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Europawahl 2024
Stadt gibt wichtigen Hinweis zum Wahlverfahren
Die Europawahl steht bevor. Was Wahlberechtigte aus dem EU-Ausland beachten müssen, hat die Stadt Frankfurt nun bekannt gegeben.
Auf den Tag genau in zwei Monaten findet die Europawahl 2024 statt – nämlich am 9. Juni. In Frankfurt leben viele Menschen, die daran teilnehmen können. Wählen dürfen sowohl die deutschen Staatsbürger als auch alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen 26 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die Stadt hat nun für letztere, die bisher nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wichtige Informationen zur Wahlberechtigung postalisch versandt.
Um nämlich in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden und an der Europawahl teilnehmen zu können, muss in diesem Fall ein Antrag bei der deutschen Wohnsitzgemeinde gestellt werden. Das ist bis Sonntag (19. Mai) möglich. Wer bereits bei einer früheren EU-Wahl – 1999 oder später – einen solchen Antrag innerhalb Deutschlands gestellt hat und seitdem nicht ins Ausland gezogen ist, braucht keinen neuen Antrag zu stellen. Diese Personen stehen wie die deutschen Wahlberechtigten ohnehin im Wählerverzeichnis und erhalten automatische eine Wahlbenachrichtigung.
Info
Per Post an Wahlamt, 60275 Frankfurt am Main. Das Formular und ein Merkblatt kann unter bundeswahlleiterin.de abgerufen werden. (Ein Rückversand per E-Mail ist nicht zulässig!)
Persönlich von Montag, 29. April, bis Freitag, 17. Mai, im Wahlamt, Briefwahllokal, Stiftstraße 29, 60313 Frankfurt am Main. Öffnungszeiten: Montag 9 bis 17 Uhr; Dienstag, Mittwoch und Freitag 7.30 bis 13 Uhr; Donnerstag 10 bis 18 Uhr.
Während des Europafestes auf dem Römerberg am Donnerstag, 9. Mai, in der Bürgerberatung (Adresse: Hinter dem Lämmchen 6, 60311 Frankfurt am Main; Öffnungszeit: 10 bis 18 Uhr).
Europawahl 2024: Rund 84 000 Frankfurter sind noch nicht im Wählerverzeichnis
Alle wahlberechtigten Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können bei der Europawahl nur einmal wählen, das heißt entweder im Wohnsitz- oder ihrem Herkunftsmitgliedstaat. Für die rund 84 000 Unionsbürger in Frankfurt, die bisher nicht im Wählerverzeichnis vermerkt sind, hat Wahldezernentin Eileen O’Sullivan (Volt) außerdem noch folgenden Hinweis: „Hat man sich für die Eintragung ins Frankfurter Wählerverzeichnis entschieden, stehen ausschließlich die in Deutschland beziehungsweise in Hessen zugelassenen Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen zur Wahl, nicht die des Herkunftslandes.“
Info
Das 10. Europäische Parlament wird in der Europäischen Union vom 6. bis 9. Juni 2024 gewählt. Erstmals beträgt das Mindestalter in Deutschland 16 Jahre. Weitere Informationen zur Europawahl allgemein, zur Wahlberechtigung und Antragstellung stehen zudem online hier unter der Rubrik Europawahl 2024/Wahlberechtigung von EU-Staatsangehörigen und im Ausland lebenden Deutschen für Interessierte zur Verfügung.
Um nämlich in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden und an der Europawahl teilnehmen zu können, muss in diesem Fall ein Antrag bei der deutschen Wohnsitzgemeinde gestellt werden. Das ist bis Sonntag (19. Mai) möglich. Wer bereits bei einer früheren EU-Wahl – 1999 oder später – einen solchen Antrag innerhalb Deutschlands gestellt hat und seitdem nicht ins Ausland gezogen ist, braucht keinen neuen Antrag zu stellen. Diese Personen stehen wie die deutschen Wahlberechtigten ohnehin im Wählerverzeichnis und erhalten automatische eine Wahlbenachrichtigung.
Per Post an Wahlamt, 60275 Frankfurt am Main. Das Formular und ein Merkblatt kann unter bundeswahlleiterin.de abgerufen werden. (Ein Rückversand per E-Mail ist nicht zulässig!)
Persönlich von Montag, 29. April, bis Freitag, 17. Mai, im Wahlamt, Briefwahllokal, Stiftstraße 29, 60313 Frankfurt am Main. Öffnungszeiten: Montag 9 bis 17 Uhr; Dienstag, Mittwoch und Freitag 7.30 bis 13 Uhr; Donnerstag 10 bis 18 Uhr.
Während des Europafestes auf dem Römerberg am Donnerstag, 9. Mai, in der Bürgerberatung (Adresse: Hinter dem Lämmchen 6, 60311 Frankfurt am Main; Öffnungszeit: 10 bis 18 Uhr).
Alle wahlberechtigten Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können bei der Europawahl nur einmal wählen, das heißt entweder im Wohnsitz- oder ihrem Herkunftsmitgliedstaat. Für die rund 84 000 Unionsbürger in Frankfurt, die bisher nicht im Wählerverzeichnis vermerkt sind, hat Wahldezernentin Eileen O’Sullivan (Volt) außerdem noch folgenden Hinweis: „Hat man sich für die Eintragung ins Frankfurter Wählerverzeichnis entschieden, stehen ausschließlich die in Deutschland beziehungsweise in Hessen zugelassenen Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen zur Wahl, nicht die des Herkunftslandes.“
Das 10. Europäische Parlament wird in der Europäischen Union vom 6. bis 9. Juni 2024 gewählt. Erstmals beträgt das Mindestalter in Deutschland 16 Jahre. Weitere Informationen zur Europawahl allgemein, zur Wahlberechtigung und Antragstellung stehen zudem online hier unter der Rubrik Europawahl 2024/Wahlberechtigung von EU-Staatsangehörigen und im Ausland lebenden Deutschen für Interessierte zur Verfügung.
9. April 2024, 14.15 Uhr
Till Geginat
Till Geginat
Jahrgang 1994, Studium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft an der Goethe Universität Frankfurt, seit November 2022 beim JOURNAL FRANKFURT. Mehr von Till
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