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S&K-Prozesssplitter
Der Angeklagte als betrogenes Opfer
Ist der Angeklagte Hauke B. wirklich ein Betrüger, der von den Machenschaften des Frankfurter Unternehmens S&K wusste und davon profitierte? In einer ausufernden Stellungnahme sieht sich der Hamburger Geschäftsmann als Opfer.
Seit fünf Monaten schon ist das Frankfurter Landgericht damit beschäftigt zu klären, in wie weit insgesamt sechs Angeklagte, darunter die Geschäftsführer des dubiosen Frankfurter Unternehmens S&K – Stephan S. und Jonas K.–, sich in betrügerischer Absicht an den Geldern ihrer Anleger bereichert haben. Es geht um einen Schaden von 240 Millionen Euro, ein Geflecht von Unternehmen und Beteiligten und um eine große Anzahl von Geprellten. Der Fall ist kompliziert, die vorgelesene 1700-seitige Anklageschrift sprach für sich. Am 41. Prozesstag hatte erneut der angeklagte Hamburger Geschäftsmann Hauke B. das Wort. An mehreren Prozesstagen hatte er schon aus seiner 230 Seiten umfassenden Stellungnahme vorgelesen, am Dienstag fuhr er mit der zweiten Hälfte fort und ließ kaum ein gutes Haar an der Ermittlungsarbeit der Polizei und den daraus resultierenden und somit wohl falschen Schlussfolgerungen der Staatsanwaltschaft. Kurz zusammengefasst: Der seit drei Jahren in Untersuchungshaft einsitzende 49-Jährige möchte seinen guten Ruf als Geschäftsmann wiederherstellen. Er sei selbst ein Betrogener, der den seriös auftretenden Frankfurtern auf den Leim gegangen sei. Anders als die Lesung der Staatsanwaltschaft ist B.s Vortrag geprägt von Emotionalität und gelegentlichem Wortwitz.
Der Gründer und Geschäftsführer des Emissionshauses United Investors, der mit S&K insgesamt drei Fonds auflegte, ist eloquent und offenbar ein Arbeitstier. In seiner Zelle muss er unzählige Akten gewälzt und seine gutstrukturierte Stellungnahme verfasst haben, in der er aus der Anklageschrift, aber auch aus Mailkorrespondenz zitiert. Kapitelweise nimmt der Hamburger all das auseinander, was die Staatsanwaltschaft ihm zu Lasten legt und deutet logische Brüche heraus. Auch wenn Hauke B. an den Prozesstagen nicht wie die beiden Hauptangeklagten einen Anzug trägt, sondern Jeans, Hemd und Pulli, so wirkt er dennoch ernsthaft und aufgeräumt. Für seine Lektüre setzt er sich eine Lesebrille auf, die er jedes Mal wieder abnimmt, weil er bei jeder sich bietenden Gelegenheit freigesprochene Einschübe macht. Dabei runzelt er die Stirn und seine Empörung ist ihm anzusehen. Er behauptet, Teile der Anklage seien frei erfunden, es seien falsche Sachverhalte schlichtweg konstruiert worden.
An einem der vergangenen Verhandlungstage hatte bereits der zweite United Investors-Geschäftsführer Thomas G. eine Erklärung abgegeben, die vergleichsweise kurz ausfiel. G. hatte sich bei den Anlegern entschuldigt, weil sie ihr Geld verloren haben, nur weil sie ihm geglaubt hätten. Dabei sei er mit dem Fondsgeschäft gar nicht so vertraut gewesen und habe sich nur um den Vertrieb gekümmert. „Herr G. musste den Eindruck haben, dass da richtig was los ist bei S&K“, sagte auch Hauke B. am Dienstag. Er selbst habe keinen Zweifel gehabt, dass es bei S&K um Gewinnerzielung gegangen sei. Aber er habe viele Angaben nicht überprüft, auch, weil es gar nicht seine Aufgabe gewesen sei. B. spricht vom „Frankfurter Puzzle“, von kleinen „Micky Mouse-Gewinnen“ und sagt Sätze wie: „Wenn sich jemand in Frankfurt vertragsbrüchig verhalten hat, dann ist das not my cup of tea.“ Er weise jede Täuschungsabsicht weit von sich. „Ich wollte immer eine Hygiene haben in meinem Vertrieb“. Die Staatsanwaltschaft aber ergehe sich in pauschalen Verurteilungen und habe aus der „höchstgradig einseitigen“ Ermittlungsarbeit der Polizei dann die Schlüsse gezogen, die für sie ins Bild passe. „Für mich gab es nie eine Indiz dafür, dass bei S&K etwas krumm laufen könnte“, beteuert Hauke B. mit Verve.
Man möchte den schlüssig wirkenden Formulierungen zu gern glauben, aber merkwürdig ist denn doch, dass der Unternehmer im Verhör Dinge von sich gegeben hat, die ihn belasteten und von denen er sich nun distanziert. „Ich habe in der Vernehmung falsche Aussagen gemacht, teilweise weil ich keine Akteneinsicht hatte und weil ich bei der Aufklärung helfen wollte, aber auch weil ich der Erwartung der Vernehmenden entsprechen wollte und ihnen nach dem Mund geredet habe.“ So gebe es beispielsweise unrichtige Angaben bezüglich der zeitlichen Abfolge. Den Ermittlungsbehörden wirft B. jedoch vor, dass seine Angaben offensichtlich nicht kritisch überprüft worden seien, ferner habe es den Ermittlern an Kenntnissen über Fondsgeschäfte gemangelt. „Der Kommissar hat von Tuten und Blasen keine Ahnung gehabt und kommt deshalb zu abenteuerlichen Unterstellungen.“ Für den Verhandlungstag am Mittwoch ist mit einer Fortsetzung der Stellungnahme zu rechnen. Ganz schön viel Text oder wie Hauke Bs. Verteidigerin sagt: „Man muss der Anklageschrift doch etwas entgegensetzen.“
Der Gründer und Geschäftsführer des Emissionshauses United Investors, der mit S&K insgesamt drei Fonds auflegte, ist eloquent und offenbar ein Arbeitstier. In seiner Zelle muss er unzählige Akten gewälzt und seine gutstrukturierte Stellungnahme verfasst haben, in der er aus der Anklageschrift, aber auch aus Mailkorrespondenz zitiert. Kapitelweise nimmt der Hamburger all das auseinander, was die Staatsanwaltschaft ihm zu Lasten legt und deutet logische Brüche heraus. Auch wenn Hauke B. an den Prozesstagen nicht wie die beiden Hauptangeklagten einen Anzug trägt, sondern Jeans, Hemd und Pulli, so wirkt er dennoch ernsthaft und aufgeräumt. Für seine Lektüre setzt er sich eine Lesebrille auf, die er jedes Mal wieder abnimmt, weil er bei jeder sich bietenden Gelegenheit freigesprochene Einschübe macht. Dabei runzelt er die Stirn und seine Empörung ist ihm anzusehen. Er behauptet, Teile der Anklage seien frei erfunden, es seien falsche Sachverhalte schlichtweg konstruiert worden.
An einem der vergangenen Verhandlungstage hatte bereits der zweite United Investors-Geschäftsführer Thomas G. eine Erklärung abgegeben, die vergleichsweise kurz ausfiel. G. hatte sich bei den Anlegern entschuldigt, weil sie ihr Geld verloren haben, nur weil sie ihm geglaubt hätten. Dabei sei er mit dem Fondsgeschäft gar nicht so vertraut gewesen und habe sich nur um den Vertrieb gekümmert. „Herr G. musste den Eindruck haben, dass da richtig was los ist bei S&K“, sagte auch Hauke B. am Dienstag. Er selbst habe keinen Zweifel gehabt, dass es bei S&K um Gewinnerzielung gegangen sei. Aber er habe viele Angaben nicht überprüft, auch, weil es gar nicht seine Aufgabe gewesen sei. B. spricht vom „Frankfurter Puzzle“, von kleinen „Micky Mouse-Gewinnen“ und sagt Sätze wie: „Wenn sich jemand in Frankfurt vertragsbrüchig verhalten hat, dann ist das not my cup of tea.“ Er weise jede Täuschungsabsicht weit von sich. „Ich wollte immer eine Hygiene haben in meinem Vertrieb“. Die Staatsanwaltschaft aber ergehe sich in pauschalen Verurteilungen und habe aus der „höchstgradig einseitigen“ Ermittlungsarbeit der Polizei dann die Schlüsse gezogen, die für sie ins Bild passe. „Für mich gab es nie eine Indiz dafür, dass bei S&K etwas krumm laufen könnte“, beteuert Hauke B. mit Verve.
Man möchte den schlüssig wirkenden Formulierungen zu gern glauben, aber merkwürdig ist denn doch, dass der Unternehmer im Verhör Dinge von sich gegeben hat, die ihn belasteten und von denen er sich nun distanziert. „Ich habe in der Vernehmung falsche Aussagen gemacht, teilweise weil ich keine Akteneinsicht hatte und weil ich bei der Aufklärung helfen wollte, aber auch weil ich der Erwartung der Vernehmenden entsprechen wollte und ihnen nach dem Mund geredet habe.“ So gebe es beispielsweise unrichtige Angaben bezüglich der zeitlichen Abfolge. Den Ermittlungsbehörden wirft B. jedoch vor, dass seine Angaben offensichtlich nicht kritisch überprüft worden seien, ferner habe es den Ermittlern an Kenntnissen über Fondsgeschäfte gemangelt. „Der Kommissar hat von Tuten und Blasen keine Ahnung gehabt und kommt deshalb zu abenteuerlichen Unterstellungen.“ Für den Verhandlungstag am Mittwoch ist mit einer Fortsetzung der Stellungnahme zu rechnen. Ganz schön viel Text oder wie Hauke Bs. Verteidigerin sagt: „Man muss der Anklageschrift doch etwas entgegensetzen.“
23. Februar 2016, 14.07 Uhr
Nicole Brevoord
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