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Amtsgericht verurteilt Steinewerfer vom 18. März

Bewährung für Blockupisten

Das Amtsgericht hat den italienischen Blockupy-Aktivisten Frederico A. zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Er hatte bei der EZB-Eröffnung Steine auf Polizisten geworfen und die Tat gestanden.
Der Blockupy-Aktivist Frederico A. wurde am Mittwoch vom Amtsgericht Frankfurt zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Er hat bei den Protesten gegen die EZB-Eröffnung am 18. März 2015 in der Friedberger Anlage Steine auf Polizisten geworfen und sie dadurch verletzt.

Der 24-jährige Italiener hatte zu Beginn des Prozesses seine Tat gestanden, allerdings eingeräumt, lediglich zwei Steine geworfen zu haben – und nicht vier Steine und eine leere Bierflasche, wie ein Polizist es ihm vorgeworfen hatte. Der Angeklagte zeigte sich reumütig und beteuerte, nicht nach Frankfurt angereist zu sein, um Gewalttaten zu verüben und keiner politischen Gruppe anzugehören. Er habe die Steine aus Wut geworfen, nachdem er gesehen hätte, wie eine Freundin von Polizisten verletzt worden sei.

Durch Zeugenaussagen soll bewiesen worden sein, dass der Angeklagte fünf Steine geworfen hat. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen versuchter schwerer Körperverletzung und schwerem Landfriedensbruch.
 
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3. Juni 2015, 18.00 Uhr
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