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Europawahl 2024
Alle Informationen zur Europawahl in Frankfurt
Am 9. Juni wird zum zehnten Mal das Europäische Parlament gewählt. Alle wichtigen Informationen rund um das Wahlverfahren in Frankfurt lesen Sie hier.
Nachdem die Stadt bereits Anfang des Monats einen wichtigen Hinweis für in Deutschland lebende Wahlberechtigte aus dem EU-Ausland gegeben hat, folgten am gestrigen Mittwoch (24. April) die allgemeinen Informationen zur Europawahl für Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger: Am 9. Juni 2024 wird das 10. Europäische Parlament gewählt. Wahlberechtigt sind – sowohl passiv als auch aktiv – erstmals alle, die am Wahltag das 16. Lebensalter vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten. Allein in Frankfurt werden das laut Wählerverzeichnis voraussichtlich mindestens 440 000 Personen sein. Stichtag für die Eintragung ist diesen Sonntag (28. April).
Zur Wahl stehen in Hessen insgesamt 34 Parteien, sechs weniger als noch im Jahr 2019. Während die CDU mit einer eigenen Landesliste für Hessen antritt, haben die übrigen Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen jeweils gemeinsame Listen für alle Bundesländer aufgestellt. Auch die Flügelpartei Mera25 der paneuropäischen DiEM25-Bewegung von Yanis Varoufakis – gegen den kürzlich ein Einreiseverbot verhängt wurde – hat es auf den Stimmzettel geschafft. Sie ist eine von 13 neuen Parteien und Vereinigungen.
Info
Eine Übersicht über alle Wahlvorschläge finden Sie hier.
Einen Musterstimmzettel können Sie hier einsehen.
Europawahl 2024 in Frankfurt: Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen
Ab Montag (29. April) werden die Wahlbenachrichtigungen an alle in das Wählerverzeichnis eingetragenen Personen verschickt. Sie sollten bis zum 19. Mai eingetroffen sein. Ist das nicht der Fall, wird Bürgerinnen und Bürgern geraten, sich unverzüglich mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen. Darüber hinaus besteht dort im Zeitraum vom 21. bis zum 24. Mai die Möglichkeit, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein personalisierter QR-Code, mit dem die Unterlagen zur Briefwahl auf einfachem Wege beantragt werden können. Des Weiteren können die Unterlagen online, postalisch, per E-Mail oder Fax angefordert und ab dem 29. April persönlich im Briefwahllokal beantragt und mitgenommen werden. Vor Ort kann der rote Wahlbrief auch direkt in einer Kabine ausgefüllt und in die Wahlurne eingeworfen werden.
Versand und Abgabe der Briefwahlunterlagen
Gesetzlich ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen bis zum 7. Juni um 18 Uhr möglich; es wird allerdings empfohlen, den Antrag bis zum 29. Mai zu stellen, damit genügend Zeit für Versand und Rückversand bleibt. Wahlbriefe, die bis zur regulären Samstagsleerung am 8. Juni in die gelben Postbriefkästen eingeworfen werden, werden der Wahlbehörde noch rechtzeitig von der Deutschen Post übergeben.
Am Wahlwochenende können die Briefe auch bis Sonntag 18 Uhr in die Hausbriefkästen des Wahlamts sowie des Bürgeramts Statistik und Wahlen oder des Bürgeramts Höchst geworfen werden. Außerdem ist sonntags eine persönliche Abgabe bei der zentralen Briefwahlergebnisermittlung in der Messehalle möglich.
Info
Wahlamt
Briefwahllokal, Stiftstraße 29
Öffnungszeiten: Mo 9-17 Uhr; Di, Mi & Fr 7.30-13 Uhr; Do 10-18 Uhr
Ausnahmen: Di, 21. Mai 7.30-11.45 Uhr; Fr, 7. Juni 7.30-18 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Zeil 3
Bürgeramt Höchst, Dalbergstraße 14
Zentrale Briefwahlergebnisermittlung: Messehalle 1, Friedrich-Erhard-Anlage 1
Europawahl 2024 in Frankfurt: Wahltag, Wahllokale und Wahlhelfende
Am Wahlsonntag sind 375 Wahlräume von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Fast alle davon sind barrierefrei zugänglich. Die Barrierefreiheit wird mit einem Piktogramm auf der Wahlbenachrichtigung gekennzeichnet, kann aber auch online unter der Rubrik „Wo ist mein Wahllokal?“ eingesehen werden. Wahlberechtigte im Besitz eines Frankfurter Wahlscheins (Versand erfolgt mit den Briefwahlunterlagen) können gegen dessen Vorlage in einem beliebigen Wahlraum innerhalb des Stadtgebiets wählen.
Um die Stimmabgabe zu erleichtern, sollten sowohl die Wahlbenachrichtigung als auch ein amtliches Ausweisdokument zur Wahl mitgebracht werden. Wahlberechtigte, die ohne Benachrichtigung kommen, dürfen selbstverständlich trotzdem wählen, sofern sie im Wählerverzeichnis des Wahlbezirks eingetragen sind und sich gegenüber des Wahlvorstands ausweisen können. Vereinzelt sind noch Plätze in den ehrenamtlichen Wahlvorständen frei, die Aufwandsentschädigung liegt je nach Funktion zwischen 55 und 60 Euro. Wahlhelfende müssen selbst zur Europawahl berechtigt sein.
Info
Registrieren können Sie sich hier oder per E-Mail an wahlvorstaende@stadt-frankfurt.de
Europawahl 2024 in Frankfurt: Ergebnisse
Die ersten vorläufigen Ergebnisse der Europawahl werden am 9. Juni gegen 19 Uhr erwartet. Am Vormittag des 10. Juni werden sie bei einer Pressekonferenz von Stadträtin Eileen O’Sullivan vorgestellt und am Freitag, den 14. Juni, um 10 Uhr stellt der Stadtwahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung das endgültige Endergebnis für Frankfurt fest. Alle Entwicklungen lesen Sie hier und im JOURNAL.
Info
Weitere Informationen zur Europawahl 2024 – auch in Leichter Sprache – gibt es hier.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Wahlen
E-Mail: wahlamt.info@stadt-frankfurt.de
Tel.: 069/212-40400
Zur Wahl stehen in Hessen insgesamt 34 Parteien, sechs weniger als noch im Jahr 2019. Während die CDU mit einer eigenen Landesliste für Hessen antritt, haben die übrigen Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen jeweils gemeinsame Listen für alle Bundesländer aufgestellt. Auch die Flügelpartei Mera25 der paneuropäischen DiEM25-Bewegung von Yanis Varoufakis – gegen den kürzlich ein Einreiseverbot verhängt wurde – hat es auf den Stimmzettel geschafft. Sie ist eine von 13 neuen Parteien und Vereinigungen.
Eine Übersicht über alle Wahlvorschläge finden Sie hier.
Einen Musterstimmzettel können Sie hier einsehen.
Ab Montag (29. April) werden die Wahlbenachrichtigungen an alle in das Wählerverzeichnis eingetragenen Personen verschickt. Sie sollten bis zum 19. Mai eingetroffen sein. Ist das nicht der Fall, wird Bürgerinnen und Bürgern geraten, sich unverzüglich mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen. Darüber hinaus besteht dort im Zeitraum vom 21. bis zum 24. Mai die Möglichkeit, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein personalisierter QR-Code, mit dem die Unterlagen zur Briefwahl auf einfachem Wege beantragt werden können. Des Weiteren können die Unterlagen online, postalisch, per E-Mail oder Fax angefordert und ab dem 29. April persönlich im Briefwahllokal beantragt und mitgenommen werden. Vor Ort kann der rote Wahlbrief auch direkt in einer Kabine ausgefüllt und in die Wahlurne eingeworfen werden.
Versand und Abgabe der Briefwahlunterlagen
Gesetzlich ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen bis zum 7. Juni um 18 Uhr möglich; es wird allerdings empfohlen, den Antrag bis zum 29. Mai zu stellen, damit genügend Zeit für Versand und Rückversand bleibt. Wahlbriefe, die bis zur regulären Samstagsleerung am 8. Juni in die gelben Postbriefkästen eingeworfen werden, werden der Wahlbehörde noch rechtzeitig von der Deutschen Post übergeben.
Am Wahlwochenende können die Briefe auch bis Sonntag 18 Uhr in die Hausbriefkästen des Wahlamts sowie des Bürgeramts Statistik und Wahlen oder des Bürgeramts Höchst geworfen werden. Außerdem ist sonntags eine persönliche Abgabe bei der zentralen Briefwahlergebnisermittlung in der Messehalle möglich.
Wahlamt
Briefwahllokal, Stiftstraße 29
Öffnungszeiten: Mo 9-17 Uhr; Di, Mi & Fr 7.30-13 Uhr; Do 10-18 Uhr
Ausnahmen: Di, 21. Mai 7.30-11.45 Uhr; Fr, 7. Juni 7.30-18 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Zeil 3
Bürgeramt Höchst, Dalbergstraße 14
Zentrale Briefwahlergebnisermittlung: Messehalle 1, Friedrich-Erhard-Anlage 1
Am Wahlsonntag sind 375 Wahlräume von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Fast alle davon sind barrierefrei zugänglich. Die Barrierefreiheit wird mit einem Piktogramm auf der Wahlbenachrichtigung gekennzeichnet, kann aber auch online unter der Rubrik „Wo ist mein Wahllokal?“ eingesehen werden. Wahlberechtigte im Besitz eines Frankfurter Wahlscheins (Versand erfolgt mit den Briefwahlunterlagen) können gegen dessen Vorlage in einem beliebigen Wahlraum innerhalb des Stadtgebiets wählen.
Um die Stimmabgabe zu erleichtern, sollten sowohl die Wahlbenachrichtigung als auch ein amtliches Ausweisdokument zur Wahl mitgebracht werden. Wahlberechtigte, die ohne Benachrichtigung kommen, dürfen selbstverständlich trotzdem wählen, sofern sie im Wählerverzeichnis des Wahlbezirks eingetragen sind und sich gegenüber des Wahlvorstands ausweisen können. Vereinzelt sind noch Plätze in den ehrenamtlichen Wahlvorständen frei, die Aufwandsentschädigung liegt je nach Funktion zwischen 55 und 60 Euro. Wahlhelfende müssen selbst zur Europawahl berechtigt sein.
Registrieren können Sie sich hier oder per E-Mail an wahlvorstaende@stadt-frankfurt.de
Die ersten vorläufigen Ergebnisse der Europawahl werden am 9. Juni gegen 19 Uhr erwartet. Am Vormittag des 10. Juni werden sie bei einer Pressekonferenz von Stadträtin Eileen O’Sullivan vorgestellt und am Freitag, den 14. Juni, um 10 Uhr stellt der Stadtwahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung das endgültige Endergebnis für Frankfurt fest. Alle Entwicklungen lesen Sie hier und im JOURNAL.
Weitere Informationen zur Europawahl 2024 – auch in Leichter Sprache – gibt es hier.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Wahlen
E-Mail: wahlamt.info@stadt-frankfurt.de
Tel.: 069/212-40400
24. April 2024, 15.15 Uhr
Sina Claßen
Sina Claßen
Studium der Publizistik und des Öffentlichen Rechts an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Seit Oktober 2023 beim Journal Frankfurt. Mehr von Sina
Claßen >>
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