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Bundesverfassungsgericht
NPD-Nachfolgepartei bekommt keine Finanzierung mehr
Das Bundesverfassungsgericht hat der NPD-Nachfolgerin „Die Heimat“ für sechs Jahre lang die Parteienfinanzierung gestrichen. In Frankfurt trat die Partei zuletzt bei der Bundestagswahl im Jahr 2021 an.
Sieben Jahre ist es her, dass sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen ein NPD-Verbot entschieden hat. Die Begründung lautete damals: Die Partei könne ihre verfassungsfeindlichen Ziele aufgrund fehlenden Einflusses nicht erreichen. In der Zwischenzeit hat die NPD sich in „Die Heimat“ umbenannt und eine Gesetzesänderung macht es mittlerweile möglich, dass einer Partei auch dann staatliche Finanzmittel entzogen werden können, wenn sie nicht verboten ist.
Einen eben solchen Entzug, für den gesetzlich vorgegebenen Zeitraum von sechs Jahren, hatten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung für „Die Heimat“ beim Verfassungsgericht beantragt. Am Dienstag, 23. Januar, urteilte das Karlsruher Gericht und entschied, der NPD-Nachfolgepartei die staatliche Parteienfinanzierung zu streichen, zumal diese darauf ausgerichtet sei, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Es ist die erste Entscheidung dieser Art.
„Die Heimat“ profitiert künftig nicht mehr von Steuervergünstigungen
Im Gegensatz zu einem Parteiverbot – was seit den Correctiv-Recherchen auch bezüglich der AfD gefordert und diskutiert wird – setzt der Entzug der Finanzierung nicht voraus, dass der Einfluss der betroffenen Partei groß genug ist, um ihre verfassungsfeindlichen Ziele potenziell zu erreichen. Zu diesen Zielen gehöre die Errichtung eines autoritären Nationalstaates, der in seinem Wesen mit dem Nationalsozialismus verwandt sei. Außerdem verstoße der von der „Heimat“ verwendete ethnische Volksbegriff gegen Artikel 1 des Grundgesetzes.
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entfallen für die NPD-Nachfolgerin vor allem Steuervergünstigungen, beispielsweise im Fall von Spenden an die Partei. Zuletzt hatte „Die Heimat“ nicht genügend Stimmen von Wählerinnen und Wählern bekommen, um Zuschüsse zu erhalten. Bei den Bundestagswahlen 2021 fuhr die NPD in Frankfurt mit 201 gültigen Zweitstimmen ein Ergebnis von 0,1 Prozent ein; wiederum 0,1 Prozent weniger als noch 2017. Zur Hessen-Wahl vergangenen Oktober trat sie gar nicht erst an.
Einen eben solchen Entzug, für den gesetzlich vorgegebenen Zeitraum von sechs Jahren, hatten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung für „Die Heimat“ beim Verfassungsgericht beantragt. Am Dienstag, 23. Januar, urteilte das Karlsruher Gericht und entschied, der NPD-Nachfolgepartei die staatliche Parteienfinanzierung zu streichen, zumal diese darauf ausgerichtet sei, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Es ist die erste Entscheidung dieser Art.
Im Gegensatz zu einem Parteiverbot – was seit den Correctiv-Recherchen auch bezüglich der AfD gefordert und diskutiert wird – setzt der Entzug der Finanzierung nicht voraus, dass der Einfluss der betroffenen Partei groß genug ist, um ihre verfassungsfeindlichen Ziele potenziell zu erreichen. Zu diesen Zielen gehöre die Errichtung eines autoritären Nationalstaates, der in seinem Wesen mit dem Nationalsozialismus verwandt sei. Außerdem verstoße der von der „Heimat“ verwendete ethnische Volksbegriff gegen Artikel 1 des Grundgesetzes.
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entfallen für die NPD-Nachfolgerin vor allem Steuervergünstigungen, beispielsweise im Fall von Spenden an die Partei. Zuletzt hatte „Die Heimat“ nicht genügend Stimmen von Wählerinnen und Wählern bekommen, um Zuschüsse zu erhalten. Bei den Bundestagswahlen 2021 fuhr die NPD in Frankfurt mit 201 gültigen Zweitstimmen ein Ergebnis von 0,1 Prozent ein; wiederum 0,1 Prozent weniger als noch 2017. Zur Hessen-Wahl vergangenen Oktober trat sie gar nicht erst an.
23. Januar 2024, 14.39 Uhr
Sina Claßen
Sina Claßen
Studium der Publizistik und des Öffentlichen Rechts an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Seit Oktober 2023 beim Journal Frankfurt. Mehr von Sina
Claßen >>
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