Kritik an Mieterhöhungen der ABG

Thanh Tran: „Die Mieter*innen fühlen sich zu Recht im Stich gelassen“

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Die ABG hat die Mieten für Sozialwohnungen um bis zu zehn Prozent erhöht. Mehrere Initiativen halten das für unzumutbar und kündigen eine Demonstration vor dem Römer an.

Till Geginat /

Seit 2016 gilt eigentlich ein Mietenstopp bei der ABG Frankfurt Holding, der die Mieterhöhungen auf maximal fünf Prozent innerhalb von fünf Jahren begrenzt. 2020 wurde den Mietern mitgeteilt, dass die Mietpreisbremse im Sommer 2021 auf zehn Jahre verlängert werde. Die städtische Wohnungsgesellschaft hat die Mieten von Sozialwohnungen kürzlich um teilweise zehn Prozent erhöht.

Ein Bündnis aus vor allem Mieterschutzinitiativen kritisiert diese Entscheidung scharf und ruft deshalb zu einer Kundgebung zur Plenarsitzung auf dem Römerberg, am 20. Juli um 15.30 Uhr, auf. „Die jetzt geforderten zehn Prozent sind eine Verdopplung der vorherigen Praxis. Nie wurde öffentlich kommuniziert, dass Mieter*innen in Sozialwohnungen oder Mittelstandswohnungen vom Mietenstopp ausgeschlossen sind“, sagt Phuong Thanh Tran, von der Initiative „Eine Stadt für Alle“.

Kundgebung auf dem Römerberg

Das Bündnis fordert in einer Mitteilung den Aufsichtsrat der ABG, Oberbürgermeister Mike Josef und den Planungsdezernenten Marcus Gwechenberger (beide SPD) dazu auf, die Mieterhöhungen im geförderten Wohnraum zurückzunehmen. Weitere Preissteigerungen neben der Erhöhung der Heizkostenvorauszahlungen um 110 Prozent im Januar seien angesichts der Energiekrise, für viele Mieter nicht zu stemmen.

Laut Jürgen Ehlers von der Nachbarschaftsinitiative NBO, rechtfertige ABG-Chef Frank Junker die Erhöhungen mit einer Anhebung der umlagefähigen Kostenpauschalen im sozialen Wohnungsbau durch das Land Hessen: „Die Erhöhungen der Kostenpauschalen an die Mieter*innen weiterzugeben, war angesichts eines Konzernjahresüberschusses der ABG in von zuletzt 76,6 Mio Euro keine wirtschaftliche Notwendigkeit, sondern eine unsoziale Entscheidung“, sagt Ehlers.

„Kostenersparnisse der umlagefähigen Aufwendungen im mietpreisgebundenen Wohnungsbau in den vergangenen Jahren, etwa die Möglichkeit laufende Kredite der ABG umzuschulden, um von niedrigeren Zinsen zu profitieren, sind in keinem einzigen Fall als Mietsenkungen an die Mieter*innen weitergegeben worden”, so Ehlers weiter.

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