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Foto: © Adobestock/ Duka Mer
Foto: © Adobestock/ Duka Mer

Mehr Sicherheit durch Überwachung?

Hessens Landtag stimmt für Reform des Polizeirechts

Der Hessische Landtag verabschiedet ein umstrittenes Sicherheitspaket: Mehr Videoüberwachung, erweiterte Polizeibefugnisse, KI-Technik und Präventivhaft sollen für mehr Schutz sorgen, auch in Frankfurt.
Ein besseres Gefühl von Sicherheit an öffentlichen Plätzen oder ein Szenario wie in Georg Orwells Roman 1984? Wenn es um öffentliche Überwachung geht, scheiden sich die Geister. Am gestrigen Donnerstag beschloss der Hessische Landtag in dritter Lesung das „Gesetz zur Inneren Sicherheit in Hessen“. Diese Entscheidung bringt weitreichende Befugnisse für die Polizeibehörden mit sich und gibt den Beamten mehr Handlungsspielraum sowie erweiterte technische Möglichkeiten zur Überwachung der öffentlichen Sicherheit.

Die Entscheidung der schwarz-roten Landesregierung bewertet der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) positiv und lobt das Gesetz der Koalition: „Mit der Reform des Polizeirechts schaffen wir mehr Befugnisse für die Polizei und erhöhen damit die Sicherheit in unserem Land.“ Die neuen Maßnahmen hätten zum Ziel, ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten, so Poseck. Mehr Sicherheit würde im Umkehrschluss auch für mehr Freiheit sorgen. Auch Vorfälle wie der Messerangriff auf einen Polizeibeamten in Mannheim oder der Mord im Frankfurter Hauptbahnhof hätten gezeigt, dass mehr für die Sicherheit getan werden müsse.

Mehr Videoschutz und KI-Technologie

Als „Herzstück unserer Sicherheitsarchitektur“, wie Poseck die Polizei bezeichnet, sei eine Reform des Hessischen Gesetzes dringend notwendig gewesen. Zum einen ist künftig der Einsatz von mehr Videoschutztechnik geplant, unter anderem in sogenannten „Angsträumen“. Diese sind Orte oder Bereiche, die als bedrohlich oder unsicher wahrgenommen werden, etwa aufgrund ihrer abgeschiedenen Lage, hoher Kriminalitätsraten oder subjektiver Empfindungen.

Diese Technik soll auch in der Nähe von religiösen Einrichtungen zum Einsatz kommen. So könnten jüdische und andere religiöse Einrichtungen zukünftig besser geschützt werden. „Ich habe bereits sehr positive Rückmeldungen unter anderem von Vertretern der Jüdischen Gemeinden aus Hessen erhalten. Man verspricht sich einen spürbaren Sicherheitsgewinn“, erklärt Poseck.

Auch künstliche Intelligenz (KI) soll Einzug in die Videoüberwachung halten. „Markante Verhaltensmuster“, wie etwa ein drohender Faustschlag, sollen mithilfe der KI erkannt werden. Besonders bei Taten, die inmitten von Menschenmengen geschehen, sei die KI bei der Auswertung deutlich effektiver als ein menschlicher Polizeibeamter. Mit der Entlastung der Beamten steige gleichzeitig die Reaktionsgeschwindigkeit.

„Wir gehen rechtlich und praktisch mit Augenmaß vor“, betont Poseck. So soll ein Stufenmodell eingeführt werden, bei dem ein menschlicher Beamter zwischengeschaltet wird und eine inhaltliche sowie rechtliche Prüfung vornimmt. Die biometrische Identifizierung soll erst als letzter Schritt und nur bei erheblichen Gefahren möglich werden. Hessen werde mit der intelligenten Videoüberwachung eine Vorreiterrolle bei der Nutzung moderner Technik einnehmen.

Aufenthaltsverbote und elektronische Überwachung

Aufenthaltsverbote, gegen die verstoßen wurde, sollen zukünftig unter Strafe gestellt werden. „Wir versprechen uns damit gerade in Problemvierteln wie dem Frankfurter Bahnhofsviertel einen Gewinn an Sicherheit. Die Täter werden es sich dann mehr als einmal überlegen, ob sie gegen Aufenthaltsverbote verstoßen wollen“, meint Poseck.

Die Modernisierung des Polizeirechts erweitert zudem den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, besser bekannt als Fußfessel. Mit der neuen Regelung ist es nun erlaubt, die Fußfessel bei Menschen einzusetzen, von denen eine konkrete Gefahr ausgeht, etwa für das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung anderer. Die Fußfessel sorge für eine effektive Überwachung und könne zukünftig auf einen Zeitraum von bis zu vier Monaten verlängert werden.

Body-Cams und Präventivhaft

Auch die Befugnisse für den Einsatz von Body-Cams werden ausgeweitet. Künftig sei der Einsatz dieser Geräte auch in Privatwohnungen erlaubt. Die Body-Cams dienten der Deeskalation und würden Gewalt gegen Sicherheitskräfte im Vorfeld verhindern. Auch eine Ahndung im Nachhinein sei dadurch besser umsetzbar.

Um nicht erst im Nachhinein Straftaten zu ermitteln, sondern diese zu verhindern, schafft die Reform des Polizeirechts auch die Möglichkeit, eine verlängerte Präventivhaft anzuordnen. Dies soll die Bevölkerung vor Gefahren schützen, sofern es Anhaltspunkte für die bevorstehende Begehung einer schwerwiegenden Straftat gibt. „Damit wollen wir Straftaten verhindern und so zur Sicherheit der Bevölkerung beitragen“, erklärt Posec.
 
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13. Dezember 2024, 12.10 Uhr
Till Taubmann
 
Till Christian Taubmann
Jahrgang 1997, Studium in Kommunikationsdesign an der Hochschule Mainz, Arbeit als freier Illustrator, seit Januar 2023 beim JOURNAL FRANKFURT. – Mehr von Till Christian Taubmann >>
 
 
 
 
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