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Ruhe in Frankfurts Süden
VGH kippt Südumfliegung
Aufatmen und Durchschlafen – keine Utopie mehr für die fluglärmgeplagten Bürger im südlichen Rhein-Main-Gebiet. Am Dienstag kippte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) überraschend die Südumfliegung am Frankfurter Flughafen.
Bis zu 150 Maschinen donnern täglich über die Südumfliegung. Nach der Eröffnung der Nordwest-Landebahn war diese Route für Maschinen mit Zielen im Norden eingeführt worden, um die Kollisionsgefahr mit anderen startenden Fliegern einzudämmen und Regionen westlich des Flughafens zu entlasten. Demnach fliegen die Maschinen bei Westwind auf der Südumfliegung nach dem Start eine weite Südkurve, um dann in größerer Höhe nach Norden abzudrehen.
Am Dienstag gab der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel nun überraschend acht Kommunen und fünf Privatleuten aus Hessen und Rheinland-Pfalz Recht, die gegen die Südumfliegung geklagt hatten. Groß-Gerau beispielsweise. Die Stadt hält die Südumfliegung für unzureichend sachlich begründet. Für die Fluglärmkommission wiederum ist sie die am wenigsten belastende der möglichen Startrouten. Außerdem argumentierten die Kläger vor Gericht, sie seien bei der Auswahl des Abflugverfahrens nicht ausreichend beteiligt worden.
Erste Reaktionen von Flughafen und Flugsicherung fielen verhalten aus: Ohne die Entscheidung im Detail zu kennen, seien die Folgen für den Flugbetrieb nicht abzuschätzen, sagte ein Sprecher der Deutschen Flugsicherung (DFS). Welche Konsequenz der Richterspruch hat, könne derzeit noch nicht gesagt werden. Die Routen seien festgelegt, eine Änderung derzeit nicht möglich. Die DFS werde die detaillierte Begründung abwarten.
Am Dienstag gab der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel nun überraschend acht Kommunen und fünf Privatleuten aus Hessen und Rheinland-Pfalz Recht, die gegen die Südumfliegung geklagt hatten. Groß-Gerau beispielsweise. Die Stadt hält die Südumfliegung für unzureichend sachlich begründet. Für die Fluglärmkommission wiederum ist sie die am wenigsten belastende der möglichen Startrouten. Außerdem argumentierten die Kläger vor Gericht, sie seien bei der Auswahl des Abflugverfahrens nicht ausreichend beteiligt worden.
Erste Reaktionen von Flughafen und Flugsicherung fielen verhalten aus: Ohne die Entscheidung im Detail zu kennen, seien die Folgen für den Flugbetrieb nicht abzuschätzen, sagte ein Sprecher der Deutschen Flugsicherung (DFS). Welche Konsequenz der Richterspruch hat, könne derzeit noch nicht gesagt werden. Die Routen seien festgelegt, eine Änderung derzeit nicht möglich. Die DFS werde die detaillierte Begründung abwarten.
3. September 2013, 18.55 Uhr
mim
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