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Hessen gegen Rechtsextremismus
Kein Platz für Menschenfeindlichkeit
In den vergangenen Monaten sorgten rechtsextremistische Vorfälle in Hessen immer wieder für Aufsehen in ganz Deutschland. Das Land Hessen will nun mit verschiedenen Maßnahmen gegen Rechtsextremismus vorgehen.
Als am 2. Juni dieses Jahres der Kasseler CDU-Politiker Walter Lübcke erschossen wurde, war dies nur die Spitze des Eisberges einer erschreckenden Chronologie rechtsextremistisch motivierter Straftaten, die mit dem Mord nicht endete. Nur kurz darauf wurde in Wächtersbach ein 26-jähriger Eritreer von einem Mann angeschossen – Grund dafür war die Hautfarbe des Mannes. Und auch die Vorfälle innerhalb der hessischen Polizei sorgten Monat für Monat für Aufsehen in ganz Deutschland. Die Frage „Hat Hessen ein Rassismus-Problem?“ zierte danach – in mehreren Varianten – die Titelblätter verschiedenster Medien. Doch das Bundesland Hessen will sich diese Vorwürfe nicht gefallen lassen und stellt sich entschieden dem Kampf gegen Rechtsextremismus. Innenminister Peter Beuth (CDU) hat dazu verschiedene Maßnahmen aufgeführt. „Auf diese Taten lassen wir eindeutige Antworten folgen. Ohne Schaum vor dem Mund aber mit klarer Kante stellen wir uns Extremismus und Hass entgegen“, betonte Beuth.
Dabei hat Hessen zumindest statistisch gesehen kein größeres Problem mit rechtsextremistischen Straf- und Gewalttaten als andere Bundesländer. Im bundesweiten Vergleich lag Hessen stets unter dem Durchschnitt. Handlungsbedarf gibt es offensichtlich trotzdem: Um weiterhin mit umfangreichen Maßnahmen der Sicherheitsbehörden konsequent den Druck auf rechte Straftäter und die rechtsextremistische Szene zu erhöhen, hat das Land die „Besondere Aufbauorganisation (BAO) Hessen R“ bei der hessischen Polizei geschaffen, die im Hessischen Landeskriminalamt angesiedelt ist. Neben der Leitung der BAO im Hessischen Landeskriminalamt ist in jedem Flächenpräsidium ein eigener Regionalabschnitt mit weiteren Unterabschnitten gebildet worden. So könne die BAO flächendeckend in Hessen agieren.
Dass sich rechte Hetze in unserer heutigen Zeit über das Internet und vor allem über die sozialen Medien verbreitet, sollte allgemein bekannt sein. Für viele stellen Facebook und Co. regelrecht einen rechtsfreien Raum dar und die Anonymität, die soziale Medien bieten, macht es umso einfacher. Die Hessische Landesregierung setzt daher auf das Aktionsprogramm „Hessen gegen Hetze“, bei dem Hasskommentare nicht nur gelöscht, sondern auch strafrechtlich verfolgt werden sollen. Das Land wird dafür eine Meldestelle für Bürgerinnen und Bürger einrichten. „Nicht zuletzt der Mord an Walter Lübcke hat uns gezeigt, welche Entgrenzung durch die Anonymität im Internet möglich ist. Extremistische Tendenzen und Hate Speech müssen wir auch online frühzeitig bekämpfen. Die hessischen Sicherheitsbehörden werden sich dieser Aufgabe mit Nachdruck widmen“, so Beuth.
Auch das Waffengesetz soll sich ändern: Bereits Mitte September hat der Bundesrat der hessischen Initiative zur Verschärfung des deutschen Waffenrechts zugestimmt. Damit soll verhindert werden, dass Extremisten legal an eine Waffe gelangen. „Wir müssen als Staat endlich sicherstellen, dass kein Extremist legal eine Waffe besitzen darf“, sagte Beuth. Im Jahr 2017 wurden bereits auf hessische Initiative hin die Anforderungen für die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit abgesenkt. Seither genügt ein auf Tatsachen begründeter Verdacht, um eine Regelunzuverlässigkeit zu begründen – und damit eine Waffe zu entziehen oder die waffenrechtlichen Erlaubnisse zu versagen. Hessen dringt auf eine Regelunzuverlässigkeit von Extremisten. Damit diese Regelung Eingang in das Waffengesetz findet, muss nun noch der Bundestag zustimmen.
Eine Sondereinheit soll zudem auch Extremisten prüfen, die über einen längeren Zeitraum nicht mit extremistischen Aktivitäten in Erscheinung getreten sind. Um sicher zu gehen, dass sich solche Personen vom Extremismus distanziert haben und von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht, nehmen die hessischen Verfassungsschützer nun gezielt diese vermeintlich „abgekühlten“ Extremisten gesondert in den Blick. Das Landesamt für Verfassungsschutz habe dafür ein Verfahren entwickelt, mit dem geprüft werde, ob jemand weiterhin ein Fall für den Verfassungsschutz bliebe, erklärte Beuth.
Beuth verspricht sich auch durch das im März dieses Jahres eröffnete Hessische Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentrum (HETAZ) eine enge Zusammenarbeit im Bereich Extremismus- und Terror-Gefahrenabwehr. „Mit dem HETAZ haben wir diese Zusammenarbeit auch mit der justiziellen Strafverfolgung institutionalisiert", sagte Beuth. Neben dem Kampf gegen den Rechtsextremismus liegt im HETAZ ein weiterer Schwerpunkt auf den strategischen Maßnahmen der Sicherheitsorgane gegen die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus.
Rechtsextremismus bei der hessischen Polizei
Mit den Maßnahmen reagiert Hessen zwar auf Vorfälle wie den Mord an Walter Lübcke oder den Anschlag in Wächtersbach, doch die Vorfälle in der hessischen Polizei werden damit nicht zwingend abgedeckt. In einem Interview mit Spiegel Online sagte Innenminister Beuth vergangene Woche, dass gegen fast 40 Beamtinnen und Beamte wegen des Verdachts auf einen rechtsextremistischen Hintergrund ermittelt wurde. Mehr als ein Dutzend dieser Verfahren seien eingestellt worden, in fünf Fällen sei die Person entlassen worden. Um den Ruf der hessischen Polizei zu wahren, wolle Beuth mit konsequenten Ermittlungen zeigen, dass jedem kleinen Verdacht nachgegangen werde und dass Fremdenfeindlichkeit auf keinen Fall geduldet werde. Beuth hatte eine wissenschaftliche Studie zu den Problemen bei der Polizei in Auftrag gegeben, ist aber auch davon überzeugt, dass es sich „um individuelles Fehlverhalten handelt“.
Dabei hat Hessen zumindest statistisch gesehen kein größeres Problem mit rechtsextremistischen Straf- und Gewalttaten als andere Bundesländer. Im bundesweiten Vergleich lag Hessen stets unter dem Durchschnitt. Handlungsbedarf gibt es offensichtlich trotzdem: Um weiterhin mit umfangreichen Maßnahmen der Sicherheitsbehörden konsequent den Druck auf rechte Straftäter und die rechtsextremistische Szene zu erhöhen, hat das Land die „Besondere Aufbauorganisation (BAO) Hessen R“ bei der hessischen Polizei geschaffen, die im Hessischen Landeskriminalamt angesiedelt ist. Neben der Leitung der BAO im Hessischen Landeskriminalamt ist in jedem Flächenpräsidium ein eigener Regionalabschnitt mit weiteren Unterabschnitten gebildet worden. So könne die BAO flächendeckend in Hessen agieren.
Dass sich rechte Hetze in unserer heutigen Zeit über das Internet und vor allem über die sozialen Medien verbreitet, sollte allgemein bekannt sein. Für viele stellen Facebook und Co. regelrecht einen rechtsfreien Raum dar und die Anonymität, die soziale Medien bieten, macht es umso einfacher. Die Hessische Landesregierung setzt daher auf das Aktionsprogramm „Hessen gegen Hetze“, bei dem Hasskommentare nicht nur gelöscht, sondern auch strafrechtlich verfolgt werden sollen. Das Land wird dafür eine Meldestelle für Bürgerinnen und Bürger einrichten. „Nicht zuletzt der Mord an Walter Lübcke hat uns gezeigt, welche Entgrenzung durch die Anonymität im Internet möglich ist. Extremistische Tendenzen und Hate Speech müssen wir auch online frühzeitig bekämpfen. Die hessischen Sicherheitsbehörden werden sich dieser Aufgabe mit Nachdruck widmen“, so Beuth.
Auch das Waffengesetz soll sich ändern: Bereits Mitte September hat der Bundesrat der hessischen Initiative zur Verschärfung des deutschen Waffenrechts zugestimmt. Damit soll verhindert werden, dass Extremisten legal an eine Waffe gelangen. „Wir müssen als Staat endlich sicherstellen, dass kein Extremist legal eine Waffe besitzen darf“, sagte Beuth. Im Jahr 2017 wurden bereits auf hessische Initiative hin die Anforderungen für die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit abgesenkt. Seither genügt ein auf Tatsachen begründeter Verdacht, um eine Regelunzuverlässigkeit zu begründen – und damit eine Waffe zu entziehen oder die waffenrechtlichen Erlaubnisse zu versagen. Hessen dringt auf eine Regelunzuverlässigkeit von Extremisten. Damit diese Regelung Eingang in das Waffengesetz findet, muss nun noch der Bundestag zustimmen.
Eine Sondereinheit soll zudem auch Extremisten prüfen, die über einen längeren Zeitraum nicht mit extremistischen Aktivitäten in Erscheinung getreten sind. Um sicher zu gehen, dass sich solche Personen vom Extremismus distanziert haben und von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht, nehmen die hessischen Verfassungsschützer nun gezielt diese vermeintlich „abgekühlten“ Extremisten gesondert in den Blick. Das Landesamt für Verfassungsschutz habe dafür ein Verfahren entwickelt, mit dem geprüft werde, ob jemand weiterhin ein Fall für den Verfassungsschutz bliebe, erklärte Beuth.
Beuth verspricht sich auch durch das im März dieses Jahres eröffnete Hessische Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentrum (HETAZ) eine enge Zusammenarbeit im Bereich Extremismus- und Terror-Gefahrenabwehr. „Mit dem HETAZ haben wir diese Zusammenarbeit auch mit der justiziellen Strafverfolgung institutionalisiert", sagte Beuth. Neben dem Kampf gegen den Rechtsextremismus liegt im HETAZ ein weiterer Schwerpunkt auf den strategischen Maßnahmen der Sicherheitsorgane gegen die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus.
Rechtsextremismus bei der hessischen Polizei
Mit den Maßnahmen reagiert Hessen zwar auf Vorfälle wie den Mord an Walter Lübcke oder den Anschlag in Wächtersbach, doch die Vorfälle in der hessischen Polizei werden damit nicht zwingend abgedeckt. In einem Interview mit Spiegel Online sagte Innenminister Beuth vergangene Woche, dass gegen fast 40 Beamtinnen und Beamte wegen des Verdachts auf einen rechtsextremistischen Hintergrund ermittelt wurde. Mehr als ein Dutzend dieser Verfahren seien eingestellt worden, in fünf Fällen sei die Person entlassen worden. Um den Ruf der hessischen Polizei zu wahren, wolle Beuth mit konsequenten Ermittlungen zeigen, dass jedem kleinen Verdacht nachgegangen werde und dass Fremdenfeindlichkeit auf keinen Fall geduldet werde. Beuth hatte eine wissenschaftliche Studie zu den Problemen bei der Polizei in Auftrag gegeben, ist aber auch davon überzeugt, dass es sich „um individuelles Fehlverhalten handelt“.
1. Oktober 2019, 13.11 Uhr
Elena Zompi
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