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Radiomoderator Rob Green
Staatsanwaltschaft zieht Anklage zurück
Von den ursprünglichen Vorwürfen der Kinderpornographie bleibt nichts mehr übrig: Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat die Anklage gegen den früheren HR-Moderator Rob Green zurückgezogen.
Der Vorwurf des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie wiegt schwer. Erst recht für Personen des öffentlichen Lebens. Deswegen zwei Worte in eigener Sache vorweg: Wir hatten uns lange dagegen entschieden, in unserer Berichterstattung den Namen Rob Green im Zusammenhang mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu nennen, auch sein Foto zeigten wir nicht, im Gegensatz zu allen anderen Medien, den Hessischen Rundfunk eingeschlossen. Jenem Sender, der ihn aufgrund der Ermittlungen von seinen Aufgaben als Gesicht einer Morgensendung entbunden hatte – was im kommenden Frühling in einem Arbeitsgerichtsprozess in zweiter Instanz erneut juristisch erörtert werden soll (im ersten Verfahren war Rob Green unterlegen).
Im September rückte die Staatsanwaltschaft Darmstadt vom Vorwurf des Besitzes der Kinderpornographie ab. Es ging nun noch um den Verdacht auf Verbreitung pornographischer Schriften, genauer: dass der Moderator einem Minderjährigen solche Schriften zugänglich gemacht haben soll. "Wir werden Anklage erheben", so die Staatsanwaltschaft im Herbst. Jetzt heißt es aus Darmstadt: "Wir haben die Anklage zurückgezogen." Rob Green und sein Anwalt haben dennoch Post bekommen: Eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Bedeutet: Eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen wird fällig, falls Rob Green sich in den kommenden zwei Jahren etwas zu schulden kommen lässt. Ansonsten soll er 1500 Euro an eine gemeinnützige Organisation spenden, genannt werden die Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel aus Bielefeld.
"Ich konnte Herrn Green nur raten, darauf einzugehen", sagt einer seiner beiden Anwälte Andreas Geipel. Der Widerspruch und ein damit einhergehendes öffentliches Verfahren sei nicht nur aus Publicity-Gründen zu vermeiden, es koste auch schlicht zu viel Geld. So gehe Rob Green straffrei aus der ganzen Sache heraus. "Besser kann es nicht kommen", so Herr Geipel.
Auch Rob Green zeigt sich zufrieden: "Ich will jetzt einfach nach vorne schauen", sagt er und verbindet dies mit der Hoffnung, seinen durch die mediale Berichterstattung arg beschädigten Ruf nun wiederherstellen zu können. "Ein weiteres Gerichtsverfahren könnte ich mir auch gar nicht leisten." Seine Zukunft sieht er weiter als Radiomoderator: "Das ist das, was ich kann", sagt er. Wann es soweit ist, ist noch unklar. "Derzeit kümmere ich mich um meinen schwer kranken Vater in Großbritannien, das hat für mich Priorität."
Der Hessische Rundfunk will sich in der Angelegenheit nach wie vor nicht äußern.
Im September rückte die Staatsanwaltschaft Darmstadt vom Vorwurf des Besitzes der Kinderpornographie ab. Es ging nun noch um den Verdacht auf Verbreitung pornographischer Schriften, genauer: dass der Moderator einem Minderjährigen solche Schriften zugänglich gemacht haben soll. "Wir werden Anklage erheben", so die Staatsanwaltschaft im Herbst. Jetzt heißt es aus Darmstadt: "Wir haben die Anklage zurückgezogen." Rob Green und sein Anwalt haben dennoch Post bekommen: Eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Bedeutet: Eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen wird fällig, falls Rob Green sich in den kommenden zwei Jahren etwas zu schulden kommen lässt. Ansonsten soll er 1500 Euro an eine gemeinnützige Organisation spenden, genannt werden die Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel aus Bielefeld.
"Ich konnte Herrn Green nur raten, darauf einzugehen", sagt einer seiner beiden Anwälte Andreas Geipel. Der Widerspruch und ein damit einhergehendes öffentliches Verfahren sei nicht nur aus Publicity-Gründen zu vermeiden, es koste auch schlicht zu viel Geld. So gehe Rob Green straffrei aus der ganzen Sache heraus. "Besser kann es nicht kommen", so Herr Geipel.
Auch Rob Green zeigt sich zufrieden: "Ich will jetzt einfach nach vorne schauen", sagt er und verbindet dies mit der Hoffnung, seinen durch die mediale Berichterstattung arg beschädigten Ruf nun wiederherstellen zu können. "Ein weiteres Gerichtsverfahren könnte ich mir auch gar nicht leisten." Seine Zukunft sieht er weiter als Radiomoderator: "Das ist das, was ich kann", sagt er. Wann es soweit ist, ist noch unklar. "Derzeit kümmere ich mich um meinen schwer kranken Vater in Großbritannien, das hat für mich Priorität."
Der Hessische Rundfunk will sich in der Angelegenheit nach wie vor nicht äußern.
4. Dezember 2014, 12.07 Uhr
Nils Bremer
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