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Foto: Adobe Stock/helmutvogler
Foto: Adobe Stock/helmutvogler

Corona-Impfung

Landgericht Frankfurt weist Klage gegen Biontech ab

Das Landgericht Frankfurt hat die Klage einer Frau gegen den Impfstoffhersteller Biontech wegen Nebenwirkungen der Corona-Impfung abgewiesen.
Update, 15. Februar: Am Mittwoch (14. Februar) wies das Landgericht die Klage ab. „Ein Anspruch der Klägerin scheitert bereits daran, dass der Impfstoff kein unvertretbares Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweist“, erklärten die Richter. Die Klägerin habe zudem nicht nachweisen können, dass ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Arzneimittelanwendung und dem Schaden bestehe.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Klägerin hat damit die Möglichkeit, in Berufung zu gehen und es vor dem Oberlandesgericht Frankfurt anzufechten.

Prozess gegen Biontech wegen Impfschäden begann im Juli 2023

Erstmeldung: Eine Kanzlei in Wiesbaden betreut 50 Klägerinnen und Kläger wegen Schäden nach der Corona-Impfung. Die Klagen richten sich gegen alle vier großen Hersteller von Corona-Impfstoffen. Jeder Fall muss dabei einzeln verhandelt werden oder es muss ein Vergleich erzielt werden. Der erste Prozess gegen den Mainzer Impfstoff-Hersteller Biontech steht in Frankfurt an. Juristinnen und Juristen sowie Medizinerinnen und Mediziner werden der Frage nach dem Zusammenhang zwischen der Corona-Impfung und Symptomen oder auch Impfschäden nachgehen. Diese Frage soll am Ende von Gutachtern vor Gericht beantwortet werden.

Zuvor war der erste Prozess in Frankfurt für den 28. April vorgesehen, nun wurde er aber auf den 7. Juli verschoben. Klägerin ist eine Frau, die durch die Impfung unter anderem einen Herzschaden davongetragen habe. Nach Angaben ihres Anwalts sei die Frau selbst in einem medizinischen Beruf tätig, zudem wolle sie unbekannt bleiben. Hersteller Biontech sieht keinen kausalen Zusammenhang zwischen den dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Impfung mit Comirnaty in den bisher durch Biontech geprüften Fällen.

Hersteller von Haftung befreit

Für die Corona-Impfstoffe gelten das Arzneimittelrecht und das Produkthaftungsgesetz. Der Hersteller kann somit zur Verantwortung gezogen werden, wenn ein Produktionsfehler vorliegt. Bei einer fehlerhaften Verabreichung des Arzneimittels, haftet die impfende Person. Im Rahmen der EU-Verträge wurden die Impfstoffhersteller jedoch weitestgehend von der Haftung befreit. Nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) liegt die Haftung beim deutschen Staat, den Länden und den Krankenkassen.

Wie sehen die Impfschäden aus?

Die Kardiologie in Marburg richtete im Januar 2022 eine eigene Sprechstunde für Patienten ein, die nach einer Corona-Impfung Symptome entwickelten. Dort sei den Medizinerinnen und Medizinern aufgefallen, dass Menschen, die unter Long Covid leiden und jene, bei denen eine Corona-Impfung schwere Nebenwirkungen auslöst, oft dieselben Beschwerden haben. Dazu zählen Müdigkeit, Schwäche, Nervenschmerzen, Schwindel, Herzkreislauf-Probleme oder auch Lähmungen.

Zahlreiche Fälle abgelehnt

Neben der Wiesbadener Kanzlei betreut eine Düsseldorfer Kanzlei zahlreiche Klagende. Diese hat nach eigenen Angaben rund 3000 Anfragen erhalten, aus denen 810 Mandate wurden, aus denen wiederum 135 Klagen resultierten. Bei der Wiesbadener Kanzlei seien es 850 Mandate und 50 Klagen. Somit wurden mehrere Hunderte Fälle abgelehnt.
 
15. Februar 2024, 12.10 Uhr
tig/sfk
 
 
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Text: tt/dpa / Foto: © Adobestock/ Animaflora PicsStock
 
 
 
 
 
 
 
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