Partner
Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer
Cum-Ex-Skandal: Top-Anwalt zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt
Das Landgericht Frankfurt verurteilt einen ehemaligen Steueranwalt der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer zu einer Haftstrafe. Damit wurde erstmals der Anwalt einer Großkanzlei wegen des Cum-Ex-Skandals belangt.
Im milliardenschweren Steuerskandal um Cum-Ex-Aktiengeschäfte muss ein früherer Spitzenjurist ins Gefängnis. Das Landgericht Frankfurt verurteilte den ehemaligen Top Anwalt am Dienstag, den 30.01., zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Beihilfe zur schweren Steuerhinterziehung in vier Fällen. Damit wurde erstmals ein Steueranwalt einer Großkanzlei für seine Beratung bei Cum-Ex-Geschäften strafrechtlich belangt. Der Anwalt hatte ab 2006 die inzwischen insolvente Maple Bank bei Cum-Ex-Deals mit Gutachten beraten. Er habe eine zentrale Position und Rolle eingenommen und von Anfang an die nötigen Strukturen verantwortet, sagte der Vorsitzende Richter Werner Gröschel zur Urteilsbegründung. Damit habe er einen „aberwitzig hohen Steuerschaden“ mitverursacht und „ganz erhebliche kriminelle Energie“ gezeigt.
Ex-Maple-Mitarbeiter verliert 1,9 Millionen Euro
Ein mitangeklagter Ex-Maple-Mitarbeiter wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Dabei werden ihm 1,9 Millionen Euro abgenommen. Er hatte bereits zu Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.
Warum sind Cum-Ex-Deals überhaupt illegal?
Bei Cum-Ex-Deals, die ihre Hochphase zwischen 2006 und 2011 hatten, ließen sich Investoren nie gezahlte Kapitalertragsteuern erstatten und betrugen den Staat geschätzt um mindestens zehn Milliarden Euro. Dabei nutzten sie eine Gesetzeslücke. Erst im Jahr 2012 wurde das Schlupfloch geschlossen. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind und deswegen eine Straftat sind.
Ein mitangeklagter Ex-Maple-Mitarbeiter wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Dabei werden ihm 1,9 Millionen Euro abgenommen. Er hatte bereits zu Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.
Bei Cum-Ex-Deals, die ihre Hochphase zwischen 2006 und 2011 hatten, ließen sich Investoren nie gezahlte Kapitalertragsteuern erstatten und betrugen den Staat geschätzt um mindestens zehn Milliarden Euro. Dabei nutzten sie eine Gesetzeslücke. Erst im Jahr 2012 wurde das Schlupfloch geschlossen. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind und deswegen eine Straftat sind.
31. Januar 2024, 08.16 Uhr
Lemi Acet
Mehr Nachrichten aus dem Ressort Politik
Hochschulpakt
Optimismus statt Sorge
Die Hessischen Kunsthochschulpräsidentinnen und der -präsident senden ein gemeinsames Signal nach Wiesbaden. Mit einem Forderungskatalog machen sie auf die möglichen Herausforderungen des geplanten Hochschulpakts aufmerksam.
Text: Jasmin Schülke / Foto: © Jasmin Schülke
PolitikMeistgelesen
- Jahresstatistik 2024Frankfurt wandelt sich: höhere Geburtenraten, Einbürgerungen und das Selbstbestimmungsgesetz
- Interview: Martin Sonneborn„Ich fahre grundsätzlich ohne Ticket“
- Gemeinsame Anreise aus FrankfurtGedenkdemo zum 20. Todestag von Oury Jalloh
- Bundestagswahl 2025Alle Infos zur Bundestagswahl in Frankfurt
- Rücktritt aus Partei und FraktionEyup Yilmaz verlässt die Linke – scharfe Kritik an fehlender Oppositionsarbeit und Wohnpolitik
15. Januar 2025
Journal Tagestipps
Freie Stellen