfurt eingereicht und auch erhalten. Es sei aufgrund der bisherigen bundesweiten Rechtsprechung als offen anzusehen, ob das Rufen und Zeigen der fraglichen Parole strafrechtlich relevant und die Untersagung daher rechtmäßig sei.
Das Gericht wisse, dass die Parole von der Hamas genutzt werde. Allerdings habe sich der Antragsteller ausdrücklich für „ein freies und friedliches Palästina für alle Menschen mit gleichen Rechten, egal welcher Religion oder Herkunft“ ausgesprochen und sich damit von den Zielen der Hamas distanziert. Damit lasse sich „nicht einmal ansatzweise ein tatsächlicher Bezug zur Hamas – und damit einer eventuellen Strafbarkeit der Verwendung der Parole – herleiten“, hieß es im Urteil des Gerichtes.
Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel wiederum bestätigte die Entscheidung des VG Frankfurt und wies damit eine Beschwerde der Stadt zurück. Eine Strafbarkeit der Parole sei „äußerst zweifelhaft“.
25. März 2024, 07.05 Uhr
Till Geginat
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Till Geginat
Jahrgang 1994, Studium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft an der Goethe Universität Frankfurt, seit November 2022 beim JOURNAL FRANKFURT. Mehr von Till
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