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Entscheidung des Verwaltungsgerichts

"Widerstand Ost West" darf auf dem Rossmarkt demonstrieren

Die islamfeindliche Gruppe "Widerstand Ost West" darf wie geplant am 20. Juni auf dem Rossmarkt demonstrieren. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat die Auflagenverfügung der Stadt für rechtswidrig erklärt. Die Stadt klagt dagegen.
Die Demonstration der islamfeindlichen Gruppe "Widerstand Ost West" kann wie ursprünglich geplant am 20. Juni auf dem Rossmarkt stattfinden. Das Verwaltungsgericht hat damit der Anmelderin Ester Seitz Recht gegeben und die Auflagenverfügung der Stadt für rechtswidrig erklärt. Die Versammlungsbehörde wollte die Demo aus Sicherheitsgründen nach Fechenheim verlegen, weil gewaltsuchende Hooligans und Rechtsextreme sowie gewaltbereite Linksextreme zu erwarten seien.

Diese Argumentation konnte das Gericht nicht nachvollziehen und verweist auf das Recht auf das Demonstrations- und Versammlungsrecht, das "auch und vor allem anders denkenden Minderheiten zugute komme". Diese hätten das Recht über Ort, Zeitpunkt und Art und Inhalt der Veranstaltung zu bestimmen. Im Hinblick auf die Pegida- und Freie Bürger-Demos teilt das Gericht mit: Aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte aus vorangegangenen Demonstrationen sei aber auch festzustellen, dass es jeweils zu erheblichen Aggressionen und Angriffen durch die Gegenprotestbewegung gekommen sei, heißt es in der Begründung. Straftäter und Aggressoren seien fast ausschließlich aus dem Personenkreis der Gegendemonstranten gekommen.

Die Demo von "Widerstand Ost West" soll um 13 Uhr auf dem Rossmarkt beginnen. Mehrere linke Gruppen haben Gegenprotest angekündigt, unter anderem auch das Römerbergbündnis. Die Polizei rechnet mit 500 rechten Demonstranten und 10.000 Gegnern.

UPDATE: Die Stadt Frankfurt hat gegen den Beschluss Beschwerde beim hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt.
 
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18. Juni 2015, 11.30 Uhr
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