Die fristlose Kündigung von Burger King bringt Franchisepartner Yi-Ko in Bedrängnis. Müssen die betroffenen 89 Filialen wirklich schließen, droht die Insolvenz. Rechtsanwalt Walter Scheuerl will daher eine einstweilige Verfügung erwirken.
Christina Weber /
Es gehe auch um die soziale Verantwortung, sagt Rechtsanwalt Walter Scheuerl. Er vertritt den Franchisepartner Yi-Ko Holding, dem Burger King Europe am Dienstag fristlos kündigte. Yi-Ko betreibt bundesweit 89 Filialen, die nun alle schließen müssen – oder zumindest ohne Logo und Produktpalette des Fastfood-Riesen weiterarbeiten. In Frankfurt sind fünf Schnellrestaurants betroffen. Das will Scheuerl verhindern, und versucht nun eine einstweilige Verfügung gegen die Kündigung zu erwirken. Auf dem Spiel stehen 3000 Arbeitsplätze. „Wir hoffen, es klappt noch vor dem Wochenende. Ansonsten spätestens Anfang nächster Woche“, so der Anwalt. Denn die Zeit drängt. Gleichzeitig mit der Kündigung hat Burger King einen Lieferstopp verhängt. In wenigen Tagen sind die Vorräte erschöpft.
Denn bisher läuft das Geschäft wie gewohnt. Zumindest im zentral gelegenen Burger King in der Liebfrauenstraße. Hier herrscht zur Mittagszeit reger Betrieb, ein Whopper nach dem anderen wandert über die Ladentheke. Die Frankfurter lassen sich von den Vorwürfen gegen das Fastfood-Restaurant – Hygienemangel und schlechte Arbeitsbedingungen – offenbar nicht abschrecken. Dafür gibt es auch keinen Grund, versichert Scheuerl. „Wir sprechen hier überhaupt nicht über die Qualität des Essens“, sagt er. Hygienevorschriften würden seit der Enthüllungssendung des Journalisten Günter Wallraff eingehalten werden. Die TV-Sendung hatte im April 2014 den Skandal um Burger King ins Rollen gebracht.
Grundlage für die Kündigung seien ausschließlich die Arbeitsbedingungen. „Es gab vereinzelt verspätete Urlaubs- und Lohnzahlungen“, räumt Scheuerl ein. Dem werde nun nachgegangen. Auch um zu belegen, dass die Vorfälle nicht repräsentativ sind. Yi-Ko hatte ursprünglich geplant, mit Burger King eine Zusatzvereinbarung aufzusetzen, die den gängigen Franchisevertrag ergänzt. Hier sollten die Arbeitsbedingungen noch detaillierter geregelt werden. Bevor das Treffen aber zustande kam, flatterte die Kündigung ins Haus.
Scheuerl hofft nun, dass die Weiterführung des Betriebs erst einmal durch die einstweilige Verfügung gesichert wird. Danach müsse geprüft werden, ob die Kündigung überhaupt rechtens ist. „Wir hoffen auch, dass wir Burger King Europe dadurch wieder an den Tisch bekommen und einen Weg finden, die bisher sehr gute Zusammenarbeit weiterzuführen.“