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Rennklub unterstellt Politikern Untreue
Staatsanwaltschaft prüft Anfangsverdacht
Der Frankfurter Rennklub zieht im Ringen um die Rennbahn alle Register. Nachdem im Februar Strafanzeige gestellt wurde, ist nun die Staatsanwaltschaft am Zug. Ein weiteres Kapitel in der Hottehüposse.
Das sind ja düstere Szenarien, die die Bild-Zeitung am Freitag in ihrem Artikel malt. Die Staatsanwaltschaft ermittele gegen Bürgermeister Olaf Cunitz (Grüne) und Ordnungs- und Wirtschaftsdezernent Markus Frank (CDU) wegen Untreue in einem besonders schweren Fall. Es geht mal wieder um die Rennbahn. Der Rennklub unterstellt, wie seit eh und je, dass die Stadt das Areal für zu wenig Geld an den DFB verscherbelt habe, keine Ausschreibung getätigt und nicht EU-konform gehandelt habe. Bild schreibt auch, bei Verurteilung wegen Beihilfenuntreue mit einer Vermögensgefährdung im großen Ausmaß seien sogar Strafen in Höhe von bis zu 10 Jahren zu erwarten. Harter Tobak, fast sieht man die Frankfurter Politiker vor dem inneren Auge hinter Gittern. Wir fragten nach, was der Geschichte dann doch einen ganz anderen Dreh gibt.
Ja, die Staatsanwaltschaft arbeitet daran, erfahren wir von Oberstaatsanwältin Nadja Niesen und zwar, weil sie es müsse. Der Grund: Der Rennklub hat Strafanzeige gestellt und die Strafverfolgungsbehörde muss dann tätig werden, beweisen würde das erstmal nichts. Jetzt sei die Staatsanwaltschaft dabei zu prüfen, ob es überhaupt einen Anfangsverdacht gebe. Natürlich gelte wie immer die Unschuldsvermutung. Erst wenn sich Hinweise ergäben, würden Ermittlungen und Zeugenvernehmungen folgen. Soweit ist es aber noch nicht.
Und was sagen die Politiker dazu? „Alles Mist“, sagt ein Sprecher von Cunitz’ Büro. Damit sind auch die Vorwürfe gemeint, die der Rennklub gebetsmühlenartig herunterleiert. Das Grundstück sei mit einem Erbbaurechtsvertrag veräußert worden, nicht mit einem normalen Verkaufsvertrag. Das mache einen Unterschied. Der Preis sei vor der Stadtverordnetenversammlung 2014 genau dargelegt worden und in diversen Papieren veröffentlicht gewesen. Wenn die 6,835 Millionen Euro als Summe strittig gewesen wären, dann hätten unterschiedliche Instanzen Einspruch erheben können. „Wir haben einen angemessenen Preis verlangt und rein juristisch und theoretisch hätten wir das Grundstück auch verschenken können, dann aber hätten wir begründen müssen, dass das im öffentlichen Interesse ist,“ sagt der Sprecher. Und auch eine Ausschreibung habe es nicht geben müssen. Diese sei nur erforderlich, wenn es Bauverpflichtungen gebe. „Je mehr Vorgaben die Stadt macht, desto wahrscheinlicher ist eine Ausschreibung.“ Vorgaben aber gab es nicht, der DFB hatte seinen eigenen Plan, zu dem die Stadt ihn nicht gedrängt hat.
Bleibt der Eindruck, dass der Rennklub – um im Bild zu bleiben – mit Pferdemist um sich wirft und selbst genügend Mist verzapft. Bei der Stadt geht man ohnehin davon aus, dass es den Rennbahnfreunden nur darum gehe, um jeden Preis auf Zeit zu spielen. Das sei sehr undemokratisch, heißt es. Obwohl ein Bürgerentscheid, dessen Bedingungen, das Quorum also, schon zuvor klar waren, verloren wurde, scheint der Rennklub nicht einsehen zu wollen, dass es offenbar einer großen Mehrheit der Frankfurter gleich ist, was mit der Rennbahn geschieht. Sonst hätten eben diese Bürger ihre Stimme abgegeben und das Quorum wäre erfüllt gewesen. So werden nun eben diverse Gerichte bemüht, und der Amtsschimmel wiehert fröhlich vor sich hin.
Ja, die Staatsanwaltschaft arbeitet daran, erfahren wir von Oberstaatsanwältin Nadja Niesen und zwar, weil sie es müsse. Der Grund: Der Rennklub hat Strafanzeige gestellt und die Strafverfolgungsbehörde muss dann tätig werden, beweisen würde das erstmal nichts. Jetzt sei die Staatsanwaltschaft dabei zu prüfen, ob es überhaupt einen Anfangsverdacht gebe. Natürlich gelte wie immer die Unschuldsvermutung. Erst wenn sich Hinweise ergäben, würden Ermittlungen und Zeugenvernehmungen folgen. Soweit ist es aber noch nicht.
Und was sagen die Politiker dazu? „Alles Mist“, sagt ein Sprecher von Cunitz’ Büro. Damit sind auch die Vorwürfe gemeint, die der Rennklub gebetsmühlenartig herunterleiert. Das Grundstück sei mit einem Erbbaurechtsvertrag veräußert worden, nicht mit einem normalen Verkaufsvertrag. Das mache einen Unterschied. Der Preis sei vor der Stadtverordnetenversammlung 2014 genau dargelegt worden und in diversen Papieren veröffentlicht gewesen. Wenn die 6,835 Millionen Euro als Summe strittig gewesen wären, dann hätten unterschiedliche Instanzen Einspruch erheben können. „Wir haben einen angemessenen Preis verlangt und rein juristisch und theoretisch hätten wir das Grundstück auch verschenken können, dann aber hätten wir begründen müssen, dass das im öffentlichen Interesse ist,“ sagt der Sprecher. Und auch eine Ausschreibung habe es nicht geben müssen. Diese sei nur erforderlich, wenn es Bauverpflichtungen gebe. „Je mehr Vorgaben die Stadt macht, desto wahrscheinlicher ist eine Ausschreibung.“ Vorgaben aber gab es nicht, der DFB hatte seinen eigenen Plan, zu dem die Stadt ihn nicht gedrängt hat.
Bleibt der Eindruck, dass der Rennklub – um im Bild zu bleiben – mit Pferdemist um sich wirft und selbst genügend Mist verzapft. Bei der Stadt geht man ohnehin davon aus, dass es den Rennbahnfreunden nur darum gehe, um jeden Preis auf Zeit zu spielen. Das sei sehr undemokratisch, heißt es. Obwohl ein Bürgerentscheid, dessen Bedingungen, das Quorum also, schon zuvor klar waren, verloren wurde, scheint der Rennklub nicht einsehen zu wollen, dass es offenbar einer großen Mehrheit der Frankfurter gleich ist, was mit der Rennbahn geschieht. Sonst hätten eben diese Bürger ihre Stimme abgegeben und das Quorum wäre erfüllt gewesen. So werden nun eben diverse Gerichte bemüht, und der Amtsschimmel wiehert fröhlich vor sich hin.
20. Mai 2016, 15.50 Uhr
Nicole Brevoord
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