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Vorm Verwaltungsgericht

Niederlage für Blockupy-Demonstrant

Der Polizeikessel bei der Blockupy-Demo am 1. Juni 2013 war rechtmäßig, urteilte nun auch das Verwaltungsgericht. Lediglich ein Aufenthaltsverbot gegen Demonstranten bis in die Morgenstunden war unzulässig.
Der Vorsitzende Richter des Verwaltungsgerichts, Rainald Gerster, konnte sich ein Schmunzeln nicht verkneifen, als die Verhandlung eines Blockupy-Demonstranten gegen das Land Hessen am gestrigen Mittwoch begann. Denn von rund 40 Einzelklagen landete nur diese eine auf dem Tisch von Gerster – bei allen anderen Fällen hatte das Land dem Rechtsweg widersprochen und durchgesetzt, dass vor dem Amtsgericht verhandelt wird. Und das Amtsgericht ist deutlich weniger mit versammlungstechnischen Fragen vertraut. In diesem Fall aber ließ der Beklagte – wohl aus Versehen – die Frist für den Einspruch verstreichen. „Ich freue mich, dass das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wird. Denn meiner Meinung nach sind wir auch dafür zuständig“, so der Richter.

Trotz dieses glücklichen Umstands für den Kläger, konnte er keinen Sieg verbuchen. Der Polizeikessel bei der Blockupy-Demo am 1. Juni 2013 in Frankfurt war rechtmäßig, urteilte das Gericht. Der 33-jährige Sozialarbeiter war mit hunderten anderen Demonstranten des antikapitalistischen Blocks stundenlang eingekesselt worden. Anschließend stellte die Polizei seine Personalien fest, durchsuchte ihn sowie sein Gepäck und stellte ihm ein Aufenthaltsverbot für weite Teile der Innenstadt bis 7 Uhr morgens aus. Daher klagte er wegen Freiheitsentzug. In einem Teilpunkt bekam er immerhin Recht: Das Platzverbot war nicht rechtmäßig, da zu diesem Zeitpunkt keinerlei Gefahr mehr von dem Mann ausging, so das Urteil.

Die langwierige Verhandlung drehte sich vor allem um die Frage, ob das Vorgehen der Polizei präventiv oder repressiv war. Sprich, ob der Kessel der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung diente. Verzwickt ist die Sache, da die präventive Vorgehensweise im Strafgesetz begründet ist und die repressive im Verfassungsrecht. Der Vorwurf der Kläger-Seite lautete, die Polizei habe sowohl präventiv als auch repressiv gehandelt. „Man kann sich nicht einfach aus beiden Gesetzbüchern bedienen, wie es einem gerade passt. Man muss sich von Anfang an für eines entscheiden“ erklärte der Anwalt des Klägers, Ralph Monneck. Er reichte auch, um diese Frage eindeutig zu klären, einen Antrag ein: Monneck wollte Einsicht in die Akten der Polizei, insbesondere in den Einsatzbefehl. Das Gericht wies den Antrag jedoch zurück und urteilte letztendlich, die Polizei habe schwerpunktmäßig repressiv gehandelt.

Monneck kritisierte auch das Amtsgericht in Frankfurt stark. Einige Anwalts-Kollegen von ihm seien ebenfalls im Kessel eingeschlossen worden. Und trotz mehrerer mündlicher und schriftlicher Anträge, habe sich das Gericht geweigert, zu handeln. Denn in einem solchen Fall hat eigentlich jeder Demonstrant Anspruch, seine Personalien anzugeben und ein Gericht hinzuzuziehen, um frei gelassen zu werden. „Es gab insgesamt 17 Freilassungsanträge, aber das Amtsgericht hat keinen bearbeitet“, so Monneck. Das Verhalten des Gerichts war jedoch für die Verhandlung nicht relevant. So konnte der Kläger als einzigen Erfolg verbuchen, dass er nur zwei Drittel der Gerichtskosten aufbringen muss. Ein Drittel muss das Land Hessen zahlen.

Das letzte Wort ist hier aber noch nicht gesprochen. Denn der Kläger-Anwalt kündigte bereits Berufung an. "Die Entscheidung verkennt in eklatanter Weise die Bedeutung des Grundrechtes der Freiheit der Person und den Bedeutungsgehalt des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit. Rechtsstaatliche Grundsätze des Richtervorbehalts bei einer Freiheitsentziehung werden von dem Gericht missachtet", sagte Monneck. Mischa Aschmoneit vom Blockupy-Bündnis bezeichnete das Urteil als "politischen Skandal".

Der aus Berlin stammende Kläger zeigte sich ebenfalls kampfeslustig. "Wenn im Frühjahr 2015 der EZB-Neubau eröffnet wird, protestiere ich wieder. Nach den Erfahrungen im Polizeikessel bringe ich dann auch mal einen bunten, mit Sprüchen bemalten Regenschirm mit. Unser legitimer Protest lässt sich nicht einfach einkesseln und verbieten."
 
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25. September 2014, 11.14 Uhr
Christina Weber
 
 
 
 
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