Partner
Verkehrspolitik
Irritation um Ausbau der A5 in Frankfurt
Laut dem Frankfurter SPD-Abgeordneten Mansoori wurde der beschleunigte zehnspurige Ausbau der A5 im Bundestag gestoppt. Die Klimaliste Hessen warnt hingegen, dass das Projekt noch nicht vom Tisch sei.
„Wir haben den umstrittenen Plan, die A5 in Frankfurt im beschleunigten Verfahren auf zehn Spuren auszubauen, gestoppt“, meldete der Frankfurter Bundestagsabgeordnete Kaweh Mansoori (SPD) am vergangenen Donnerstag. Grund dafür: Am Freitag, den 20. Oktober 2023, hat der Bundestag das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich – kurz Genehmigungsbeschleunigungsgesetz – beschlossen. Mit dem Gesetz wird die EU Richtlinie 2021/1187 in nationales Recht umgesetzt. Sie veranlasst, dass Planfeststellungsverfahren bei bestimmten Vorhaben des transeuropäischen Verkehrsnetzes (Straße, Schiene, Wasserstraße, Luftverkehr, Häfen) innerhalb von vier Jahren abgeschlossen und somit effizienter sein müssen.
Darüber hinaus stellt das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz fest, dass bestimmte Verkehrsprojekte bei Schiene und Straße (einvernehmlich mit den betroffenen Ländern) im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen, heißt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Ein Beispiel sei die Engpassbeseitigung auf Autobahnen, die laut Bundesregierung für flüssigeren Verkehr und mehr Klimaschutz sorgen soll. Allerdings gelte das Interesse diesbezüglich nur Ausbauprojekten bereits bestehender Autobahnabschnitte, nicht etwa für neu zu bauende Autobahnen. Das Gesetz, welches Teil des dritten Beschleunigungspaketes der Bundesregierung ist, wurde bereits am 3. Mai diesen Jahres vom Bundeskabinett angenommen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 24. November mit dem Entwurf befassen.
Mansoori: beschleunigter Ausbau der A5 in Frankfurt gestoppt
„Mit dem Gesetz wird die Ampel-Koalition Verkehrsinfrastrukturprojekte erheblich beschleunigen, um die dringend benötigte Modernisierung des Schienennetzes, die Sanierung von Brücken, die Beseitigung von Stauengpässen auf Autobahnen und den zügigen Ausbau der Schnellladeinfrastruktur voranzutreiben. Ein generell höheres Tempo für den Autobahnausbau ist aber vom Tisch, insbesondere für die in Frankfurt hoch umstrittene Passage der A5“, sagte Mansoori außerdem am Donnerstag. Ob und wann es zu einem Ausbau komme, hänge nun nicht mehr vom Bundestag, sondern vom hessischen Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Die Grünen) ab.
Dieser hatte sich bereits im Mai zu Wort gemeldet und beteuert, zehnspurige Autobahnen seien nicht das, was man sich für die Zukunft vorstelle, wie die Hessenschau berichtete. Auslöser war eine Liste von 148 bundesweiten Ausbau- und Sanierungsprojekten von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), die er seinen Kolleginnen und Kollegen auf Landesebene zur Zustimmung vorlegte. Von den 30 geplanten Autobahn-Projekten im Land Hessen, lehnte Al-Wazir sieben ab, darunter auch den umstrittenen Ausbau der A5 zwischen dem Frankfurter Kreuz und dem Nordwestkreuz auf zehn Spuren.
Klimaliste Hessen fordert Offenlegung einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Wissing und Al-Wazir
Damit weicht Landesverkehrsminister Al-Wazir von einer Vereinbarung ab, die er zuvor mit Volker Wissing getroffen hat, weiß die Klimaliste Hessen: Der zwischen Frankfurter Kreuz, West- und Nordwestkreuz geplante zehnspurige Ausbau stehe im vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen im Fernstraßenausbaugesetz von 2016 (Nr. 519). Ebenso wie der Ausbau der A3 zwischen dem Frankfurter Kreuz und dem Offenbacher Kreuz auf zehn Spuren (Nr. 514). Die mündliche Absage dieser Pläne von Tarek Al-Wazir reiche nicht aus, nur mit der Streichung aus dem Bedarfsplan sei das Projekt endgültig vom Tisch, kritisiert Wulf Hahn, Landessprecher der Klimaliste.
Eine solche schriftliche Vereinbarung mit Bundesverkehrsminister Wissing existiere aber nicht, zumindest nicht öffentlich. Daher die Forderung der Klimaliste: Sollte es eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Wissing und dem Land Hessen geben, müsse diese der Bevölkerung transparent gemacht werden. Des Weiteren solle der Bundesverkehrsminister die Streichung des zehnspurigen Ausbaus von A5 und A3 aus dem Fernstraßenbauänderungsgesetzes in die Wege leiten.
von Eisenhart Rothe: Ausbau verstößt gegen alle Klimaschutz-Ziele
„Der Ausbau verstößt gegen alle internationalen wie nationalen Ziele des Klimaschutzes und ist ein Beleg für die gravierenden Fehlentscheidungen im Verkehrssektor. Bereits jetzt hält das Bundesverkehrsministerium seine Klimaschutzziele, wie sie im Klimaschutzgesetz festgeschrieben sind, nicht ein. Statt einer Senkung des Ausstoßes der Klimagase wird es mit einem Ausbau der A5 einen Anstieg des CO2-Ausstoßes geben, denn mehr Straßen ziehen mehr Verkehr an“, äußert sich Claudia von Eisenhart Rothe von der Klimaliste Hessen. Sie rechnet mit einer Kapazitätserhöhung von bis zu 50 Prozent für den KfZ-Verkehr.
Im Gegensatz zum Ausbau des Autobahnnetzes, bei dem Wulf Hahn kein überwiegendes öffentliches Interesse erkennt, benötige das S-Bahnsystem in Frankfurt dringend die sogenannte „Zweite Röhre“, um in einer höheren Frequenz verkehren zu können. Durch bessere Anbindung an das Schienennetz würden die Autobahnen leerer und die Ausbauvorhaben entbehrlich. Außerdem würden einer weiteren Flächenversiegelung und dem Verlust an bestem Ackerboden vorgebeugt.
Mansoori: Bund beschließt 45 Milliarden Euro für Modernisierung und Ausbau des Schienennetzes
Zusätzlich zum Beschluss des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes habe die Ampel-Koalition massive Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur vorgesehen: 45 Milliarden Euro sollen in die Modernisierung und den Ausbau des Schienennetzes investiert werden, verspricht Kaweh Mansoori als stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss: „Die auf Bundesebene beschlossenen Maßnahmen werden Hessen erheblich zugutekommen. Unsere gemeinsamen Anstrengungen werden den Verkehr in Frankfurt und Umgebung effizienter und umweltverträglicher gestalten.“
Ob und inwiefern das am Freitag beschlossene Gesetz diesem Versprechen gerecht wird, wird sich in den kommenden Jahren und wahrscheinlich Jahrzehnten zeigen, schätzen Expertinnen und Experten. Bereits im Januar stieß der damalige Gesetzesentwurf zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich (20/5165) auf Kritik. Es sei fragwürdig, ob sich gerichtliche Verfahren überhaupt relevant beschleunigen ließen, hieß es. Außerdem besteht auch mit dem nun beschlossenen Gesetz weiterhin die Möglichkeit, Klage gegen spezifische Baumaßnahmen einzureichen.
Darüber hinaus stellt das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz fest, dass bestimmte Verkehrsprojekte bei Schiene und Straße (einvernehmlich mit den betroffenen Ländern) im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen, heißt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Ein Beispiel sei die Engpassbeseitigung auf Autobahnen, die laut Bundesregierung für flüssigeren Verkehr und mehr Klimaschutz sorgen soll. Allerdings gelte das Interesse diesbezüglich nur Ausbauprojekten bereits bestehender Autobahnabschnitte, nicht etwa für neu zu bauende Autobahnen. Das Gesetz, welches Teil des dritten Beschleunigungspaketes der Bundesregierung ist, wurde bereits am 3. Mai diesen Jahres vom Bundeskabinett angenommen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 24. November mit dem Entwurf befassen.
„Mit dem Gesetz wird die Ampel-Koalition Verkehrsinfrastrukturprojekte erheblich beschleunigen, um die dringend benötigte Modernisierung des Schienennetzes, die Sanierung von Brücken, die Beseitigung von Stauengpässen auf Autobahnen und den zügigen Ausbau der Schnellladeinfrastruktur voranzutreiben. Ein generell höheres Tempo für den Autobahnausbau ist aber vom Tisch, insbesondere für die in Frankfurt hoch umstrittene Passage der A5“, sagte Mansoori außerdem am Donnerstag. Ob und wann es zu einem Ausbau komme, hänge nun nicht mehr vom Bundestag, sondern vom hessischen Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Die Grünen) ab.
Dieser hatte sich bereits im Mai zu Wort gemeldet und beteuert, zehnspurige Autobahnen seien nicht das, was man sich für die Zukunft vorstelle, wie die Hessenschau berichtete. Auslöser war eine Liste von 148 bundesweiten Ausbau- und Sanierungsprojekten von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), die er seinen Kolleginnen und Kollegen auf Landesebene zur Zustimmung vorlegte. Von den 30 geplanten Autobahn-Projekten im Land Hessen, lehnte Al-Wazir sieben ab, darunter auch den umstrittenen Ausbau der A5 zwischen dem Frankfurter Kreuz und dem Nordwestkreuz auf zehn Spuren.
Damit weicht Landesverkehrsminister Al-Wazir von einer Vereinbarung ab, die er zuvor mit Volker Wissing getroffen hat, weiß die Klimaliste Hessen: Der zwischen Frankfurter Kreuz, West- und Nordwestkreuz geplante zehnspurige Ausbau stehe im vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen im Fernstraßenausbaugesetz von 2016 (Nr. 519). Ebenso wie der Ausbau der A3 zwischen dem Frankfurter Kreuz und dem Offenbacher Kreuz auf zehn Spuren (Nr. 514). Die mündliche Absage dieser Pläne von Tarek Al-Wazir reiche nicht aus, nur mit der Streichung aus dem Bedarfsplan sei das Projekt endgültig vom Tisch, kritisiert Wulf Hahn, Landessprecher der Klimaliste.
Eine solche schriftliche Vereinbarung mit Bundesverkehrsminister Wissing existiere aber nicht, zumindest nicht öffentlich. Daher die Forderung der Klimaliste: Sollte es eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Wissing und dem Land Hessen geben, müsse diese der Bevölkerung transparent gemacht werden. Des Weiteren solle der Bundesverkehrsminister die Streichung des zehnspurigen Ausbaus von A5 und A3 aus dem Fernstraßenbauänderungsgesetzes in die Wege leiten.
„Der Ausbau verstößt gegen alle internationalen wie nationalen Ziele des Klimaschutzes und ist ein Beleg für die gravierenden Fehlentscheidungen im Verkehrssektor. Bereits jetzt hält das Bundesverkehrsministerium seine Klimaschutzziele, wie sie im Klimaschutzgesetz festgeschrieben sind, nicht ein. Statt einer Senkung des Ausstoßes der Klimagase wird es mit einem Ausbau der A5 einen Anstieg des CO2-Ausstoßes geben, denn mehr Straßen ziehen mehr Verkehr an“, äußert sich Claudia von Eisenhart Rothe von der Klimaliste Hessen. Sie rechnet mit einer Kapazitätserhöhung von bis zu 50 Prozent für den KfZ-Verkehr.
Im Gegensatz zum Ausbau des Autobahnnetzes, bei dem Wulf Hahn kein überwiegendes öffentliches Interesse erkennt, benötige das S-Bahnsystem in Frankfurt dringend die sogenannte „Zweite Röhre“, um in einer höheren Frequenz verkehren zu können. Durch bessere Anbindung an das Schienennetz würden die Autobahnen leerer und die Ausbauvorhaben entbehrlich. Außerdem würden einer weiteren Flächenversiegelung und dem Verlust an bestem Ackerboden vorgebeugt.
Zusätzlich zum Beschluss des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes habe die Ampel-Koalition massive Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur vorgesehen: 45 Milliarden Euro sollen in die Modernisierung und den Ausbau des Schienennetzes investiert werden, verspricht Kaweh Mansoori als stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss: „Die auf Bundesebene beschlossenen Maßnahmen werden Hessen erheblich zugutekommen. Unsere gemeinsamen Anstrengungen werden den Verkehr in Frankfurt und Umgebung effizienter und umweltverträglicher gestalten.“
Ob und inwiefern das am Freitag beschlossene Gesetz diesem Versprechen gerecht wird, wird sich in den kommenden Jahren und wahrscheinlich Jahrzehnten zeigen, schätzen Expertinnen und Experten. Bereits im Januar stieß der damalige Gesetzesentwurf zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich (20/5165) auf Kritik. Es sei fragwürdig, ob sich gerichtliche Verfahren überhaupt relevant beschleunigen ließen, hieß es. Außerdem besteht auch mit dem nun beschlossenen Gesetz weiterhin die Möglichkeit, Klage gegen spezifische Baumaßnahmen einzureichen.
24. Oktober 2023, 17.56 Uhr
Sina Claßen
Sina Claßen
Studium der Publizistik und des Öffentlichen Rechts an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Seit Oktober 2023 beim Journal Frankfurt. Mehr von Sina
Claßen >>
Mehr Nachrichten aus dem Ressort Politik
Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt
„Anti-Kater“ führt in die Irre
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass Mineraltabletten nicht unter der Bezeichnung „Anti-Kater“ verkauft werden dürfen.
Text: Daniel Geyer / Foto: Symbolbild © Adobe Stock/Cliff
PolitikMeistgelesen
- Interview„Frankfurt hat mein Herz. Es ist mein Zuhause“
- Nach Vandalismus unter FriedensbrückeGedenkbild für Hanau-Opfer in Frankfurt versiegelt
- Bundestagswahl 2025Stadt Frankfurt sucht 4600 Wahlhelfer
- Stimmen zum Ampel-Aus:„Die Politiker haben komplett die Bodenhaftung verloren“
- Harris oder Trump?So hätte Frankfurt bei der US-Wahl abgestimmt
22. November 2024
Journal Tagestipps
Freie Stellen