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Rechtsextremes Netzwerk „NSU 2.0“
Neues Drohschreiben an Başay-Yıldız
Die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız hat im Januar mindestens ein weiteres Drohschreiben erhalten. Bestimmte Formulierungen darin erhärten den Verdacht, dass der Täter aus Polizeikreisen stammt.
Im Fall um die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız ist mindestens ein weiteres Drohschreiben aufgetaucht, von dem die Öffentlichkeit bisher nichts wusste. Es erhärtet den Verdacht, dass der Täter aus Polizeikreisen stammt, wie die Süddeutsche Zeitung schreibt. Hinweise darauf geben laut den Psychologen des hessischen Landeskriminalamts bestimmte Formulierungen, die auf Insiderwissen hindeuten.
Seda Başay-Yıldız, die Angehörige von NSU-Opfern vertreten hat und als Verteidigerin von Islamisten auftrat, hatte bereits am 2. August vergangenen Jahres ein erstes Drohfax erhalten. Ihrer zweijährigen Tochter wurde darin mit dem Tod gedroht. Das Schreiben enthielt die Namen von Angehörigen und die Wohnadresse der Familie. Diese Daten sind nicht öffentlich zugänglich. Am 20. Dezember erhielt die Anwältin einen zweiten Drohbrief. Wie nun bekannt wurde, folgte im Januar noch mindestens ein weiteres Drohschreiben. Es scheint vom selben Absender zu kommen.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet von „weiteren" Drohschreiben, Oberstaatsanwältin Nadja Niesen bestätigt zumindest ein drittes Drohfax. Als Insiderwissen werten die Ermittler die Abkürzung HLKA, die in dem Schreiben verwendet wird. Sie steht für das hessische Landeskriminalamt. Die meisten Leute würden aber nur die Abkürzung LKA verwenden, die offizielle Bezeichnung HLKA sei nur unter Beamten gebräuchlich. Zudem war das Fax mit dem Vor- und Nachnamen eines hessischen Polizeiausbilders unterzeichnet. Die ersten beiden Drohschreiben waren jeweils noch mit „NSU 2.0“ unterzeichnet. Die Ermittler gehen davon aus, dass der genannte Mann mit den Drohungen nichts zu tun hat. Die Verwendung seines Namens weise jedoch auf eine Verbindung des Schreibers zur Polizei hin.
Derzeit ermitteln die Sicherheitsbehörden in Hessen in diesem Fall gegen sechs Polizeibeamte. Diese sind inzwischen vom Dienst suspendiert. Wie sich herausstellte, hatte eine Polizeibeamtin des Frankfurter Polizeireviers 1 ohne dienstlichen Grund die Daten von Başay-Yıldız an einem Polizeicomputer abgerufen. Eine auf ihrem Handy gefundene Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalten führte die Ermittler auf die Spur von weiteren Frankfurter Polizeibeamten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in Hessen noch in weiteren Fällen wegen rechtsextremistischer Vorfälle bei der Polizei, derzeit gegen insgesamt 11 Polizeibeamte.
Alle Artikel zu diesem Thema finden Sie hier: www.journal-frankfurt.de/polizeiskandal
Seda Başay-Yıldız, die Angehörige von NSU-Opfern vertreten hat und als Verteidigerin von Islamisten auftrat, hatte bereits am 2. August vergangenen Jahres ein erstes Drohfax erhalten. Ihrer zweijährigen Tochter wurde darin mit dem Tod gedroht. Das Schreiben enthielt die Namen von Angehörigen und die Wohnadresse der Familie. Diese Daten sind nicht öffentlich zugänglich. Am 20. Dezember erhielt die Anwältin einen zweiten Drohbrief. Wie nun bekannt wurde, folgte im Januar noch mindestens ein weiteres Drohschreiben. Es scheint vom selben Absender zu kommen.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet von „weiteren" Drohschreiben, Oberstaatsanwältin Nadja Niesen bestätigt zumindest ein drittes Drohfax. Als Insiderwissen werten die Ermittler die Abkürzung HLKA, die in dem Schreiben verwendet wird. Sie steht für das hessische Landeskriminalamt. Die meisten Leute würden aber nur die Abkürzung LKA verwenden, die offizielle Bezeichnung HLKA sei nur unter Beamten gebräuchlich. Zudem war das Fax mit dem Vor- und Nachnamen eines hessischen Polizeiausbilders unterzeichnet. Die ersten beiden Drohschreiben waren jeweils noch mit „NSU 2.0“ unterzeichnet. Die Ermittler gehen davon aus, dass der genannte Mann mit den Drohungen nichts zu tun hat. Die Verwendung seines Namens weise jedoch auf eine Verbindung des Schreibers zur Polizei hin.
Derzeit ermitteln die Sicherheitsbehörden in Hessen in diesem Fall gegen sechs Polizeibeamte. Diese sind inzwischen vom Dienst suspendiert. Wie sich herausstellte, hatte eine Polizeibeamtin des Frankfurter Polizeireviers 1 ohne dienstlichen Grund die Daten von Başay-Yıldız an einem Polizeicomputer abgerufen. Eine auf ihrem Handy gefundene Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalten führte die Ermittler auf die Spur von weiteren Frankfurter Polizeibeamten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in Hessen noch in weiteren Fällen wegen rechtsextremistischer Vorfälle bei der Polizei, derzeit gegen insgesamt 11 Polizeibeamte.
Alle Artikel zu diesem Thema finden Sie hier: www.journal-frankfurt.de/polizeiskandal
30. Januar 2019, 12.14 Uhr
Isabel Hempen
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